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BUNDESBETRIEBE

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Bundesbetriebe,
 
im weiteren Sinn Synonym für die öffentlichen Unternehmen des Bundes (Bundesunternehmen) einschließlich der Unternehmen des öffentlichen und privaten Rechts, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist (Bundesbeteiligungen); im engeren Sinn (haushaltsrechtlich nach § 26 Bundeshaushaltsordnung) die rechtlich unselbstständigen Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist (Regiebetriebe des Bundes); im Bundeshaushaltsplan sind nur die Zu- beziehungsweise Abführungen zu veranschlagen (»Nettobetriebe«).Bundesbetriebe in diesem Sinne sind die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (Branntweinmonopol), der Wirtschaftsbetriebe Meppen, die Wasserwerke Oerbke sowie die Kleiderkasse der Bundeswehr. Als Wirtschaftsbetrieb im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen wird ferner die Verwaltung des »Westvermögens« (nach dem Ersten Weltkrieg für die damalige Besatzung errichtete Gebäude und Anlagen) durch die Deutsche Bau- und Grundstücks-AG geführt (Reinvermögen 1994: 114 Mio. DM). Auf Landesebene entsprechen den Bundesbetrieben die Landesbetriebe nach § 26 der Landeshaushaltsordnungen. - In Österreich gehören zu den Bundesbetrieben ohne eigene Rechtspersönlichkeit u. a. die Bundestheater, die österreichischen Bundesforsten und zurzeit noch die Post. In der Schweiz spielen Bundesbetriebe keine besondere Rolle.


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pl
федеральные предприятия
принадлежащая государству собственность. К ней относятся, напр., государственные леса, типографии, Монетный двор, Венская государственная опера, государственные аптеки
см. тж. Bundesforste, Wiener Staatsoper, öffentliche Hand


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