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BUNDESAUFSICHTSAMT FÜR DEN WERTPAPIERHANDEL

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Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel: übersetzung

Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel,
 
Abkürzung BAWe, selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen, Geschäftsaufnahme 1. 1. 1995, Sitz: Frankfurt am Main. Dem BAWe obliegt es, Missständen entgegenzuwirken, die die ordnungsmäßige Durchführung des Wertpapierhandels oder der Wertpapierdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können, wobei Anlegerschutz, Markttransparenz und faire Marktbedingungen eine besondere Rolle spielen. Zu seinen Aufgaben zählen v. a. die Kontrolle der Einhaltung der Wohlverhaltensregeln, die Überwachung der Ad-hoc-Publizität und der Publizität bei Transaktionen bedeutender Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen, die Verfolgung und präventive Bekämpfung von Insidergeschäften sowie die internationale Zusammenarbeit in Fragen der Beaufsichtigung des Wertpapierhandels. Das BAWe ist am 1. 5. 2002 in der neu gegründeten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht aufgegangen.


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