EINBRINGUNG
Einbringung: übersetzung
Ein|brin|gung 〈f. 20〉 das Einbringen, das Eingebrachtwerden
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Ein|brin|gung, die; -:
1. das ↑ Einbringen (1-4, 6).
2. (österr. Rechtsspr.) staatliche Sicherung der Ansprüche auf [Gerichts]gebühren.
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Ein|brin|gung, die; -: 1. das Einbringen (1-4, 6). 2. (österr. Rechtsspr.) staatliche Sicherung der Ansprüche auf Gebühren, bes. Gerichtsgebühren.