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BOTENWESEN

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Botenwesen,
 
die seit der Antike bekannte Art der Nachrichtenübermittlung durch laufende, fahrende oder reitende Boten. Diese unterschieden sich von Gesandten oder anderen Beauftragten (z. B. den königlichen und kaiserlichen »legati« oder den karolingischen »Königsboten«) durch ihren in der Regel niedrigeren Stand sowie dadurch, dass sie ohne Begleitung reisten und über keine oder nur geringe Vollmachten (Gerichtsboten) verfügten. Zudem standen Boten im Dienst geistlicher und weltlicher Herren, von Korporationen (z. B. Klöstern, Universitäten), Gesellschaften oder Privatleuten.
 
Als Erste bildeten die geistlichen Orden ein eigenes Botenwesen aus, mittels dessen sie die auf Pergamentrollen (»rotulae«, daher »Rotelboten«) verzeichneten Namen der verstorbenen Klosterbrüder an andere Klöster weiterleiteten.Mit dem Aufblühen des Handels entwickelte sich seit dem 13./14. Jahrhundert ein Botenwesen der Städte und Städtebünde (z. B. der Hanse). Die Tätigkeit dieser Städteboten wurde seit dem 15. Jahrhundert zunehmend durch Botenordnungen geregelt. Gekleidet waren die Boten oft in den Farben ihrer Städte, als Erkennungszeichen führten sie »Botenspieß« und »Botenbüchse« (letztere, ursprünglich zur Aufbewahrung von Briefschaften bestimmt, wandelte sich zu einem kleinen Wappenschild, das als Abzeichen diente). Die Blütezeit der städtischen Botenanstalten, die über eine außerordentlich große Reichweite in ganz Europa verfügten, lag im 16. Jahrhundert. Seit dem 17. Jahrhundert erlagen sie der zunehmenden Konkurrenz der taxisschen Post. Gleichwohl bestanden, v. a. in großen Städten, bis in die neueste Zeit private Botenanstalten; im Deutschen Reich wurde ihnen 1899 die Beförderung von Briefen durch Reichsgesetz untersagt.


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