ERFÜLLUNGSTAG
Erfüllungstag: übersetzung
Er|fụ̈l|lungs|tag 〈m. 1〉 zw. Gläubiger u. Schuldner vereinbarter Tag, an dem eine geschuldete Leistung, z. B. Lieferung von Ware, zu erfüllen ist
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Er|fụ̈l|lungs|tag, der (Rechtsspr.): Tag, an dem eine geschuldete Leistung erbracht werden soll.