Значение слова "CHRISTENVERFOLGUNG IM RÖMISCHEN REICH" найдено в 1 источнике

CHRISTENVERFOLGUNG IM RÖMISCHEN REICH

найдено в "Universal-Lexicon"

Christenverfolgung im Römischen Reich
 
Der bisweilen scharfe, im Neuen Testament, vornehmlich in der Apostelgeschichte, dokumentierte Konflikt christlich-messianischer und jüdisch-nationaler Kreise wurde in Rom zunächst als internes jüdisches Problem betrachtet. Die Differenzierung von Juden und Christen ist erst seit Kaiser Nero gewiss, der den Christen die Schuld für den Brand Roms im Jahre 64 gegeben und sie als Brandstifter mit dem Tod bestraft hat. Im Gegensatz zum jüdischen Glauben, der seit Caesar und Augustus faktisch als religio licita (erlaubte Religion) galt, fand die gleichfalls monotheistische christliche Religion keine offizielle Anerkennung.
 
Es ist nicht eindeutig zu ermitteln, ob ein Gesetz, welches das Christentum als solches verbot, die juristische Basis für das Vorgehen des römischen Staates gegen die Christen schuf. Aus den einseitig christlichen Quellen (Märtyrerakten, apologetische Literatur) scheint zumindest klar hervorzugehen, dass in den Christenprozessen nicht konkrete Gesetzesübertretungen zur Verhandlung standen, sondern der gleichsam prinzipielle Vorwurf, mit der religiös begründeten Weigerung, den Kaiserkult zu praktizieren, die Staatsordnung selbst abzulehnen.Staatliche Maßnahmen wurden freilich vielfach weniger durch derartige grundsätzliche Erwägungen als durch volkstümliche Vorbehalte gegenüber den Christen und ihrem Kult veranlasst.
 
Im 1. und 2. Jahrhundert hat es keine systematischen, das ganze Imperium umgreifenden Christenverfolgungen gegeben. Die Maßnahmen Neros etwa oder Domitians, der im Jahre 96 gegen Christen mittels gerichtlicher Verfahren in Rom und Kleinasien aktiv wurde, blieben lokal begrenzt. Für das Verhalten der Kaiser im 2. Jahrhundert ist wohl Trajans Einstellung zum Christenproblem kennzeichnend, der auf Anfrage seines Statthalters Plinius verfügte, dass nur auf Anzeige hin verfolgt werden sollte. Schwöre der Angeklagte dann nicht ab, so sei er hinzurichten.
 
Mit Beginn des 3. Jahrhunderts endete diese Praxis. Von nun an wurden im ganzen Reichsgebiet systematische Christenverfolgungen durchgeführt. Während Septimius Severus sich mit dem Verbot, zum Christentum überzutreten (202/03), begnügte, kam es Mitte des 3. Jahrhunderts unter Decius und Valerian zu Verfolgungen, die auf Vernichtung der Kirche, ihrer Institutionen, Organisation und Repräsentanten zielten. Nach kurzer Beruhigung wurde die Verfolgungspolitik unter Diokletian, die im Zusammenhang seiner Restaurationsbemühungen zu verstehen ist, wieder aufgenommen. In vier Edikten wurde seit 303 u. a. die Zerstörung kirchlicher Bauten, die Einziehung kirchlichen Vermögens, die Vernichtung christlicher Werke und Kultgeräte und die Aberkennung der bürgerlichen Rechte für Christen verfügt. Die Edikte hatten jedoch nicht den gewünschten Erfolg. Mit dem Aufstieg Konstantins, der 324 die Alleinherrschaft errang, kamen die Verfolgungen reichsweit endgültig zum Stillstand. Ein letzter Versuch von Julian »Apostata« (der Abtrünnige), 361-63, die Stellung der christlichen Kirche zu erschüttern, scheiterte.


T: 30