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BLINDENBETREUUNG

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Blindenbetreuung,
 
durch den Staat beziehungsweise auf gesetzlicher Grundlage erfolgende Unterstützung der Blinden. Blindenbetreuung im schulischen Bereich erfolgt zunächst durch spezielle Blindenschulen (Blindenpädagogik) und später in der Berufsausbildung, wobei unterschieden wird zwischen der Erstausbildung in den Berufsbildungswerken für Blinde und der Umschulung für spät Erblindete in den Berufsförderungswerken für Blinde. Blindenbetreuung in Form eines Nachteilsausgleichs beinhaltet neben den auch anderen Behinderten zustehenden Rechten (Arbeitsschutzvorschriften, Freifahrtenregelungen) spezielle Regelungen für Blinde, z. B. die Portobefreiung der Blindensendungen sowie die Blindenhilfe. Blindenhilfe wird in Deutschland nach dem Bundessozialhilfegesetz als Hilfe in besonderen Lebenslagen (§§ 27, 67) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen an Blinde gewährt, soweit sie keine gleichartigen Leistungen nach anderen Rechtsvorschriften erhalten. Sie wird seit 1. 7. 1984 den Änderungen der Renten angepasst. Die Blindenhilfe beträgt mit Wirkung vom 1. 7. 1993 997 DM, bei Blinden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 496 DM. In den neuen Bundesländern wird sie schrittweise an die im alten Bundesgebiet gewährten Sätze herangeführt (ab 1.7. 1995 840 DM, bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres 420 DM). In den meisten Bundesländern besteht nach deren Blindengeldgesetz ein von der Bedürftigkeit unabhängiger Anspruch auf Blindengeld, auf das die gleichartigen Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz angerechnet werden. Blindenhilfsmittel werden unter bestimmten Voraussetzungen durch die gesetzliche Krankenversicherung (§§ 33 ff. Sozialgesetzbuch V) und im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte (§§ 39 ff. Bundessozialhilfegesetz, Eingliederungshilfe-VO in der Fassung vom 1. 2. 1975) übernommen. Nach dem Bundesversorgungsgesetz (§ 14) erhalten Blinde, bei denen Blindheit als Folge einer Schädigung anerkannt ist, monatlich 251 DM zum Unterhalt eines Blindenführhundes und als Beihilfe zu den Aufwendungen für fremde Führung.
 
Die öffentliche Blindenbetreuung wird durch die Blindenselbsthilfe der Blindenverbände ergänzt. Spitzenverbände sind der Deutsche Blindenverband e. V., Bonn, und der Bund der Kriegsblinden Deutschlands e. V., Bonn. Daneben bestehen als Berufsverbände der Deutsche Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf und der Verein für das Blindenhandwerk.
 
In der Blindenseelsorge arbeiten das Deutsche Katholische Blindenwerk e. V., Sitz Düren, und der Evangelische Blinden- und Sehbehindertendienst in Deutschland e. V., Sitz Marburg, der Zeitschriften und religiöse Literatur in Blindenschrift sowie Tonbänder herausgibt und die Blinden in Freizeiten betreut.


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