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FINANZMARKTFÖRDERUNGSGESETZE

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Finanzmarktförderungsgesetze,
 
Bezeichnung für gesetzliche Regelungen zur Steigerung der Attraktivität beziehungsweise Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Finanzmarktes. Das Erste Finanzmarktförderungsgesetz vom 22. 2. 1990 bewirkte v. a. die Abschaffung der Börsenumsatz- (ab 1. 1. 1991) und der Wechselsteuer (ab 1. 1. 1992) und erweiterte die Geschäftsmöglichkeiten für Kapitalanlagesellschaften. Durch das Zweite Finanzmarktförderungsgesetz vom 26. 7. 1994, dessen wichtigster Bestandteil das Wertpapierhandelsgesetz ist, wurden v. a. das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel geschaffen, der Anlegerschutz verbessert, die Publizitätspflicht für Emittenten verschärft (Ad-hoc-Publizität) und in Umsetzung einer EG-Richtlinie Insidergeschäfte verboten. Darüber hinaus wurden v. a. durch Änderungen des Börsen-, Aktien- und Depotgesetz die Rahmenbedingungen für die deutschen Wertpapierbörsen verbessert, reine Geldmarktfonds zugelassen und der Mindestnennwert für Aktien von 50 auf 5 DM gesenkt.


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