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ENERGIESTEUERN

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Energiesteuern,
 
im weiteren Sinn alle fiskalischen Sonderbelastungen von Energieerzeugung und -verbrauch durch Steuern und steuerähnliche Abgaben (Erdölsonderabgabe, Erdölbevorratungsabgabe, Förderabgabe, Konzessionsabgabe, Mineralölsteuer, Stromsteuer). Bei den bestehenden Energiesteuern überwiegt eindeutig das fiskalische Ziel der Mittelbeschaffung.Diskutiert werden seit längerem Energiesteuern als verhaltenslenkende Abgaben, die dazu dienen sollen, den Energieverbrauch zu verteuern und als »Ökosteuer« das Energiesparen zu forcieren.Die im April 1999 begonnene »ökologische Steuerreform« soll durch merkliche Anhebungen der Mineralölsteuer und der neu eingeführten Stromsteuer in mehreren Stufen bis 2003 einerseits zu sparsamerem Umgang mit elektrischer Energie und Kraftstoffen anregen und andererseits eine gleichzeitige Senkung der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung finanzieren. (Umweltabgaben)
 
Literatur:
 
Taxing energy. Why and how, hg. v. der OECD (Paris 1993).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Umweltabgaben: Ökosteuer
 
Umweltpolitik: Grundlagen
 
Umweltschutz: Aufgaben der Umweltschutzpolitik
 


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