ABZÜGLICH
abzüglich: übersetzung
weniger; abzgl.; minus; exklusive; ohne
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ab|züg|lich ['apts̮y:klɪç] <
Präp. mit
Gen.>:
nach Abzug, abgerechnet /Ggs. zuzüglich/: abzüglich der Zinsen, aller unserer Unkosten; aber: starke Substantive im Singular bleiben ungebeugt, wenn sie ohne Artikel und ohne adjektivisches Attribut stehen; im Plural stehen sie dann im Dativ abzüglich Rabatt; abzüglich Beträgen für Transporte.
Syn.: minus, 1↑ ohne.
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ạb|züg|lich 〈Präp. m.Gen.〉 nach Abzug ● \abzüglich der Kosten; \abzüglich des Fahrgeldes; 〈auch m. undekl. Subst., wenn es im Sg. u. ohne Art. steht〉 \abzüglich Fahrgeld; 〈auch m. Dat., wenn das folgende Subst. im Pl. u. ohne Art. steht〉 \abzüglich Fahrgeldern
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ạb|züg|lich <Präp. mit Gen.> (bes. Kaufmannsspr.):
nach, unter ↑ Abzug (3 a):
a. des gewährten Rabatts;
<ein folgendes allein stehendes, stark gebeugtes Subst. im Sg. bleibt ungebeugt:> a. Rabatt;
<mit Dat. bei allein stehendem Subst. im Pl.:> a. Getränken.
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ạb|züg|lich <Präp. mit Gen.> (bes. Kaufmannsspr.): nach, unter ↑Abzug (3 a): a. des gewährten Rabatts; <ein folgendes allein stehendes, stark gebeugtes Subst. im Sg. bleibt ungebeugt:> a. Rabatt; <mit Dat. bei allein stehendem Subst. im Pl.:> a. Getränken.