EINKLAGBAR
einklagbar: übersetzung
verklagbar
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ein|klag|bar 〈Adj.〉 so beschaffen, dass man es einklagen kann ● \einklagbare Forderung; Spielschulden sind nicht \einklagbar
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ein|klag|bar <Adj.>:
sich durch Klage vor einem Gericht erreichen, erlangen lassend:
-e Rechte.
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ein|klag|bar <Adj.>: sich durch Klage vor einem Gericht erreichen, erlangen lassend: -e Gewinne, Rechte.