Значение слова "DEUTSCHE GESCHICHTE." найдено в 1 источнике

DEUTSCHE GESCHICHTE.

найдено в "Universal-Lexicon"

deutsche Geschichte.
 
Zur Vorgeschichte Mitteleuropa; zur Frühgeschichte Fränkisches Reich.
 
 DIE ENTSTEHUNG UND FRÜHE ENTWICKLUNG DES »REICHS DER DEUTSCHEN«
 
Die Entstehung des deutschen Regnums (Reiches) ist als ein lang gestreckter Entwicklungsprozess zu sehen. Aus den zahlreichen germanischen Kleinstämmen der Zeit um Christi Geburt hatten sich im Verlauf des 3. Jahrhunderts größere Stammesverbände neu gebildet (z. B. Franken, Sachsen, Alemannen). Diese »Stämme«, mehr Siedlungseinheiten, besetzten auch die Gebiete innerhalb der römischen Reichsgrenze und übernahmen Grundelemente der lateinischen Kultur sowie Reste der spätantiken Verwaltungs- und Wirtschaftsstrukturen. Sie schufen sich im 3.-6. Jahrhundert politische Strukturen (Herzogtum, Königtum), blieben aber immer Verbände, die eher durch gemeinsame Traditionen zusammengehalten wurden, als dass sie sich zu ethnischen Einheiten entwickelten (Deutsche). Nachdem sie sich im 8. Jahrhundert mit anderen Volksgruppen im Reichsverband Karls des Grossen vereinigt hatten, lösten sie sich aus diesem Verband in den Verträgen der Reichsteilungen von Verdun (843), Meerssen (870) und Ribemont (880): Als die Enkel Karls des Großen, die Söhne Ludwigs des Frommen, 843 im Vertrag von Verdun das Fränkische Reich unter sich teilten, erhielt Ludwig der Deutsche das Land östlich des Rheins und der Aare als »Reich der Ostfranken«; 880 war mit dem Erwerb auch der Westhälfte Lothringens im Wesentlichen die (bis 1648 gültige) Grenze zwischen Frankreich und Deutschland festgelegt.Nach kurzer Wiederherstellung der Einheit des Fränkischen Reiches 885-887 setzte nach dem Tode des letzten ostfränkischen Karolingers, Ludwigs des Kindes (911), die selbstständige Entwicklung des Ostfränkischen Reiches gegenüber den anderen Reichsteilen ein. Während die Lothringer sich dem westfränkischen Karolinger anschlossen, erhoben die ostfränkischen Stämme unter Missachtung des karolingischen Geblütsrechts den Frankenherzog Konrad zu ihrem König. Der Umstand, dass nach dem Tod Konrads I. (911-918) nicht dessen Bruder aus dem fränkischen Hause, sondern der vom verstorbenen König - laut ottonischer Legitimationslegende von Widukind von Corvey angeblich - designierte Sachsenherzog Heinrich I. die Nachfolge als König antrat (919), sowie die Tatsache, dass der neue König im Bonner Vertrag (921) auch vom westfränkischen Karolinger Karl III. als »König der Ostfranken« anerkannt wurde, sind als weitere Indizien dafür zu nehmen, dass sich inzwischen aus der Erbmasse des karolingischen Großreiches ein neues Reich mit eigener Staatlichkeit herausgebildet hatte. Fraglich bleibt allerdings, wann dieses »ostfränkische« Reich im Bewusstsein der Zeitgenossen zu einem »deutschen« Reich wurde. Wenn auch bereits mit der Eingliederung Lothringens (925) die territoriale Ausbildung des neuen Reiches im Wesentlichen abgeschlossen war, so wird doch von der Forschung inzwischen darauf verwiesen, dass erst seit dem Beginn des 11. Jahrhunderts neben die fränkische Tradition ein zunehmend »deutsches« Bewusstsein trat und dass es erst gegen Ende des 11. Jahrhunderts (belegt unter Heinrich IV.) üblich wurde, dieses Reich als »Reich der Deutschen« (»Regnum Teutonic[or]um« beziehungsweise »deutsch Regnum«) und seine Bewohner als »Deutsche« zu bezeichnen. Seit dem 11. Jahrhundert, spätestens mit Heinrich V., wurde der noch nicht zum Römischen Kaiser gekrönte Herrscher Rex Romanorum (Römischer König) genannt. Staatsrechtlich war durch die Nachfolge der im deutschen Regnum (Reich) gewählten Könige im römischen Kaisertum das (Sacrum) Romanum Imperium (das Heilige Römische Reich; erstmals für März 1157 belegt) entstanden und innerhalb dessen das Regnum, für das sich ohne verfassungsrechtliche Fixierung in mittelhochdeutscher Zeit der Name »das deutsche Land« (erstmals 1080 im Annolied belegt) und endgültig seit dem 16. Jahrhundert »Deutschland« einbürgerte.
 
Die wirtschaftliche Grundlage des entstehenden Reiches bildete die Landwirtschaft. Die hauptsächlich agrarisch geprägte Gesellschaft entwickelte durch ihre besondere Beziehung zu Grund und Boden eine spezifische Herrschafts- und Sozialstruktur, die das gesamte Mittelalter über Bestand haben sollte. Während die Masse der bäuerlichen Bevölkerung in persönliche und wirtschaftliche Abhängigkeit vom Grundherrn fremdes Land gegen Abgaben und/oder Dienstleistungen bebaute (Grundherrschaft), waren die Grundherren selbst, wenn sie ihr Land nicht als freies Eigentum (Eigen, Allod) besaßen, in das Lehnssystem eingebunden, das sich im Laufe des Hochmittelalters fast im ganzen Abendland zu einem umfassenden Herrschafts- und Organisationsprinzip des ritterlichen Adels entwickelte.
 
Machtpolitisch wurde die Geschichte des Reiches von Anfang an durch das Mit- und Gegeneinander der drei maßgeblichen Grundinstitutionen, Königtum, Kirche und Adel, bestimmt. Das Königtum stand noch weitgehend im Banne der fränkischen Reichstradition, wobei sich jedoch bei der Thronfolge abweichende Vorstellungen ausbildeten. So bestanden die Großen des Reiches darauf, den König durch Wahl zu erheben; allerdings erfolgte die Auswahl des Kandidaten im Einklang mit dem Geblütsrecht, d. h. unter Berücksichtigung verwandschaftlicher Beziehungen zum Königshaus. Andererseits wich man von einem anderen karolingischen Brauch, das Reich nach dem Tod des Herrschers auf die vorhandenen Söhne aufzuteilen, ab; obwohl Heinrich I. (919-936) mehrere Söhne hinterlassen hatte, folgte nur Otto I., der Große (936-973), als König des Gesamtreiches nach.
 
Fränkisch-karolingischer Tradition entsprach dagegen das enge Verhältnis des Königs zur Reichskirche. Für die Legitimation des Königs waren neben dem Geblütsrecht die kirchliche Salbung und Krönung, die dem Gekrönten das sakrale Charisma des Priesterkönigs vermittelte, von entscheidender Bedeutung. Alte germanische Rechtsvorstellungen begründeten im Verein mit bis in die Antike zurückreichenden Traditionen die Herrschaft des Königs über die Reichskirche (Eigenkirche). Auch die Erneuerung des Kaisertums durch Otto den Großen (962) knüpfte ganz an die von Karl dem Großen vorgegebene Tradition an, wobei die neue Würde allerdings auf einer wesentlich schmaleren Machtgrundlage beruhte.
 
Der König war oberster Richter und oberster Heerführer. Die wirtschaftliche Grundlage seiner Herrschaft beruhte auf der Nutzung eigenen Grundbesitzes und königlicher Herrschaftsrechte (königliches Hausgut, Reichsgut) sowie auf besonderen Leistungen (Servitia regis), die die Reichskirchen zu erbringen hatten. Der König war zudem oberster Lehnsherr aller Grundherren, die ihren Grundbesitz oder ihre Herrschaftsrechte vom Reich zu Lehen hatten; allerdings hatten sich in dem neu entstehenden Reich angesichts der Schwäche der Zentralgewalt in spätkarolingischer Zeit und der Bedrohungen von außen (Normanneneinfälle, Ungarn) zahlreiche adlige Grundherren daran gewöhnt, ihren Grundbesitz nicht als vom König stammendes Lehen, sondern als freies Eigentum zu betrachten, was in der Praxis bedeutete, dass der jeweilige Inhaber zugleich eine eigenständige, vom König nicht abgeleitete und daher auch nur schwer kontrollierbare adlige Herrengewalt in Anspruch nahm. Als Prototypen derartiger adliger Eigengewalten sind die Stammesherzöge anzusehen, die teilweise geradezu eine königsgleiche Stellung erlangt hatten und die naturgemäß allen zentralstaatl. Bestrebungen entschiedenen Widerstand entgegensetzten; der hierdurch bedingte Dualismus zwischen königlicher Zentralgewalt und adligem Partikularinteresse gehört somit zu den Grundtatsachen, die den Verlauf der deutschen Geschichte von Anfang an entscheidend geprägt haben.
 
Ab dem späten 9. und frühen 10. Jahrhundert erstarkten im Abwehrkampf gegen Ungarn und Slawen die deutschen Stammesherzogtümer: Franken, Schwaben, Bayern und Sachsen. König Heinrich I., nur von Sachsen und Franken zum König erhoben, erlangte allmählich dank seiner Erfolge nach außen (bei Riade 933 Sieg über die seit dem 9. Jahrhundert immer wieder in verheerenden Raubzügen in das Reich eingefallenen Ungarn) die Anerkennung auch in Schwaben und Bayern. Während er noch die offene Auseinandersetzung mit den Stammesherzögen vermieden hatte, nahm sein in Anlehnung an die Tradition Karls des Großen in Aachen gekrönter Sohn Otto I., der Große, den Kampf auf. Nachdem der Versuch, Familienangehörige mit vakant gewordenen Stammesherzogtümern zu betrauen, nicht zur Stärkung der königlichen Herrschaft geführt hatte, begann Otto damit, die Reichskirche durch eine planmäßige Förderung und Privilegierung zu einem umfassenden Herrschafts- und Verwaltungssystem (»ottonisch-salisches Reichskirchensystem«) auszubauen, das von nun an der Krone als Machtbasis und Gegengewicht gegenüber dem Laienadel dienen sollte.
 
Auch außenpolitisch war Otto erfolgreich. Es gelang ihm, in Anknüpfung an die Politik seines Vaters, das Reich nach Osten zu sichern und weiter auszubauen: 936/937 Einrichtung von Marken gegen die Slawen (unter Hermann Billung und Gero) und eines Burgensystems im Grenzgebiet sowie ab 968 Neugründung von Bistümern zur Slawenmission (neben Merseburg, Zeitz, Brandenburg, Havelberg v. a. das Bistum Meißen und das Erzbistum Magdeburg); 950 wurde Böhmen unterworfen, 963 musste Polen die Oberhoheit des Reiches anerkennen. Insbesondere wurde seine Stellung durch einen glänzenden Sieg auf dem Lechfeld bei Augsburg über die Ungarn (955) gefestigt, im selben Jahr auch gegen die Slawen; die bayerische Ostmark (Österreich) wurde wiederhergestellt. So konnte Otto nun darangehen, in Anknüpfung an die fränkische Reichstradition eine gezielte Italienpolitik sowie die Erneuerung des Kaisertums in Angriff zu nehmen. Im langobardischen Teil Italiens (Ober- und Mittelitalien) hatte Otto die Herrschaft auf einem ersten Italienzug (951/952) gegen Berengar II. gewonnen und nannte sich seitdem, wenn auch ohne Krönung, »Rex Francorum et Langobardorum«. Ein zweiter Italienzug (961-965) brachte mit der Kaiserkrönung in Rom (962) die Erneuerung der Reichsidee Karls des Großen Während des dritten Italienzuges (966-972) - wie der zweite auf Ersuchen des Papstes - ließ der Kaiser seinen Sohn Otto (II.) zum Mitkaiser krönen (967). Otto II., seit 973 Alleinherrscher, konnte sein Königtum im Innern, die Nordgrenze (Zug gegen den Dänenkönig Harald Blauzahn 974) und die Westgrenze (Zug gegen Frankreich 978) sichern, scheiterte jedoch beim Versuch, die Sarazenen aus Unteritalien zu vertreiben (Niederlage bei Cotrone [heute Crotone], 982). Durch einen Aufstand der Elbslawen (983) gingen alle ostelbischen Gebiete (die billung. Mark und die Ostmark) verloren; die »Nordmark« beschränkte sich nunmehr auf die ab dem 14. Jahrhundert so genannte Altmark. Sein Sohn Otto III., beraten durch Gerbert von Aurillac (seit 999 als Silvester II. Papst) und Adalbert von Prag, betonte stärker als das Königtum das Kaisertum in den damaligen byzantinischen Formen (»Renovatio imperii Romanorum«): Deutschland und Italien sollten von Rom aus regiert werden. Mit der Gründung der Bistümer Gnesen (1000) und Gran (1001) wurde der Herrschaftsanspruch im Osten wiederum bekräftigt.
 
Mit dem Tod Ottos III. erlosch die ottonische Hauptlinie. Heinrich II. (1002-24), einer bayerischen Nebenlinie entstammend, vermochte sich erst nach langwierigen Verhandlungen gegen mehrere weitere Thronanwärter durchzusetzen. Trotz seiner drei Italienfeldzüge, bei denen er das Vordringen der Byzantiner in Süditalien zu unterbinden vermochte, und trotz seiner Kaiserkrönung (1014) in Rom wandte er sich von der universalen Reichsidee Ottos III. weitgehend ab. Gestützt auf die Reichskirche, suchte er die Königsherrschaft im Reich zu konsolidieren.
 
 DAS ZEITALTER DER SALIER UND STAUFER (1024-1254)
 
Seit der Mitte des 11. Jahrhunderts setzten im gesamten Abendland bedeutsame Wandlungen in den Herrschafts- und Sozialverhältnissen wie auch im geistigen Selbstverständnis ein, die überkommene Ordnungen infrage stellten und neue Kräfte mobilisierten. Ein stetiges, seit 1200 sprunghaft ansteigendes Bevölkerungswachstum, das bis ins 14. Jahrhundert hinein andauerte, stellte die Agrargesellschaft des Mittelalters vor die Aufgabe, die landwirtschaftliche Produktion erheblich zu erhöhen, um den gestiegenen Nahrungsbedarf zu decken. Dieser Herausforderung suchte man durch verbesserte Anbaumethoden und Arbeitstechniken (Dreifelderwirtschaft, neue Pflugmethoden, Bau von Getreidemühlen), aber auch durch die Ausweitung der Anbauflächen im Wege der bäuerlichen Neusiedlung oder der von den Grundherren kontrollierten Rodung zu begegnen (»innere Kolonisation«). Hierfür boten sich zunächst die noch unerschlossenen Landschaften im Altsiedelland an; als man hier an die natürlichen Grenzen stieß, eröffneten die weiträumigen und dünn besiedelten Gebiete östlich der Elbe-Saale-Grenze neue Möglichkeiten, wodurch im 12. und 13. Jahrhundert die deutsche Ostsiedlung ausgelöst wurde.
 
Bevölkerungswachstum, gesteigerte landwirtschaftliche Produktivität und zunehmende Mobilität führten außerdem zu einem bemerkenswerten Aufschwung von Handel und Gewerbe, was wiederum die Entstehung von Märkten und seit dem 12. Jahrhundert auch von Städten nach sich zog. Die mit der steigenden Agrarkonjunktur und dem aufblühenden Handel einhergehende Ausweitung der Geldwirtschaft, die allmählich die Naturalwirtschaft ablöste, hatte beträchtliche Änderungen in der Herrschafts- und Sozialstruktur des Reiches zur Folge.
 
Auf dem Lande löste sich die alte, auf wirtschaftliche Autarkie zugeschnittene Grundherrschaftsverfassung auf; an die Stelle der herrschaftlichen Eigenbewirtschaftung trat in zunehmendem Maße die Vergabe des Landes als Zinsgut (ähnlich der heutigen Pacht) bei gleichzeitiger Umwandlung der bisherigen Frondienste in Geld- oder Naturalabgaben, wodurch die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Bauern verbessert wurde.
 
Seit dem 10./11. Jahrhundert entstand die deutsche Stadt. Sie lieferte auch, besonders ab dem 12. Jahrhundert, einen wichtigen Beitrag zur sozialen Umstrukturierung. Die regelmäßig in Anlehnung an einen Markt neu entstehende Stadt hatte eine andere Stellung als die alte römische, da sie eigenständig wuchs, eine eigene Verwaltung aufbaute und ein eigenes Recht entwickelte (Stadtrecht). Sozial und verfassungsrechtlich stand am Anfang der Stadtherr, der zu Herrenrecht die Stadt besaß und die Verwaltung wahrnahm. Der dadurch zunächst gegebene Zusammenhang mit dem feudalen Aufbau der Gesellschaft wurde jedoch bald gelockert. Als Handels- und Gewerbezentrum wurde die Stadt natürlicher Mittelpunkt ihres Umlandes. Sie war von ihm abgehoben als ein Raum besonderen Rechts, Gemeinschaftsgefühls und kommunaler Selbstverwaltung. Das Bürgertum, entstanden aus dem Zusammenwachsen von Ministerialen des Stadtherrn, Kaufleuten und ursprünglich wohl hofrechtlich gebundenen sowie vom Lande zugewanderten Handwerkern, wurde zum hauptsächlichen Träger der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung. Im Zuge dieser gesellschaftlichen Umstrukturierung entwickelten sich in den Städten, aber auch auf dem Lande, neue Formen staatlichen Handelns auf der Grundlage genossenschatlichen Zusammenwirkens der im gemeinsamen Schwurverband zusammengeschlossenen Beteiligten (Stadt- und Landgemeinden, Gilden, Bruderschaften). Gleichzeitig wurden die Städte im 12. Jahrhundert zum wichtigen Instrument des Königtums und der deutschen Dynasten beim Aufbau der Landesherrschaft.
 
Der wirtschaftlich-soziale Wandlungsprozess wurde in seiner Frühphase von einer religiösen Erneuerungsbewegung (Kirchenreform) begleitet, die in scharfer Form gegen die in der Kirche eingerissenen Missstände, wie Verweltlichung des Klerus, Ämterkauf (Simonie) und Bruch der Zölibatsvorschriften, Stellung bezog. Getragen wurde die Bewegung zunächst v. a. von den Reformklöstern (Cluny, Gorze, Hirsau), bis mit Leo IX. (1049-54) ein Anhänger der Kirchenreform den päpstlichen Stuhl bestieg, der in zahlreichen Synoden die Anliegen der Reform aufgreifen ließ und ihnen kirchenrechtliche Autorität verlieh. Der Kampf gegen die Simonie gipfelte bald in der Forderung nach absoluter Freiheit der Kirche (Libertas ecclesiae) gegenüber jeglicher weltlicher Verfügungsgewalt, wie sie sich v. a. in der Vergabe von Kirchenämtern durch Laien (Eigenkirchenwesen) äußerte. Als unter Papst Gregor VII. auch das Recht des deutschen (Römischen) Königs, die Reichsbischöfe einzusetzen, bestritten wurde (1075), wurde der Investiturstreit ausgelöst, der weit reichende Auswirkungen auf die künftige Herrschaftsstellung des Königs hatte. Wenn dem König auch im Wormser Konkordat (23. 9. 1122) ein gewisser Einfluss bei der Besetzung der deutschen Bistümer und Reichsabteien zugestanden wurde, so war doch die Fortführung der bisherigen, auf die unumschränkte Kirchenherrschaft (Reichskirchensystem) gestützten Herrschaftspolitik des Königs nicht mehr möglich. Aus Amtsträgern waren geistliche Reichsvasallen geworden, die von nun an ihre weltliche Herrschaftsgewalt in der Form der Regalienleihe vom König als Lehen empfingen.
 
Die vom Königtum betriebene Auflösung der alten Stammesherzogtümer, die im 12. Jahrhundert ihren Abschluss fand (Abtrennung Österreichs 1156, Meraniens und der Steiermark 1180 von Bayern, Aufteilung Sachsens 1180), erscheint symptomatisch für eine Entwicklung, in deren Verlauf sich auf dem Boden der alten Stammesherzogtümer neue, relativ kleinräumige, dafür aber herrschaftlich sich verdichtende politische Gebilde (Länder) ausgebildet hatten, deren Inhaber nun versuchten, in ihren Territorien die eigene Herrschaftsgewalt zur Landesherrschaft auszubauen. Als Prototypen dieser künftigen Landesherren erscheinen die Reichsfürsten (Principes imperii), die sich seit der Mitte des 12. Jahrhunderts als ein mit besonderen Vorrechten ausgestatteter Kreis höchster Würdenträger vom übrigen Hochadel absonderten (erstmals ausgewiesen in der so genannten Gelnhäuser Urkunde, April 1180). Zu ihnen zählten die Erzbischöfe, Bischöfe, Äbte und Äbtissinnen bestimmter Reichsklöster, der König von Böhmen, die Herzöge und Markgrafen, der Pfalzgraf bei Rhein, der Landgraf von Thüringen (mit Sitz auf der Wartburg) und der Graf von Anhalt, wobei allen geistlichen und weltlichen Fürsten gemeinsam war, dass sie ihre weltliche Herrschaftsgewalt beziehungsweise ihr Fürstentum unmittelbar vom König als Reichslehen innehatten. Das Königtum der Staufer reagierte auf diese neuen Herausforderungen mit einer Doppelstrategie: So knüpfte man zunächst an die bereits von den Saliern eingeleitete Reichsgutpolitik an, mit dem Ziel, die verstreuten Reichsgutkomplexe zu geschlossenen Flächenherrschaften (Terrae imperii) in der Form eines zentralistisch verwalteten Königsstaates, der sich von Burgund über das ganze Reich bis zur Elbe erstrecken sollte, auszubauen (Reichslandpolitik). Verwaltungsmittelpunkt von Reichsland wurden die Pfalzen. Personell stützte man sich - wie die Vorgänger aus dem salischen Hause - auf die Reichsministerialen, Dienstleute unfreier Herkunft, deren soziale Stellung aber durch die Heranziehung zu höherwertigen Diensten (Hofdienst, Ritterdienst) im Laufe der Zeit immer mehr aufgewertet wurde. Da diese Dienstmannen als Unfreie unmittelbar der königlichen Dienstherrengewalt unterworfen waren, schien ihre Verwendbarkeit als Amtsträger und Exekutoren des königlichen Willens, vielleicht sogar als personelle Basis einer künftigen Reichsbeamtenschaft, problemlos zu sein. Diese Erwartungen haben sich am Ende allerdings nicht erfüllt, da es den Reichsministerialen - begünstigt durch den Thronstreit (1198) und den Untergang des staufischen Hauses (1268) - gelang, Aufnahme in die adlige Lehnshierarchie zu finden und auf diese Weise den Makel ihrer unfreien Herkunft abzustreifen, sodass sie sich zu Beginn des Spätmittelalters praktisch nicht mehr von freien Vasallen unterschieden. Zum anderen besann sich das staufische Königtum angesichts der Einbindung der Reichskirche in den Reichslehnsverband in zunehmendem Maße auf die herrschaftspolitischen Möglichkeiten, die das Lehnswesen bot, wobei man nun daranging, den immer noch beträchtlicher Bestand an Allodgut und entsprechender Herrschaftsgewalt durch eine systematische Feudalisierungspolitik (z. B. Fürstenerhebungen gegen entsprechende Auftragung von Allodgut: 1184/87 Namur, 1235 Braunschweig-Lüneburg) in den Reichslehnsverband zu integrieren.
 
Mit Konrad II. (1024-39) war nach dem Aussterben der ottonischen Linie im Mannesstamm ein Angehöriger des salischen Hauses auf den Thron gelangt. Selbst einem der mächtigsten Geschlechter entstammend, förderte er die Erblichkeit der kleineren Lehen und schuf so ein Gegengewicht zu den einflussreichen Herzögen. Durch einen Erbvertrag mit König Rudolf III. von Burgund (993-1032) erwarb er das Königreich Burgund (Arelat) für das Reich (1033).
 
Sein schon 1028 gewählter und gekrönter Sohn, Heinrich III. (1039-56), nahm die Reform der Kirche nach kluniazensischem Muster in Angriff und baute das Reichsgut und seine Verwaltung aus, doch brachte ihn die Förderung der Reichsministerialen in Gegensatz zum Hochadel. Nach außen hin stellte sich das Reich machtvoll dar: Die Missionsbestrebungen im Norden wurden mit der Erhebung Adalberts zum Erzbischof von Bremen intensiviert. Im Osten wurden Böhmen (1041) und (vorübergehend) Ungarn nach ihrer Unterwerfung zu Reichslehen erklärt. Nach dem Tod Heinrichs III. übernahm seine Frau, Agnes von Poitou, zunächst die Regierungsgeschäfte für ihren Sohn. Die Machtkämpfe der Großen um die staatsrechtlich nicht geregelte Regentschaft (1056-65) für den unmündigen Heinrich IV. (1056-1106) führten zum weiteren Erstarken der Adelsopposition und des Papsttums, das sich unter dem Einfluss der Reformbewegung der Führung durch den Kaiser zu erwehren begann. Als 1073 Aufstände der deutschen Fürsten und der Sachsen unter Führung Ottos von Northeim ausbrachen, sah sich Heinrich IV. der Gefahr eines Bündnisses von Fürsten und Papst gegenüber. Dem 1075 ausgesprochenen päpstlichen Verbot der Laieninvestitur antwortete er mit der Absetzung Papst Gregors VII. (Worms 1076) und wurde daraufhin selbst gebannt. Die päpstliche Propaganda und Gregors Zusammengehen mit den opponierenden Fürsten isolierten den König so, dass er sich gezwungen sah, im Januar 1077 in Canossa vor Gregor Kirchenbuße zu tun. Die damit erzielte Spaltung seiner Gegner rettete ihn; er konnte den Papst sogar 1084 aus Rom vertreiben (Kaiserkrönung durch Gegenpapst Clemens III.) und auch die Gegenkönige Rudolf von Rheinfelden (1077-80) sowie Hermann von Salm (1081-88) unterwerfen. In Italien brach Heinrichs Regierung durch den Abfall seines ältesten Sohnes Konrad und durch eine Empörung der oberitalienischen Städte zusammen, in Deutschland 1105 durch neue Empörung der Fürsten, an deren Spitze sich sein zweiter Sohn stellte. Dieser, Heinrich V., der letzte König aus dem Haus der Salier, stellte die Reichsmacht wieder her; er schloss mit Papst Calixtus II. das Wormser Konkordat (23. 9. 1122, das zwar grundsätzlich die freie kanonische Wahl der Bischöfe und Äbte vorsah, dem König (nunmehr Rex Romanorum) aber in Deutschland einen gewissen Einfluss bei der Besetzung dieser Ämter einräumte.
 
Erstmals in freier Wahl, in Abkehr von Geblütsrecht und Designation, wurde nach dem Tod Heinrichs V. der Herzog von Sachsen, Lothar (III.) von Supplinburg (1125-37), zum König erhoben, der sich nach einigen Kämpfen gegen die staufische Opposition durchsetzen konnte. Am 4. 6. 1133 zum Kaiser gekrönt, konnte er sich neben seinem sächsischen Herzogtum v. a. auf seinen Schwiegersohn, den Welfen Heinrich X., den Stolzen, Herzog von Bayern, stützen, dem er auf dem Sterbebett auch das Herzogtum Sachsen übertrug und den er durch die Übergabe der Reichskleinodien zum Nachfolger designierte. Zum neuen König gewählt wurde aber - unterstützt von einer kirchlichen Partei unter dem Erzbischof von Trier Albero von Montreuil - ein Staufer, Herzog Konrad von Schwaben (als Konrad III., 1138-52). Da Konrad die Übertragung des Herzogtums Sachsen an Heinrich den Stolzen nicht anerkannte, kam es zum Konflikt. Heinrich wurde geächtet; Sachsen wurde (1139) dem Askanier Albrecht dem Bären und Bayern (1138) dem Babenberger Markgrafen Leopold IV. von Österreich übertragen. Auch nach dem Tod Heinrichs des Stolzen (1139) konnte der Streit nicht entschieden werden, obwohl 1142 sein Sohn, Heinrich der Löwe, nach dem Verzicht auf Bayern als Herzog von Sachsen anerkannt worden war. - 1147-49 unternahm König Konrad (insgesamt wenig erfolgreich) mit König Ludwig VII. von Frankreich den 2. Kreuzzug.
 
Auch in Italien war die Reichsmacht gesunken, als Konrads Neffe Friedrich I. Barbarossa (1152-90, Kaiserkrönung 1155) von den Fürsten gewählt wurde. Schon seine ersten politischen Handlungen zeigten einen neuen Geist: Die aus dem 2. Kreuzzug stammende Verbindung mit Byzanz wurde zugunsten einer Einigung mit dem Papst gegen die italienischen Ziele des östlichen Kaisertums und gegen die Normannen in Süditalien gelöst. Als Papst Hadrian IV. das schon von Nikolaus II. und Gregor VII. geschlossene Bündnis mit dem normannischen Nachbarn doch erneuerte (Vertrag von Benevent, Juni 1156), ging Friedrich unter dem Einfluss des Kanzlers Rainald von Dassel zur Stärkung des Kaisertums nach dem Muster der Salier über (Bezeichnung »Sacrum Imperium« zur Kennzeichnung der staufischen Reichsidee). Der Versuch des Papsttums, das Kaisertum als päpstliches Lehen zu behandeln, wurde wirkungsvoll zurückgewiesen (Reichstag zu Besançon, Oktober 1157), das kaiserliche Vorhaben einer Erneuerung der ottonisch-salischen Herrschaft über das Papsttum scheiterte jedoch. Der um italienische Hoheitsrechte geführte Streit mit Papst Alexander III. wurde durch den Frieden von Venedig (24. 7. 1177 beigelegt. Nach langem Kampf (1158-83) musste der Kaiser den wirtschaftlich mächtigen lombardischen Städten ihre Selbstständigkeit lassen, während sie die kaiserliche Oberhoheit anerkannten (Frieden von Konstanz, 25. 6. 1183). Dennoch gelang in Teilen Mittelitaliens der Aufbau einer wirksamen Reichsverwaltung.
 
In Deutschland war es Friedrich gelungen, den immer noch schwelenden Konflikt zwischen Heinrich dem Löwen und dem Babenberger Heinrich II. Jasomirgott dadurch beizulegen, dass Heinrich der Löwe Bayern erhielt (1154/56), wovon allerdings die Markgrafschaft Österreich abgetrennt, zu einem Herzogtum erhoben und dem Babenberger als Reichslehen übertragen wurde (Privilegium minus, 17. 9. 1156). Nachdem sich das Verhältnis des Kaisers zu seinem mächtigen Vasallen in der Folgezeit verschlechtert hatte, ließ Friedrich (Januar 1180) Heinrich den Löwen in einem von dessen Gegnern initiierten Prozessverfahren (1178-81) nach Land- und Lehnrecht die Reichslehen (die Herzogtümer Sachsen und Bayern) aberkennen. Westfalen wurde dem Erzstift Köln, das übrige Sachsen dem Askanier Bernhard III. von Aschersleben zugesprochen (Reichstag von Gelnhausen, April 1180). Bayern erhielt im September 1180 der bayerische Pfalzgraf Otto I. von Wittelsbach, vermindert allerdings um die hiervon abgetrennten Herzogtümer Meranien und Steiermark. Nach dem Reichstag in Mainz (»Hoftag Jesu Christi«, März 1188) stellte sich Friedrich 1189 an die Spitze des 3. Kreuzzugs, auf dem er den Tod fand.
 
Seinem Sohn Heinrich VI. (1190-97) fiel als Erbschaft seiner normannischen Gemahlin Konstanze das Königreich Sizilien zu; das staufische Reich erreichte damit seine größte Ausdehnung. Heinrichs Versuch, in Deutschland das Erbkönigtum gegen die Anerkennung der vollen Erblichkeit der fürstlichen Reichslehen durchzusetzen (»Erbreichsplan«, Februar 1196), scheiterte endgültig im Dezember 1196. Der frühe Tod des Kaisers hatte eine Krise des Reiches zur Folge. Der mit der Absetzung Heinrichs des Löwen neu entfachte welfisch-staufische Streit gipfelte 1198 in einer Doppelwahl von Kaiser Heinrichs Bruder Philipp von Schwaben (März) und Heinrichs des Löwen Sohn Otto (IV.) von Braunschweig (Juni), die dem die Ideen Gregors VII. fortsetzenden Papst Innozenz III. die Entscheidung über das Reich zuspielte. Philipp war schon im Begriff, die welfische Partei niederzuringen, als er 1208 (Ekbert) ermordet wurde. Als Otto die Politik der Staufer aufnahm und auch Sizilien zu erobern suchte, erhob der Papst den jungen Sohn Heinrichs VI., Friedrich II. von Sizilien (1212-50), zum Gegenkönig. Die Niederlage, die Otto IV. (ab 1209 Kaiser) als Bundesgenosse des englischen Königs gegen Frankreich am 27. 7. 1214 bei Bouvines erlitt, verhalf Friedrich in Deutschland zum Sieg.
 
Die Tatsache, dass der römisch-deutsche Thronstreit im Rahmen einer französisch-englischen Auseinandersetzung entschieden wurde, versinnbildlichte das Ende der ottonisch-salisch-staufischen »Kaiserzeit«. Während Friedrich II. in Unteritalien ein modernes Staatswesen schuf, überließ er im deutschen Reichsteil den Fürsten in hohem Maße die Gewalt und bestätigte 1220 den geistlichen und 1232 auch den weltlichen Fürsten wichtige landesherrliche Rechte. Die Bedeutung dieser »Fürstenprivilegien« für den Prozess der »Territorialisierung« des Reiches wurde freilich oft überschätzt; sie bestätigten mehr längst erworbene Rechte, als dass sie neue einräumten. Der Straffung der Reichsgewalt in Deutschland sollte der Mainzer Reichslandfrieden (15. 8. 1235) dienen; auf dem Mainzer Hoftag gelang auch die Aussöhnung mit den Welfen (Begründung des Herzogtums Braunschweig-Lüneburg). In Norddeutschland kam es ab 1229 zum Aufstand der Stedinger (Schlacht bei Altenesch, 27. 5. 1234); die Ketzerverfolgungen in Deutschland begannen (Konrad von Marburg). Die im September 1234 einsetzende Empörung seines ab 1228 in Deutschland selbstständig herrschenden Sohnes, König Heinrich (VII.; 1220-35), schlug Friedrich im Frühjahr 1235 nieder und setzte ihn gefangen. Als er 1237 seinen Kampf mit dem Papsttum begann, traten in Deutschland die Mehrzahl der Bischöfe und ein Teil der weltlichen Fürsten auf die päpstliche Seite, die ihn als »Antichrist« bezeichnete; Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen (1246/47), dann Graf Wilhelm von Holland (1247-56) wurden zu Gegenkönigen gewählt. Der Kampf der Staufer um Italien endete mit der Hinrichtung Konradins durch den vom Papst zum König des päpstlichen Lehnsreiches Neapel-Sizilien berufenen Karl I. von Anjou (29. 10. 1268).
 
Inzwischen hatte sich die deutsche Herrschaft und Kultur durch die deutsche Ostsiedlung weit ausgedehnt. Um die Mitte des 12. Jahrhunderts hatte die endgültige Unterwerfung der Slawen an Havel, Elbe und Oder begonnen, besonders durch Albrecht den Bären und Heinrich den Löwen, nach dessen Sturz die slawischen Fürsten in Mecklenburg und Pommern selbst reichsunmittelbare Herzöge wurden. Das bisher zu Polen gehörende Schlesien wurde durch friedliche Eindeutschung gewonnen. Der Deutsche Orden setzte sich 1226 in Preußen fest und gründete hier einen eigenen Staat, dem auch Kurland, Livland und Estland angegliedert wurden. Auch im geistigen Leben war das Zeitalter der Staufer eine Blütezeit: die ritterliche Kultur mit höfischer Epik und Minnesang (Hartmann von Aue, Walther von der Vogelweide, Wolfram von Eschenbach), die bildende Kunst mit Spätromanik (»staufische Kunst«) und den Anfängen der Gotik; die Berührungen mit Byzanz und dem Orient in den Kreuzzügen brachten mannigfache kulturelle Anregungen.
 
 SPÄTMITTELALTER
 
Während die Könige Westeuropas im Spätmittelalter ihre Länder zu frühmodernen Flächenherrschaftsstaaten ausbauten, blieb das Reich bis zu seinem Ende 1806 den archaischen Formen des mittelalterlichen »Personenverbandsstaates« verhaftet. Der moderne Staat wurde am Ende nicht von der königlichen Zentralgewalt im Reich, sondern von den fürstlichen Partikularherrschaften in ihren jeweiligen Territorien ausgebildet.
 
Gemessen an seinen Aufgaben und an den zur Verfügung stehenden Mitteln, erscheint das deutsche Königtum des Spätmittelalters im Vergleich zu den westeuropäischen Nachbarmonarchien aus der Rückschau gesehen hoffnungslos »überfordert« (P. Moraw). Die Gründe hierfür sind vielfältig. Dabei ist zunächst daran zu erinnern, dass das römisch-deutsche Reich bereits von seiner flächenmäßigen Ausdehnung als ein Großreich, geprägt von zahlreichen regionalen Kräften und Interessen, die jeweils unterschiedliche Machtkonstellationen hervorbrachten, erscheint, in dem es dem Königtum immer nur in gewissen »königsnahen« oder »königsoffenen« Landschaften (Moraw) gelungen ist, seine Herrschaft zur Geltung zu bringen. Dazu kam, dass sich in Deutschland nach dem Scheitern des »Erbreichplanes« Heinrichs VI. und der Doppelwahl von 1198 der Gedanke der freien Königswahl - ohne Rücksicht auf die Verwandtschaft zum Königshaus - durchsetzte, wobei es bis 1257 einer Gruppe von Fürsten, den sieben Kurfürsten, gelungen war, das Wahlrecht ausschließlich an sich zu ziehen. Das Wahlverhalten dieser Kurfürsten, deren Rechtsstellung im bedeutendsten Reichsgesetz des Mittelalters, der Goldenen Bulle (1356) endgültig festgelegt wurde, orientierte sich nicht mehr an geblütsrechtliche, sondern bevorzugt an machtpolitische Vorstellungen, was dazu führte, dass bis 1438 Könige aus wechselnden Dynastien (Habsburg, Nassau, Luxemburg, Wittelsbach) einander im Amt nachfolgten. Dies bedeutete eine schwerwiegende Diskontinuität in der Königsherrschaft, da jeder dieser Könige von seinen dynastischen Voraussetzungen her darauf angewiesen war, auf jeweils anderer Machtbasis seine Herrschaft von neuem aufzubauen. Dazu kam, dass die Kandidaten, um überhaupt zum König gewählt zu werden oder um angesichts zwiespältiger Wahl ihren Anspruch durchzusetzen, immer wieder dazu übergingen, ihre Wähler beziehungsweise Anhänger mit Reichsgut zu belohnen, sodass die materielle Basis des Königtums bis zum Regierungsantritt Friedrichs III. (1440) fast völlig aufgezehrt war. Die Folge für das Königtum war, dass sich Reichsinteresse und dynastisches Hausinteresse nicht mehr unbedingt deckten und dass daher die Versuchung groß war, im Falle von Interessenkonflikten einseitig zulasten des Reiches und zugunsten des eigenen Hauses Stellung zu beziehen (Hausmachtkönigtum). Dies zeigte sich v. a. dann, wenn größere Reichslehen zur freien Verfügung des Königs an das Reich zurückfielen; statt diese Güter für das Reich einzuziehen und auf ihrer Grundlage eine königliche Krondomäne aufzubauen, wurden sie bevorzugt an die Königssöhne zu Lehen ausgegeben (z. B. Österreich und Steiermark 1282, Böhmen 1310, Brandenburg 1323).
 
Nachdem der Versuch des salisch-staufischen Königtums gescheitert war, aus der Reichsministerialität die personelle Basis einer künftigen Reichsbeamtenschaft zu formen, besaß der deutsche (Römische) König des Spätmittelalters zudem auch keine Möglichkeit mehr, eine leistungsfähige Reichsverwaltung aufzubauen, die in der Lage gewesen wäre, die verbliebenen Reichseinkünfte einzuziehen und die Ausführung der Reichsgesetze und Urteile des königlichen Gerichts zu überwachen.
 
Mit der Kaiserwürde hatte das spätmittelalterliche Königtum auch das problematische Spannungsverhältnis zum Papsttum, das seit Innozenz III. ein Zustimmungsrecht bei der Königswahl (Approbation) beanspruchte, geerbt; wenn auch am Ende die päpstlichen Ansprüche zurückgewiesen werden konnten, trugen diese Auseinandersetzungen doch ebenfalls zur Schwächung der Reichsgewalt bei.
 
Nach dem Tod des letzten staufischen Königs Konrad IV. (1254) und des Gegenkönigs Wilhelm von Holland (1256) war es keinem der beiden gewählten Ausländer, Richard von Cornwall und Alfons X. von Kastilien, gelungen, in Deutschland zu regieren (»Interregnum«). Die Landesfürsten erstarkten, besonders Ottokar II. Přemysl von Böhmen, der Österreich (1251), Steiermark (1260 ) und Kärnten an sich riss. Erst Rudolf I. von Habsburg (1273-91) konnte die Königsmacht wiederherstellen (1276). Nach seinem Sieg über Ottokar II. bei Dürnkrut auf dem Marchfeld (25. 8. 1278 erwarb er seinem Haus in den Herzogtümern Österreich, Steiermark und Krain eigene Fürstentümer (1282) und verlegte damit den Schwerpunkt der habsburgischen Macht vom Westen nach dem O. Es gelang Rudolf jedoch weder die Kaiserkrönung in Rom zu erreichen noch die Wahl eines seiner Söhne zum Nachfolger in der Königsherrschaft durchzusetzen. Gewählt wurde nach seinem Tod vielmehr Adolf von Nassau (1292-98), ein relativ unbedeutender Territorialherr aus dem Mittelrheingebiet, der vergebens versuchte, durch den Erwerb Thüringens und Meißens eine Hausmacht aufzubauen und sich so der Bevormundung durch seine kurfürstlichen Wähler, v. a. der Erzbischöfe von Köln und Mainz, zu entziehen. Diese betrieben vielmehr seine Absetzung und die Wahl Albrechts von Österreich, des Sohnes Rudolfs von Habsburg, zum König, der mit der Schlacht von Göllheim (2. 7. 1298), in der Adolf den Tod fand, den Thronstreit für sich entscheiden konnte.
 
Albrecht I. (1298-1308) gelang es zwar, sich gegenüber den Kurfürsten durchzusetzen; er wurde jedoch, als er sich anschickte, die Hausmachtpolitik seiner Vorgänger in Mitteldeutschland aufzunehmen, von seinem Neffen Johann Parricida aus privaten Gründen ermordet. Nach seinem Tod wählten die Kurfürsten den Luxemburger Heinrich VII. Er erwarb 1310 für seinen Sohn Johann die Krone von Böhmen und bemühte sich, in Italien die Reichsmacht wieder zur Geltung zu bringen.
 
Bei der folgenden Wahl standen sich der Habsburger Friedrich der Schöne (1314-30) und der Wittelsbacher Ludwig (IV.), der Bayer (1314-47), als Könige gegenüber; Letzterer siegte am 28. 9. 1322 bei Mühldorf über Friedrich. Ludwig erwarb die Mark Brandenburg (1323), Tirol (1342) und Holland (1346) für sein Haus. Als er seit 1323 auch in Italien eingriff, erregte er den Widerstand des aus Frankreich stammenden Papstes Johannes XXII., der die Königswahl von der päpstlichen Zustimmung abhängig machen wollte und Ludwig in einem Ketzerprozess für exkommuniziert und abgesetzt erklärte; diesem gelang es jedoch, die Kurfürsten dazu zu bringen, 1338 in einem Weistum dem Papst jedes Recht an der Königswahl abzusprechen (Kurverein von Rhense).
 
Nach Ludwigs Tod wurde der schon 1346 vom Papst als Gegenkönig aufgestellte und zu Frankreich neigende Luxemburger Karl IV. (1346/47-78) allgemein anerkannt, der im Reichsgesetz der Goldenen Bulle 1356 die Königswahl abschließend regelte und dabei die päpstlichen Approbationsansprüche mit Stillschweigen überging. Neben zahlreichen kleineren Erwerbungen gewann er für sein Haus die Mark Brandenburg (1373). Obwohl sich Karl 1365 in Arles noch zum König von Burgund hatte krönen lassen, überließ er das Arelat (ohne die Westschweiz und Savoyen) dem französischen Machtbereich. Karls IV. jüngerer Sohn Siegmund (Sigismund; 1410-37), der 1410 nach dem älteren Sohn Wenzel (1378-1400) und Ruprecht von der Pfalz (1400-10) zum König gewählt wurde, konnte durch die Beilegung der Kirchenspaltung auf dem Konstanzer Konzil (1414-18) dem deutschen (Römischen) Königtum noch einmal die politische Führung in Europa verschaffen. Aber seine vergeblichen Bemühungen, die Hussiten in seinem Erbreich Böhmen niederzuwerfen, machten die Schwäche des Reiches offenbar.
 
Seit der Wahl von Siegmunds Schwiegersohn Albrecht II. (1438/39) zum König blieb die Römische Krone dem Haus Habsburg, wobei das Wahlrecht der Kurfürsten jedoch weiter fortbestand. Albrechts Nachfolger, Friedrich III. (1440-93), trug durch seine Parteinahme zugunsten des Papsttums entscheidend dazu bei, dass sich dieses gegen den auf den Konzilen von Konstanz und Basel vertretenen Konzilsgedanken durchsetzen konnte. Der Abschluss des Wiener Konkordats (17. 2. 1448 brachte Friedrich neben finanziellen Vorteilen wichtige Rechte über die im Interessenfeld seiner Hausmachtpolitik gelegenen Kirchen. Die weitgehende Interessenkonformität mit dem Papsttum führte nicht nur zur Kaiserkrönung in Rom (1452), sondern ermöglichte Friedrich auch eine zielbewusste Personalpolitik bei der Besetzung der Reichskirchen, die, gepaart mit einer rücksichtslosen Fiskalpolitik, mithelfen sollte, die Königsherrschaft im Reich zu stärken und die trostlose finanzielle Situation aufzubessern. Nach zahlreichen demütigenden Niederlagen gelang es Friedrich, sich nicht nur gegenüber seinen Widersachern im Reich und in seinen Erbländern, sondern auch gegenüber den mächtigen außenpolitischen Gegnern (Burgund, Böhmen, Ungarn) zu behaupten. Den größten Erfolg konnte er dabei im Rahmen seiner Hausmachtpolitik verbuchen, als er - ohne die Preisgabe von Reichsrechten - die Heirat seines Sohnes und Nachfolgers Maximilian I. (1493-1519) mit Maria von Burgund, der Tochter des mächtigen Herzogs Karl des Kühnen, erreichte (1477), wodurch das reiche burgundische Erbe (mit Ausnahme des französischen Herzogtums Burgund) an Habsburg fiel (1482).
 
Angesichts der zahlreichen Missstände (allgemeine Rechtsunsicherheit, schrankenloses Fehdewesen, zunehmende Wehrlosigkeit gegenüber äußeren Bedrohungen) erhob sich seit 1430 immer lauter der Ruf nach einer Reichsreform. Diese Bewegung führte unter dem Kurfürsten von Mainz, Berthold von Henneberg, zu einem allgemeinen Fehdeverbot (Ewiger Landfriede), zur Errichtung des Reichskammergerichts (1495) sowie zur Einteilung des Reichs in zehn Reichskreise, die Exekutionsmaßnahmen gegen Friedensbrecher wie auch die Durchsetzung der Urteile des Reichskammergerichts sicherstellen sollten (1500, 1512, bestätigt und modifiziert im Augsburger Religionsfrieden 1555). Neben dem Königtum waren es die landesherrlichen Territorien, die die Geschichte des Reiches im Spätmittelalter maßgebend mitbestimmten. Die führenden Geschlechter unter den Landesfürsten waren neben den Habsburgern: die Wittelsbacher, seit 1180 Herzöge von Bayern, seit 1214 auch im Besitz der Rheinpfalz (Kurpfalz); die Askanier, 1134-1319 Markgrafen von Brandenburg und 1180-1422 Herzöge von Sachsen-Wittenberg; die Wettiner, Markgrafen von Meißen, seit 1247/64 auch Landgrafen von Thüringen und seit 1423 Herzöge (Kurfürsten) von Sachsen; die Welfen, seit 1235 Herzöge von Braunschweig-Lüneburg; die Hohenzollern, seit 1191 Burggrafen von Nürnberg, seit 1415/17 Markgrafen (Kurfürsten) von Brandenburg. Ein inneres Gegengewicht zur fürstlichen Macht entwickelte sich in den Landständen. Bis zum Ende der Stauferzeit hatten viele Städte in meist heftigen Kämpfen ihre Freiheit gegen den bischöflichen, fürstlichen oder königlichen Stadtherrn errungen (Freistädte, Reichsstädte). In kaufmännischem, aber auch ritterliche Patriziat und eine meist in Zünfte gegliederte Handwerkerschaft geschieden, versuchten sie im Spätmittelalter durch den Zusammenschluss in Städtebünde (z. B. Rheinischer Städtebund von 1254 und 1381, Lausitzer Sechsstädtebund von 1346, Schwäbischer Städtebund von 1376), ihre Interessen v. a. gegenüber den fürstlichen Territorialgewalten zu wahren. Aus einer Vereinigung von Fernhandel treibenden Kaufleuten war bereits im 12. Jahrhundert die Hanse entstanden, deren Mitglieder bis zum 14. Jahrhundert den Nord- und Ostseebereich zu einem von ihnen beherrschten Wirtschaftsimperium ausbauten.
 
Trotz der Schwäche der Zentralgewalt erfuhr die deutsche Ostsiedlung auch nach dem Untergang der Staufer noch eine weitere Ausbreitung im Nordosten. Erst im 15. Jahrhundert erlag der Deutsche Orden dem polnisch-litauischen Reich. Im Südwesten trennte sich die Schweizerische Eidgenossenschaft, die im Kampf gegen die habsburgische Herrschaft entstanden war, vom Heiligen Römischen Reich: Sie versagte 1495 den Reichsgesetzen die Anerkennung. Der Verfall des Reichs beeinträchtigte jedoch weder die wirtschaftliche noch die kulturelle Entwicklung wesentlich. Die Pestepidemien (v. a. der Jahre 1348-52 und der folgenden Jahrzehnte), in deren Verlauf die Bevölkerung mindestens um ein Viertel abnahm, führten zwar neben einer dramatischen Verknappung der menschlichen Arbeitskraft zu einer stark verringerten Nachfrage nach Nahrungsmitteln und damit zu einer lang anhaltenden Agrardepression, die wiederum mit der Aufgabe bisher landwirtschaftlich genutzter Flächen eine Verödung vieler Siedlungen (Wüstungen) nach sich zog; dennoch war die Gesamtgesellschaft hiervon in sehr unterschiedlichem Maße betroffen. Während besonders die auf den Verkauf von Getreide angewiesenen Bauern und Grundherren empfindliche Verluste hinnehmen mussten, scheinen andererseits große Teile v. a. der städtischen Bevölkerung von der neuen Situation (gesteigerte Kaufkraft durch anfallende Erbschaften, hohes Lohnniveau bei niedrigen Nahrungspreisen) profitiert zu haben.
 
Seit dem 15./16. Jahrhundert zeichneten sich im Osten des Reiches gewichtige Veränderungen in der Agrarstruktur ab. Während sich im übrigen Reich generell die Grundherrschaft stabilisierte, begann sich hier seit dem 16. Jahrhundert die Gutsherrschaft durchzusetzen. Diese war nicht nur durch den wirtschaftlichen Tatbestand eines größeren Gutsbetriebes mit der dazugehörenden Arbeitsverfassung gekennzeichnet, wichtiger war die Stellung des Gutsherrn als Obrigkeit. Der so privilegierte Besitz war ein Territorium im Kleinen.
 
Das Bürgertum der großen Städte, besonders die Kaufmannschaft, prägte das wirtschaftliche Geschehen ebenfalls in entscheidender Weise. Während im Norden mit der verstärkten Konkurrenz der Holländer und Engländer im Ostseebereich bereits der Niedergang der Hanse eingeleitet wurde, stand v. a. der Süden des Reiches im 15. und 16. Jahrhundert im Zeichen eines weit gespannten Fernhandels, der die ganze damals bekannte Welt umfasste. Messen, Börsen, Wechselverkehr, Krediteinrichtungen, die doppelte Buchführung entstanden. Das Nachrichten- und Verkehrswesen wurde weiterentwickelt. Gewaltige Vermögenszusammenballungen, Monopole und Machtkämpfe charakterisieren diese Zeit besonders in den oberdeutschen Städten (Fugger in Augsburg, Welser in Augsburg und Nürnberg).
 
Der Einfluss der italienischen Renaissance und des Humanismus bewirkte in Deutschland eine Blüte von Kunst und Wissenschaft (u. a. Ausbreitung des römischen Rechts), die nicht zuletzt auch durch das sich entwickelnde Universitätswesen gefördert wurde. Die erste deutsche Universität war 1348 von Karl IV. in Prag gegründet worden; es folgten zahlreiche weitere Gründungen (Wien 1365, Heidelberg 1386, Köln 1388, Leipzig 1409).
 
 KONFESSIONELLES ZEITALTER (1517-1648)
 
Das dauerhafteste Ergebnis der dynastischen Politik Maximilians I. war 1516 die Vereinigung der Reiche Aragonien, Kastilien und Neapel-Sizilien mit den habsburgischen und burgundischen Ländern unter der Herrschaft seines ältesten Enkels Karl. Als Kaiser Karl V. (1519-56) war Deutschland für ihn nur ein Nebenland seines burgundisch-spanischen Weltreichs. In seiner Politik stand der Kampf um Italien gegen Frankreich im Vordergrund; er überließ das Reich vorläufig seinem Bruder Ferdinand, der 1521/22 die Herrschaft über die österreichische Erblande des Hauses Habsburg erhielt. Aufgrund bereits von Maximilian geschlossener Erbverträge gewann Ferdinand (I.) 1526 die Königskronen Böhmens und Ungarns (gekrönt 1527) und wurde 1531 zum Römischen König gewählt.
 
Die durch M. Luthers Wendung gegen die reformbedürftige römische Kirche (Beginn: Thesenanschlag in Wittenberg, 31. 10. 1517) bewirkte Auflösung der mittelalterlichen Weltordnung als einer einzigen Christenheit lässt die Reformationszeit als eine weltweit wirkende Epoche der deutschen Geschichte erscheinen. Damals berührte sich auf kurze Zeit die religiöse Reformation Luthers mit dem antirömisch-nationalen Humanismus U. von Huttens, während der literarische und moralistisch-milde Humanismus des Erasmus von Rotterdam sich nicht mit Luthers Verdammung der menschlichen Natur abfand. Der 1524/25 besonders in Süddeutschland und Thüringen um sich greifende und vom Fürstentum mit Luthers später Billigung niedergeschlagene Aufstand der rechtlich, sozial und wirtschaftlich bedrängten Bauern (Bundschuh, Deutscher Bauernkrieg; ähnliche Forderungen schon in der »Reformatio Sigismundi«, 1439), leitete die Trennung der reformatorischen Bewegung von den auch auf politische und soziale Umgestaltung zielenden Tendenzen ein; nach der Schlacht von Frankenhausen (14./15. 5. 1525) wurde der religiöse Sozialrevolutionär T. Müntzer hingerichtet. Trotz der meist von den Zünften vorangetriebenen Reformation in den Städten blieb deren Sozial- und Verfassungsstruktur entgegen den Erwartungen der handarbeitenden Schicht im Allgemeinen unverändert. Auch eine wirkliche Verbindung der Reformation mit der Bewegung der Reichsritterschaft unter F. von Sickingen (1523) kam nicht zustande.
 
Die Reichsacht, die der Kaiser auf dem Wormser Reichstag von 1521 (Wormser Edikt, 8./26. 5.) über Luther verhängte, konnte die Ausbreitung der neuen Lehre nicht mehr verhindern. Da alle Obrigkeiten und zumal der Kaiser als Schützer der Kirche für den rechten Glauben der Untertanen verantwortlich waren, war die Gewissensfrage des Einzelnen von der Gebundenheit an die Reichsverfassung nicht zu trennen. 1524 beschloss der Nürnberger Reichstag, durch ein (nie zusammengetretenes) Nationalkonzil die Glaubensfrage vorläufig bis zu einem allgemeinen Konzil, an dem man noch jahrzehntelang als oberster Instanz festhielt, regeln zu lassen. Der (1.) Reichstag von Speyer 1526 stellte es bis zu einer Konzilsentscheidung jedem Reichsstand anheim, sich gegenüber seinen Untertanen so zu verhalten, wie er es vor Gott und kaiserlichen Majestät glaubte verantworten zu können. Dieser Reichsabschied, der das Wormser Edikt weitgehend außer Kraft setzte, wurde die Rechtsgrundlage für die Ausbildung von evangelischen Landeskirchen. Erst nach dem »Damenfrieden« von Cambrai zwischen Karl V. und dem französischen König Franz I. (5. 8. 1529 konnte der Kaiser den deutschen Glaubensneuerungen entgegentreten. Die altgläubigen Reichsstände beschlossen auf dem (2.) Reichstag von Speyer 1529 die neuerliche Beachtung und Durchführung des Wormser Edikts. Dagegen protestierten die Anhänger der neuen Lehre unter Berufung auf das Gewissen; seither werden sie »Protestanten« genannt. Als 1530 der Augsburger Reichstag, auf dem die Glaubensparteien ihre Lehren (P. Melanchthons Confessio Augustana, die südwestdeutsche Confessio Tetrapolitana, U. Zwinglis Fidei ratio und die katholische Confutatio) vorlegten, keine Einigung brachte, schlossen sich führende evangelische Fürsten und Städte 1531 zum Schmalkaldischen Bund zusammen. Nach einer Reihe von zeitlich begrenzten Religionsfrieden (»Nürnberger Anstand« 1532, »Frankfurter Anstand« 1539, Reichsabschiede 1541 und 1544) sowie Religionsgesprächen (Hagenau/Worms 1540, Regensburg 1541), die eine weitgehende, aber keine endgültige theologische Annäherung zwischen den sich herausbildenden Konfessionen brachten, kam es im Schmalkaldischen Krieg (1546/47) zur militärischen Konfrontation. Karl V. besiegte den Schmalkaldischen Bund unter maßgeblicher Mitwirkung Herzog Moritz' von Sachsen (Schlacht bei Mühlberg, 24. 4. 1547) und erreichte den Höhepunkt seiner Macht im Reich 1547/48 auf dem »geharnischten« Reichstag zu Augsburg. Doch die Übermacht der kaiserlichen Gewalt, das feindselige Vorgehen Karls gegen den Protestantismus, sein Plan, das ständestaatlich-föderalistische Reich monarchisch-zentralistisch umzugestalten, der Einfluss seiner spanischen Räte im Reich und sein Versuch, die Verbindung des Reiches mit Spanien durch die Übertragung der Kaiserkrone auf seinen Sohn Philipp (II.) zu sichern, trieben die deutschen Fürsten unter Führung des mit der »Wittenberger Kapitulation« (19. 5. 1547) und der kaiserlichen Bestätigung (4. 6.) zum Kurfürsten aufgestiegenen Moritz von Sachsen 1552 zum Aufstand. Sie fanden die Unterstützung Frankreichs und schufen im Vertrag von Chambord (15. 1. 1552 eine internationale überkonfessionelle Allianz gegen Karl V.; Ferdinand I. musste im Passauer Vertrag (2./15. 8. 1552) den Protestanten Duldung gewähren. Der Augsburger Religionsfriede (25. 9. 1555 gab den lutherischen Reichsständen die reichsrechtliche Gleichberechtigung und überließ den Landesfürsten die Kirchenhoheit in ihren Territorien (cuius regio, eius religio). Eingebettet in umfangreiche Maßnahmen zur Sicherung des Landfriedens im Reich, schloss er die Anhänger des Kalvinismus nicht mit ein. Die Abdankung Karls V. (1556) besiegelte das Scheitern seiner noch mittelalterlichen universalistischen Kaiseridee. Jetzt spaltete sich das Haus Habsburg in eine österreichische und eine spanische Linie; Letztere erhielt die zum Reich gehörenden ehemals burgundischen Gebiete (die Niederlande und die Franche-Comté).
 
Mit dem Augsburger Religionsfrieden war die Ausdehnung des Protestantismus noch nicht abgeschlossen. Trotz des »Geistlichen Vorbehalts« (Reservatum ecclesiasticum), der den Besitzstand der katholisch-geistlichen Territorien sichern sollte, kam es v. a. im Norden und Osten des Reiches zu weiteren Säkularisationen. In den Auseinandersetzungen um die Auslegung des nicht immer eindeutig formulierten Religionsfriedens (Declaratio Ferdinandea, 24. 9. 1555) erfolgte zu Beginn des letzten Jahrhundertdrittels zunehmend eine dogmatische Verfestigung und konfessionelle Abschließung von Katholizismus und Protestantismus und innerhalb des Protestantismus: 1559 endgültige lateinische Fassung von J. Calvins »Christianae Religionis Institutio« als Zusammenfassung der Lehre des Kalvinismus; 1563 Beschlüsse des Konzils von Trient für die zu reformierende römische Kirche; 1577/80 Konkordienformel und Konkordienbuch als einheitliche Bekenntnisschrift der lutherischen Kirche. Innerhalb des Protestantismus kam es zu einer reformierten Konfessions- und Kirchenbildung auf dem Boden des Luthertums. Auch politisch spaltete sich der Protestantismus: Gegenüber dem kaisertreuen lutherischen Kursachsen strebte die kalvinistische Kurpfalz einen Zusammenschluss aller Glaubensgenossen gegen Habsburg an. Die alte Kirche, durch das Trienter Konzil dogmatisch gefestigt und religiös erneuert, gewann im »Fähnlein Jesu«, dem Jesuitenorden, einen überaus erfolgreichen Vorkämpfer (erster bedeutender Jesuit im Reich war P. Canisius).
 
Nach dem um Ausgleich bemühten Kaiser Ferdinand I. (1556-64) und dem dem Protestantismus zuneigenden Maximilian II. (1564-76) setzte die Gegenreformation mit dem am spanischen Hof streng katholisch erzogenen Rudolf II. (1576-1612) energisch ein. Im Kölner Krieg (1582-84) verhinderten spanische Truppen die Einführung der Reformation im Erzstift Köln. Als Herzog Maximilian I. von Bayern 1607/08 die Reichsstadt Donauwörth gewaltsam katholisierte, vereinigten sich 1608 ein Teil der protestantischen Fürsten (ohne Kursachsen) und süddeutsche Reichstädte unter kurpfälzischer Führung zur Union; im Gegenzug wurde 1609 die katholische Liga unter bayerischer Leitung ebenfalls als Defensivbündnis gegründet. Der Jülich-Klevesche Erbfolgestreit (1609-14) drohte bereits in einen Krieg zu münden, an dem sich auch die beiden europäischen Gegner Frankreich und Spanien beteiligt hätten, doch führte die Ermordung König Heinrichs IV. von Frankreich (1610) zu einem Aufschub des unvermeidlich erscheinenden Krieges. Im Frieden von Xanten (12. 11. 1614 erwarb Kurbrandenburg Kleve, Mark und Ravensberg und konnte damit am Rhein territorial Fuß fassen. Kaiser Rudolf II. beendete 1609 die Auseinandersetzungen mit den Türken, die das Reich trotz aller inneren Gegensätze nicht hatten auseinander brechen lassen, wenngleich seine Handlungsfähigkeit mehr und mehr eingeschränkt wurde (Zusammenbruch der Reichsjustiz, Beschlussunfähigkeit des Reichstages). Rudolfs II. letzte Regierungsjahre waren geprägt vom »Bruderzwist im Hause Habsburg«, in dessen Verlauf er den böhmischen Ständen Religionsfreiheit gewährte (Majestätsbrief, 1609). Im Reich entschlossen sich die Kurfürsten, seinen Bruder Matthias (1612-19) noch zu Lebzeiten des Kaisers zu seinem Nachfolger zu wählen (erst nach Rudolfs Tod erfolgt).
 
Der wachsende religiöse Gegensatz entlud sich im Dreißigjährigen Krieg (1618-48), der, von Prag und Böhmen ausgehend, als Glaubenskrieg begann und als europäischer Machtkampf zwischen Habsburg, Frankreich und Schweden auf deutschem Boden endete. Als am 24. 10. 1648 in Münster und Osnabrück der Westfälische Frieden (bis 1806 Reichsgrundgesetz) zustande kam, war - regional unterschiedlich - der Wohlstand im Reich geschwunden, die Bevölkerungszahl auf nahezu die Hälfte des Vorkriegsstandes gesunken. Frankreich nahm die habsburgische Besitzungen im Elsass an sich, Schweden die Mündungen von Oder, Elbe und Weser; die Schweiz und die nördliche Niederlande schieden endgültig aus dem Reich aus. Neben weiteren territorialen Veränderungen v. a. zugunsten Kurbrandenburgs war für die deutsche Geschichte bedeutsam, dass das Reich als Wahlmonarchie bestätigt wurde und sich die Reichsstände ihr Mitbestimmungsrecht in Reichsangelegenheiten (Ausschreibung von Steuern, Erklärung eines Reichskrieges, Abschluss von Friedensverträgen) sichern konnten. Die Fürsten erhielten die fast volle Souveränität, d. h. auch das Recht, Bündnisse selbst mit auswärtigen Mächten zu schließen, sofern sich diese nicht gegen das Reich richteten. Für die Pfalz, die 1623 ihre Kurwürde an Bayern verloren hatte, wurde eine achte, später (1692) für Braunschweig-Lüneburg eine neunte Kur geschaffen (Kurhannover). In der religiösen Frage wurde die Gleichberechtigung der Konfessionen ausdrücklich anerkannt und auf das reformierte Bekenntnis ausgedehnt. Mehrheitsbeschlüsse des Reichstags in Religionsfragen wurden für unzulässig erklärt. Die konfessionelle Grenzziehung erfolgte auf der Grundlage der Besitzverhältnisse im »Normaljahr« 1624. Dieses galt auch für den Bekenntnisstand der Untertanen; ausgenommen von dieser Regelung waren v. a. die kaiserlichen Erblande, deren katholisches Bekenntnis damit gesichert wurde.
 
 VOM WESTFÄLISCHEN FRIEDEN ZUM WIENER KONGRESS (1648-1815)
 
Der Reichstag, der 1663 in Regensburg zusammentrat, entwickelte sich zu einem ständigen Gesandtenkongress (»immer währender Reichstag«) der Reichsstände, v. a. der Landesfürsten, in deren Territorien sich der Schwerpunkt des politischen Lebens verlagerte. Hier entstanden - begünstigt von den Beschlüssen des »Jüngsten Reichabschieds« des Regensburger Reichstags von 1654, der keine Reichsverfassungsreform zustande brachte - vom fürstlichen Absolutismus geprägte Staaten (Österreich, Brandenburg-Preußen, aber auch Hannover, Bayern, Baden und Sachsen-Weimar), in denen die Landesstände zwar meist ihre frühere Macht (Steuerbewilligung) verloren, aber das ständische Sozialgefüge weitgehend unangetastet blieb. Das Reich als Ganzes machte diese Entwicklung zum dynastischen Fürstenstaat nicht mit und geriet im Zuge der Ausbildung des modernen Staates in einen immer größeren Rückstand.
 
Der dynastische Fürstenstaat wurde durch die Wehrverfassung des stehenden Heeres und das Verwaltungshandeln eines neuen Beamtentums geprägt, durch das der Staat in viele Bereiche eingriff, die bis dahin kaum sein Interesse gefunden hatten. Für die neuen staatlichen Aufgaben, die nicht nur dem Machtstreben der Fürsten, sondern auch den Notwendigkeiten nach den Verheerungen des Dreißigjährigen Krieges entsprangen, waren große und v. a. regelmäßige Einnahmen und eine systematisch geförderte Wirtschaftspolitik erforderlich, was zur Ausbildung von Merkantilismus und Kameralismus führte. Die Finanzpolitik schuf das System der modernen Steuern: Grundsteuer, Vermögensteuer, Akzise (Verbrauchsteuer) u. a. Die Gewerbe- und Handelspolitik wurde als Instrument der Wirtschaftslenkung erkannt und zu einem staatlichen Hoheitsrecht erhoben. Die Ausbeutung der inländischen Rohstoffquellen und die Förderung der produktiven Kräfte waren die Hauptziele der Merkantilpolitik. In der Verarbeitung trat der Staat teils selbst als Großunternehmer auf und gründete oder subventionierte Manufakturen (zentralisierte Großbetriebe). V. a. aber war die geförderte Gewerbeproduktion das Feld für den bürgerlichen Unternehmer. Die Hauptbereiche der Manufakturen waren teils Massengüter (Heeresbedarf), teils Luxusgüter. Oberstes Ziel der Handelspolitik war die Aktivierung der Handelsbilanz. Nur mithilfe einer aktiven Handelsbilanz konnte das Währungsmetall beschafft werden. Darum wurde der Export konsequent gefördert (wobei Textilien noch im Vordergrund standen) und der Import durch die Entwicklung der eigenen Produktion begrenzt.
 
In der europäischen Politik stand das Reich unter der ständigen politischen Einwirkung Frankreichs, das zeitweise mit Schweden und Polen verbündet war und über gute Beziehungen zu den Türken (Osmanisches Reich) und im Heiligen Römischen Reich über eine französisch gesinnte Partei (besonders die Wittelsbacher und die rheinischen Fürsten, bis 1686 auch Brandenburg) verfügte. Im Frieden von Nimwegen (5. 2. 1679 nach Abschluss des ersten Reichskrieges gegen den französischen König Ludwig XIV. erhielt Frankreich das eroberte Freiburg im Breisgau; durch die folgenden eigenmächtigen Reunionen eignete es sich stückweise das ganze Elsass an und besetzte 1681 Straßburg. 1688 überfiel Ludwig XIV. die Pfalz und löste damit den zweiten Reichskrieg gegen Frankreich (Pfälzisches Erbfolgekrieg) aus, der am 20. 9. 1697 mit dem Frieden von Rijswijk beendet wurde, ohne dass das Elsass und Straßburg an das Reich zurückkamen.
 
Das 1683 zum zweiten Mal nach 1529 belagerte Wien konnte Leopold I. (1658-1705) mithilfe polnischer Truppen unter Johann III. Sobieski und verschiedener Kontingente aus dem Reich befreien (Sieg am Kahlenberg 12. 9. 1683); in dem bis 1699 (Friede von Karlowitz, 26. 1.) dauernden »Großen Türkenkrieg« konnte der Kaiser Ungarn, Siebenbürgen und große Teile Slawoniens und Kroatiens gewinnen. Damit war Österreich auf dem Wege zu einer europäischen Großmacht und erreichte eine Stellung, die es nach dem Spanischen Erbfolgekrieg (1701-14) im Frieden von Rastatt (6. 3. 1714 durch den Rück- beziehungsweise Zugewinn der spanischen Niederlande, Mailands und Neapels weiter ausbaute. Der Norden und Osten des Reiches waren dagegen in den 2. Nord Krieg (1700-21) gegen Karl XII. von Schweden hineingezogen worden, in dem Brandenburg-Preußen allerdings neutral blieb und damit eine Verknüpfung der Kriege im Westen und Osten Europas verhinderte. Durch die Niederlage Karls XII. kamen in den beiden Stockholmer Friedensverträgen von 1719/20 die schwedischen Besitzungen an der Wesermündung an Hannover und der größere Teil von Vorpommern an Brandenburg-Preußen. Der zum Katholizismus übergetretene sächsische Kurfürst Friedrich August I. (August II., der Starke) hatte 1697 die polnische Königskrone erworben (Personalunion bis 1763), Kurfürst Georg Ludwig von Hannover 1714 die Nachfolge der britischen Könige (als Georg I.) angetreten (Personalunion bis 1837). Nachdem der »Große Kurfürst« Friedrich Wilhelm (1640-88) die Grundlagen für den staatlichen Ausbau seines Territoriums gelegt hatte, erhob Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg (seit 1688) am 18. 1. 1701 in Königsberg das nicht zum Reich gehörende Preußen zum Königreich (bis 1713 König als Friedrich I.), während dem wittelsbach. Kurfürsten Maximilian II. Emanuel von Bayern (1679-1726) eine solche Rangerhöhung innerhalb und außerhalb des Reiches versagt blieb. König Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der »Soldatenkönig« (1713-40), baute eine straffe Staatsverwaltung auf, errichtete eine schlagkräftige stehende Armee und schuf so die Voraussetzungen für eine zweite Großmacht des Heiligen Römischen Reichs. Dem kulturellen Vorbild Frankreichs in Sprache und Literatur, Mode und Sitten entsprach die Hofhaltung vieler deutschen Fürsten im Stil eines verkleinerten Versailles (Barock).
 
Kaiser Karl VI. (1711-40) strebte danach, seiner Erbtocher Maria Theresia die Nachfolge in den habsburgischen Erblanden zu verschaffen (Pragmatische Sanktion, 19. 4. 1713). Nach dem unglücklich verlaufenen Krieg um die polnische Thronfolge (1733-35), der teilweise - wie der Spanische Erbfolgekrieg - auch als Reichskrieg geführt wurde, schuf der Wiener Vorfriede von 1735 (Definitivfriede 1738) die Voraussetzung für den späteren Anfall Lothringens an Frankreich (1765). Als mit dem Tod Karls VI., der wie seine Vorgänger Leopold I. (1658-1705) und Joseph I. (1705-11) die Position der Kaiser im Reich wieder gefestigt hatte, der habsburgische Mannesstamm erlosch, eroberte König Friedrich II., der Große, von Preußen Schlesien, die reichste Provinz Österreichs (1. und 2. Schlesischer Krieg, 1740-42 und 1744/45). Kurfürst Karl Albrecht von Bayern erhob als Schwiegersohn Kaiser Josephs I. Erbansprüche und eröffnete den Österreich. Erbfolgekrieg (1740-48). Die Gegner Habsburgs wählten ihn nach zweijährigem Interregnum zum Kaiser (Karl VII., 1742-45). Maria Theresia behauptete sich im habsburgischen Herrschaftsbereich; ihrem Behauptungswillen verdankte ihr Mann, Franz Stephan von Lothringen, als Franz I. (1745-65) die Kaiserkrone. Im Bund mit Frankreich und Russland strebte sie im Rahmen einer maßgeblich von ihrem Staatskanzler W. A. Graf Kaunitz konzipierten Außenpolitik danach, den preußischen Rivalen niederzuwerfen. Der erfolgreiche Widerstand Friedrichs II. im Siebenjährigen Krieg (3. Schlesischer Krieg, 1756-63) gegen die starke Übermacht erhob Preußen zur europäischen Großmacht. Der preußisch-österreichische Gegensatz beherrschte seitdem die deutsche Geschichte bis zur Reichsgründung 1871. Als Kaiser Joseph II. (1765-90) durch die Einverleibung Bayerns die habsburgische Macht im Süden des Reiches erweitern wollte, trat ihm Friedrich II. im Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79), später durch die Stiftung des Deutschen Fürstenbundes (1785), entgegen. Zwischen Preußen und Österreich suchte Russland seit dem Frieden von Teschen (13. 5. 1779) eine ausschlaggebende Stellung zu gewinnen. Es veranlasste Österreich und Preußen, sich an den Polnischen Teilungen (1772, 1793 und 1795) zu beteiligen. Die dadurch entstandene »polnische Frage« wirkte in der Geschichte des europäischen Staatensystems bis ins 20. Jahrhundert nach.
 
Die vorherrschende geistige Strömung des 18. Jahrhunderts, die Aufklärung, trug in dieser Zeit wesentlich zur Abschwächung der religiösen Gegensätze bei. Durch sie gelangte das Bürgertum zu neuer Bedeutung; unter ihrem Einfluss setzte auch eine vielseitige innere Reformpolitik in den meisten Reichsterritorien ein; Friedrich II. und Joseph II. waren die wichtigsten, aber nicht die einzigen Vertreter des »aufgeklärten Absolutismus« im Reich. Ab etwa 1770 kam es zur Blütezeit der klassischen Literatur (Weimar), der Romantik und der bürgerlichen Philosophie in Deutschland.
 
Mit der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begannen der Merkantilismus und der Kameralismus den neuen Ideen des wirtschaftlichen Liberalismus zu weichen. Man begegnete der politischen Lenkung der Wirtschaft mit Skepsis und begann der Automatik des Wirtschaftsgeschehens zu vertrauen. Dies zeigte sich gerade in der Landwirtschaft. Wenn der gewerbliche Aufschwung fortgesetzt werden sollte, musste die Erzeugung von Nahrungsmitteln gesteigert werden (Beackerung des ruhenden Drittels der Dreifelderwirtschaft, verstärkter Kartoffelanbau). Als schwerste Hemmungen standen der notwendigen Umstellung die Erbuntertänigkeit der Bauern und der Flurzwang entgegen. Die zumeist mehrstufige Bauernbefreiung in vielen Teilen des Reiches, begonnen im letzten Viertel des 18. Jahrhunderts und abgeschlossen um 1850, löste die Aufgabe durch Aufhebung der alten Bindungen und den Übergang zu freiem Besitz der Eigentümer. Die unterschiedliche Art der Durchführung bestimmte entscheidend das soziale Gefüge der deutschen Staaten im 19. Jahrhundert.
 
Die sozialen und politischen Grundlagen der europäischen Staaten erlitten jedoch eine entscheidende Erschütterung durch die Französische Revolution von 1789. Ihr Appell an »Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit« bedrohte die absolutistische wie die ständische Ordnung auch in Deutschland, zumal das Eingreifen Österreichs und Preußens gegen die Revolution deren expansiven Gegenstoß hervorrief. Unter dem Ansturm der französischen Revolutionsheere brach das Reich unter den Kaisern Leopold II. (1790-92) und Franz II. (1792-1806) im 1. und 2. Koalitionskrieg schließlich zusammen (französische Revolutionskriege). Preußen überließ im Basler Frieden (5. 4. 1795 der französischen Republik vorläufig das linke Rheinufer. Österreich musste am 17. 10. 1797 den Frieden von Campoformio schließen; der für das Reich entscheidende Friede von Lunéville (9. 2. 1801 zwischen Frankreich und Österreich bestätigte die Abtretung des linken Rheinufers an Frankreich.
 
Das in Auflösung begriffene Reich wurde jetzt gemäß den Interessen und Tendenzen der europäischen Großmächte aufgeteilt. Durch den unter französischem Einfluss zustande gekommenen Reichsdeputationshauptschluss (25. 2. 1803 wurden die politischen und rechtlichen Grundlagen des »alten Reiches« aufgelöst. Die geistlichen Fürstentümer wurden säkularisiert und ebenso wie die Gebiete der Reichsritter und anderer kleiner Herrschaften einschließlich der meisten Reichsstädte anderen deutschen Staaten einverleibt (»mediatisiert«), meist als Entschädigung für linksrheinische Gebietsabtretungen an Frankreich. Baden, Württemberg, Hessen-Kassel und Salzburg wurden zu Kurfürstentümern erhoben und die Reichsidee damit ausgehöhlt. Als Folge des 3., schon nicht mehr als Reichskrieg geführten Koalitionskrieges wurden Bayern und Württemberg 1805 Königreiche. 16 süd- und westdeutsche Staaten schlossen sich am 12. 7. 1806 unter französischem Protektorat in Paris zum Rheinbund zusammen (bis 1811 Beitritt weiterer 20 deutschen Staaten), erklärten sich für souverän und verkündeten am 1. 8. ihren Austritt aus dem Heiligen Römischen Reich. Am 6. 8. 1806 legte Kaiser Franz II., der schon 1804 den Titel eines Kaisers von Österreich angenommen hatte, auf Verlangen Napoleons I. die (römische) Kaiserkrone nieder (Ende des Heiligen Römischen Reiches).
 
In den Napoleonischen Kriegen brach auch das Preußen Friedrichs II., des Großen, zusammen. Zu den späten großen Leistungen in Preußen gehörte das »Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten« (Abkürzung ALR), das nach den entscheidenden Vorarbeiten in der Zeit Friedrichs II. 1794 von seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. publiziert wurde. König Friedrich Wilhelm III. verlor durch den Tilsiter Frieden vom 7. 7. 1807 als Folge des 4. Koalitionskrieges (Niederlage bei Jena und Auerstedt, 14. 10. 1806) alles Land westlich der Elbe und die ehemaligen polnischen Gebiete außer Westpreußen. Napoleon errichtete das Königreich Westphalen und das Großherzogtum Berg und vertraute sie Verwandten an. Sie schlossen sich ebenso wie Sachsen und die übrigen mittel- und norddeutsche Kleinstaaten dem Rheinbund an. Ferner wurde Nordwestdeutschland bis Lübeck unmittelbar dem französischen Kaiserreich einverleibt.
 
In Preußen begannen Reichsfreiherr vom und zum Stein, K. A. Fürst von Hardenberg, W. von Humboldt, G. J. D. von Scharnhorst, H. von Boyen, C. von Clausewitz sowie A. W. A. von Gneisenau ein großes Reformwerk (so genannte preußische Reformen): Bauernbefreiung (1807), Selbstverwaltung der Bürgerschaft (Städteordnung von 1808), Gewerbefreiheit (1810), Steuerreform (1810/12), Bildungsreform (1809/10), Neuordnung des Heeres aufgrund der allgemeinen Wehrpflicht (1807-14; 1814 gesetzlich eingeführt). Eine ähnliche Reformbewegung unter J. P. Graf von Stadion in Österreich endete mit der Niederlage gegen Napoleon 1809. Hervorzuheben ist daneben die erfolgreiche und zukunftweisende Reformtätigkeit von M. J. Graf von Montgelas in Bayern.
 
Nach dem Untergang der Großen Armee Napoleons in Russland erhob sich Preußen 1813/14 (Befreiungskriege). Österreich folgte bald, das übrige Deutschland nur vereinzelt, die Rheinbundstaaten schlossen sich erst nach der Niederlage Napoleons an. Die Völkerschlacht bei Leipzig (16.-19. 10. 1813) befreite Deutschland; dann gelang der großen europäischen Koalition der Sturz des napoleonischen Kaisertums. Der 1. Pariser Friede (30. 5. 1814 beließ Frankreich in den Grenzen von 1792; nach der abermaligen Niederwerfung des von Elba zurückgekehrten Napoleon musste Frankreich im 2. Pariser Frieden (20. 11. 1815 noch Landau an Bayern, Saarlouis und Saarbrücken an Preußen abtreten, behielt aber das Elsass. Der Wiener Kongress von 1814/15 ordnete das europäische Staatensystem neu und regelte die territoriale Gliederung und verfassungsmäßige Ordnung Deutschlands; die Einzelstaaten (37 Fürsten und vier freie Städte), als souverän anerkannt, wurden zu einem losen Staatenbund, dem Deutschen Bund, vereinigt, in dem drei fremde Souveräne für ihre deutschen Besitzungen Mitglieder waren (der König von Großbritannien für Hannover, der König der Niederlande für Luxemburg und Limburg, der König von Dänemark für Holstein und Lauenburg). Die Souveränität der Fürsten galt nicht gegenüber dem Deutschen Bund, an dessen Mehrheitsentscheidungen sie gebunden waren. Die Bundesakte vom 8. 6. 1815 als Grundgesetz des Bundes wurde am 8. 7. 1820 durch die Wiener Schlussakte ergänzt. Wie im Westfälischen Frieden von 1648 wurden europäische Mächte zu Garanten der deutschen Verfassung gemacht. Dem politischen Zustand sollte die vom russischen Kaiser Alexander I. angeregte Heilige Allianz (24. 9. 1815 Dauer verleihen.
 
 DEUTSCHER BUND UND GRÜNDUNG DES DEUTSCHEN REICHES (1815-1871)
 
Der Deutsche Bund konnte die erwachende nationale Einheitsbewegung nicht befriedigen. Der unter österreichischer Präsidentschaft stehende Bundestag in Frankfurt am Main bestand aus den Gesandten der Einzelstaaten, während eine gemeinsame Volksvertretung fehlte. In der Praxis hing die Funktionsfähigkeit des Bundestages und damit des Deutschen Bundes wesentlich von der Zusammenarbeit der beiden größten Einzelstaaten, Preußen und Österreich, ab. Der leitende österreichische Minister K. W. Fürst Metternich gewann die Führung der Bundespolitik; im Kampf gegen die nationalen und liberalen Bestrebungen, die zuerst besonders in der Studentenschaft (Burschenschaft) hervortraten, veranlasste er die Karlsbader Beschlüsse vom August 1819 und die gefürchteten »Demagogenverfolgungen«. Die Teilnahme des liberalen Bürgertums am politischen Prozess war damit zunächst unterbunden, und es wich auf andere Betätigungsfelder aus. Zwar wurden in Süddeutschland (u. a. Baden) bereits 1818/19 Volksvertretungen geschaffen, doch hielt Preußen am Absolutismus fest und unterstützte die Politik Metternichs. Nachdem es 1815 durch die Erwerbung der Rheinlande den Schutz der deutschen Westgrenze übernommen hatte, war es in anderer Weise als Österreich mit der gesamtdeutschen Politik verbunden. Unter preußischer Führung kam zum 1. 1. 1834 der Deutsche Zollverein zustande, der dem größten Teil Deutschlands (ohne Österreich) die wirtschaftliche Einheit gab. Damit war ein großes Wirtschaftsgebiet entstanden, das hinreichende Voraussetzungen für eine industrielle Produktion bot. Erleichterungen brachte auch die Vereinheitlichung des Steuer- und Finanzwesens innerhalb der Einzelstaaten. Gefördert auch durch den Bau der ersten Eisenbahnen (1839 erste deutsche Ferneisenbahn Leipzig-Dresden), setzte nun das Industriezeitalter ein.
 
Die Entwicklung des modernen Industriesystems, beruhend auf der Einführung der Maschine in den Produktionsprozess, verband sich mit sozialer Umschichtung. Vom Handwerk herkommend, bildete sich der Stand der gelernten Industriearbeiter, während die Mehrzahl der un- und angelernten Industrie- und Eisenbahnbauarbeiter aus der landbearbeitenden Bevölkerungsschicht stammte.
 
Vor der politischen Einigung von 1866-71 vollzog sich die wirtschaftliche Einigung der deutschen Länder. Ende der 1850er-Jahre war Deutschland schon von einem mehr als 6 000 km langen Eisenbahnnetz durchzogen und wurde zu einem einheitlichen Verkehrsgebiet, das einen einheitlichen Markt erschloss. Auch der deutsche Überseeverkehr nahm zu. Der Bedarf an Eisenbahnen und Schiffen förderte zugleich die deutsche Industrie, v. a. die Kohle- und Eisenindustrie. Es entstanden die ersten wirklichen Großbetriebe. Die Entwicklung der Technik und des Kreditwesens (Aktiengesellschaften) ermöglichte moderne Produktionsmethoden.
 
Lange Arbeitszeiten, geringe Löhne und fehlender Arbeitsschutz in den neuen Betrieben führten zur Entstehung der industriellen »sozialen Frage«, die zum schwersten Problem des 19. Jahrhunderts wurde. Die staatliche Sozialgesetzgebung beschränkte sich z. B. in Preußen auf den Schutz gegen Auswüchse der Kinder- und Frauenarbeit (1839). Die bedrückende soziale Lage der Arbeiter führte zur Entstehung der Arbeiterbewegung, die sich in den 1860er-Jahren in Parteien und Gewerkschaften zu organisieren begann.
 
Nach der Reichsgründung nahm die Industrialisierung einen schnellen Fortgang; während 1871 nur 36 % der Einwohnerschaft in Städten mit über 2 000 Einwohner lebten, waren es 1910 bereits 60 %. Seit dem Ende der 1870er-Jahre war die Landwirtschaft nicht mehr in der Lage, die Ernährung des Gesamtvolkes zu sichern. Die Industriegebiete wuchsen, allen voran die Gebiete der Montanindustrie. Die technische Entwicklung unterstützte den Aufschwung. Langsam begann die Ablösung der Dampfmaschine durch die Elektrizität. Der Elektromotor erschloss Handwerk und Kleinbetrieben neue Möglichkeiten. Deutschland wurde durch die Industrialisierung eine der führenden Wirtschaftsmächte. Im Welthandel rückte es bis zur Jahrhundertwende hinter den USA an die 2. Stelle. Dem Spekulationsfieber der Gründerzeit folgte die »große Depression«. Im Zuge des durch die Krise von 1874 verstärkten Misstrauens in die Selbstheilungskräfte der liberalen Marktwirtschaft ging Deutschland 1879 zur Schutzzollpolitik über. Die Schutzzollgesetzgebung wurde in den 1890er-Jahren verstärkt. Sie brachte v. a. einen weiteren Schutz der landwirtschaftlichen Produktion, die durch billige Einfuhren aus Übersee weithin unwirtschaftlich geworden war. Mit den neuen Formen des Großunternehmens (Konzerne, Trusts) war ein Wandel der Industriegesellschaft verbunden. Unternehmer und Eigentum wurden weitgehend getrennt. Die Großbetriebe entwickelten eine Betriebshierarchie. Damit gewann die neue Schicht der Angestellten an Bedeutung. Hier entstand ein neuer bürgerlicher Mittelstand, während Teile der Arbeiterschaft mit der Verbesserung der Löhne und der Arbeitsbedingungen kleinbürgerliche Lebensformen annahmen. Die Lage der gesamten Arbeiterschaft führte aber dazu, dass der Staat verstärkt sozialpolitisch eingreifen musste.
 
Unter dem Eindruck der Julirevolution 1830 in Frankreich hatten der Gedanke der nationalen Einheit und der Ruf nach Verwirklichung des Rechts- und Verfassungsstaats neue Impulse erhalten. In dieser Situation bildeten sich die ersten Ansätze zur Entwicklung von politischen Parteien in Deutschland. Das Übergreifen der französischen Februarrevolution 1848 auf die deutschen Staaten war eine Folge der wachsenden Unruhe des »Vormärz«, die sich in der »Märzrevolution« von 1848 entlud (Höhepunkt u. a.: 18./19. 3. in Berlin); in Österreich erzwang sie die Entlassung Metternichs (13. 3.). An die Stelle des Bundestags trat eine aus demokratischen Wahlen hervorgegangene Deutsche Nationalversammlung, die am 18. 5. 1848 in der Paulskirche in Frankfurt am Main zusammentrat (Frankfurter Nationalversammlung); sie wählte Erzherzog Johann von Österreich zum Reichsverweser (29. 6.). Aber die Kraft der revolutionären Bewegung wurde durch tiefe Gegensätze gespalten und damit empfindlich geschwächt. Gegen einen kleindeutschen Bundesstaat mit einem preußischen Kaiser, wie ihn die »Erbkaiserlichen« unter Führung von H. Reichsfreiherr von Gagern forderten, wehrten sich die Anhänger des großdeutschen Gedankens, besonders die Österreicher und weite Teile des politischen Katholizismus. Nachdem die Frankfurter Nationalversammlung am 27. 3. 1849 eine liberale Reichsverfassung beschlossen hatte, wurde König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen zum »Kaiser der Deutschen« gewählt (28. 3.). Doch er schlug die Kaiserkrone aus (3. 4.), und die beiden deutschen Großmächte lehnten ebenso wie die größeren Mittelstaaten die Reichsverfassung ab. Damit war die »deutsche Revolution« von 1848 endgültig gescheitert, nachdem der Oktoberaufstand (6./7. 10. 1848) in Wien niedergeschlagen worden war (23.-31.10.) und auch in den anderen Bundesstaaten die antirevolutionären Kräfte wieder an Boden gewonnen hatten (Mai/Juni 1849 Niederschlagung der Erhebungen zur Durchsetzung der Reichsverfassung in Sachsen [Dresdner Maiaufstand], im Rheinland, in Westfalen und Baden; Kapitulation von Rastatt, 23. 7.). Der Versuch Preußens, durch eine freiwillige Union der deutschen Fürsten doch noch einen kleindeutschen Bundesstaat zu schaffen (»Dreikönigsbündnis« vom 26. 7. 1849; Erfurter Unionsparlament, 1850), misslang. Der österreichische Ministerpräsident F. Fürst zu Schwarzenberg, gestützt auf Russland und die deutschen Mittelstaaten, berief den alten Bundestag wieder ein. Mit der Olmützer Punktation (29. 11. 1850 gab Preußen die Unionspolitik auf und erkannte den Bundestag an. Die Londoner Protokolle vom 2. 8. 1850 und 8. 5. 1852 gaben der dänischen Herrschaft in Schleswig und Holstein trotz der Volkserhebung von 1848/49 und des preußischen Sieges im Deutsch-Dänischen Krieg die europäische Anerkennung.
 
Im wiederhergestellten Deutschen Bund trat nun der preußisch-österreichische Dualismus schärfer hervor und vereitelte alle Bundesreformversuche. In dem nunmehr konstitutionellen Preußen kam es nach Jahren der innenpolitischen Reaktion und ersten Ansätzen einer liberalen Politik während der »Neuen Ära« des Prinzregenten (seit 1861 König Wilhelm I.) zwischen Krone und liberaler Landtagsmehrheit zu einem schweren Verfassungskonflikt um die Heeresreform des Kriegsministers A. von Roon (1861). Der 1862 zum preußischen Ministerpräsidenten berufene O. von Bismarck setzte sie ohne die Mitwirkung des Landtags durch und festigte damit die Staatsmacht im konservativen Sinne. Bismarck ließ 1863 einen von Österreich vorgelegten Bundesreformplan auf dem Frankfurter Fürstentag scheitern und gewann durch die Alvenslebensche Konvention (8. 2. 1863 die Zustimmung Russlands zur preußischen Politik. Auf der Grundlage des Londoner Protokolls vom 8. 5. 1852 ging Preußen gemeinsam mit Österreich - ohne den Deutschen Bund - 1864 militärisch gegen Dänemark vor, das Schleswig und Holstein mit Lauenburg der gemeinsamen Verwaltung der beiden Mächte übergeben musste (Kondominium nach der Gasteiner Konvention vom 14. 8. 1865). Aber Bismarck wollte die Elbherzogtümer Preußen einverleiben und die »deutsche Frage« im Interesse Preußens im kleindeutschen Sinne, d. h. unter Ausschluss Österreichs lösen. Er ließ Holstein besetzen, erklärte den Deutschen Bund für erloschen (14. 6. 1866 und führte so den »Deutschen Krieg« von 1866 herbei, in dem Österreich unterlag (Schlacht bei Königgrätz beziehungsweise Sadowa, 3. 7. 1866) und im Frieden von Prag (23. 8. 1866 den preußischen Annexionen (Schleswig und Holstein, Kurhessen, Nassau, Hannover, Frankfurt am Main) sowie der Neugestaltung Deutschlands ohne Österreich (Gründung des »Norddeutschen Bundes« am 18. 8. 1866) zustimmen musste. Die süddeutschen Staaten schlossen geheime Schutz- und Trutzbündnisse mit Preußen. Die bismarcksche Neuordnung knüpfte an die Gedanken von 1848/49 an, nunmehr allerdings als »Revolution von oben«.
 
Am 24. 2. 1867 wurde der nach dem allgemeinen, gleichen Wahlrecht gewählte (Norddeutsche) Reichstag eröffnet. Die von ihm am 16. 4. angenommene Verfassung des Norddeutschen Bundes sah den späteren Eintritt der süddeutschen Staaten vor, übertrug Preußen das Bundespräsidium und unterstellte ihm Außenpolitik und Heer des Bundes. Im Innern wurde der Zusammenhalt durch das Zollparlament gefestigt und eine Bundesgesetzgebung eingeleitet, bei der Bundeskanzler Bismarck die Unterstützung der neuen Parteien der Freikonservativen und Nationalliberalen fand. Nach außen rückte das Verhältnis zu Frankreich alsbald in den Mittelpunkt. Als Napoleon III., dessen linksrheinische Kompensationswünsche 1866 von Bismarck überspielt worden waren, durch die Erregung seiner Nation gedrängt (»Revanche pour Sadowa!«) und sogar von Bismarck ermutigt, den Ankauf Luxemburgs betrieb, erreichte Bismarck dessen Neutralisierung und die außenpolitische Isolierung Frankreichs. Nach dem Scheitern der Koalitionspläne Napoleons III. mit Österreich und Italien führte das diplomatische Tauziehen um die von Bismarck unterstützte hohenzollernsche Thronkandidatur des Prinzen Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen in Spanien, besonders das französische Verlangen nach einer formellen Garantie des bereits erfolgten Verzichts Leopolds durch Wilhelm I. (Emser Depesche, 13. 7. 1870), zum Deutsch-Französischen Krieg (1870/71), an dem sich auch die süddeutschen Staaten beteiligten.
 
Die Siege der deutschen Heere führten dazu, dass zwischen 15. und 23. 11. 1870 in Versailles Bayern, Württemberg, Baden und Hessen dem Norddeutschen Bund beitraten, wobei Bayern einige Reservatrechte behielt. Der Norddeutsche Bund erhielt durch Reichstagsbeschluss vom 10. 12. 1870 den Namen Deutsches Reich; am 18. 1. 1871 wurde im Schloss zu Versailles König Wilhelm I. von Preußen zum »Deutschen Kaiser« proklamiert und damit die eigentliche Reichsgründung als ein Bund der deutschen Fürsten und Hansestädte vollzogen. Die Reichsverfassung, eine Erweiterung der Verfassung des Norddeutschen Bundes, wurde am 16. 4. 1871 Gesetz. Oberstes Verfassungsorgan war der Bundesrat, in dem die deutschen Fürsten vertreten waren. Der vom Kaiser zu ernennende Reichskanzler blieb bis 1918 der einzige verantwortliche Reichsminister, der seit Bismarcks Ernennung zu diesem Amt fast stets auch preußischer Ministerpräsident und Staatssekretär des Auswärtigen war. Der neue Reichstag trat am 21. 3. 1871 zum ersten Mal zusammen. Im Frankfurter Frieden (10. 5.) setzte Bismarck aus nationalen Rücksichten und v. a. aus strategischen Erwägungen die Abtretung des Elsass und Lothringens durch, die zu einem Reichsland vereinigt wurden; das deutsch-französische Verhältnis wurde dadurch schwer belastet.
 
 DAS KAISERREICH (1871-1918)
 
Da die neue Machtkonzentration in der Mitte Europas als Gefahr für das Mächtegleichgewicht erscheinen konnte, erklärte Bismarck das Deutsche Reich für »saturiert« und suchte, es durch eine weitere Eroberungen ablehnende Friedenspolitik zu sichern. Ohne sich in den Interessenkonflikten zwischen Russland und Großbritannien oder gar zwischen Russland und Österreich-Ungarn auf dem Balkan festzulegen, wusste Bismarck durch ein kompliziertes Bündnissystem Frankreich zu isolieren (exemplarisch zusammengefasst im »Kissinger Diktat«; 15. 7. 1877) und durch ein Zusammenrücken der drei sozialkonservativen Mächte im Dreikaiserabkommen von 1873 ein erträgliches Verhältnis zu Russland zu halten und zu Österreich zu begründen.
 
Folge der deutsch-russischen Spannungen seit dem Berliner Kongress (1878) war der deutsch-österreichische Zweibund (1879, durch den Beitritt Italiens 1882 zum Dreibund erweitert), doch konnte das Verhältnis zu Russland 1881 durch das geheim gehaltene Dreikaiserbündnis mit Österreich-Ungarn und Russland, das Bismarck als Mittel der Kontrolle über die russisch-österreichische Rivalität auf dem Balkan verstand und das keine militärische Komponente enthielt, verbessert werden. 1887 wurde der deutsch-russische Rückversicherungsvertrag geschlossen, der eine Neutralitätsverpflichtung Russlands bei einem französischen Angriff auf das Deutsche Reich beinhaltete. Großbritannien trat dem Dreibund 1887 näher. Bismarcks vorsichtige Kolonialpolitik hatte es 1884/85 ermöglicht, ohne größere Konflikte mit der Weltmacht Großbritannien »Schutzgebiete« in Afrika (Kamerun, Togo, Südwestafrika, Ostafrika) und im Pazifik (Deutsch-Neuguinea, Bismarckarchipel, Marshallinseln) zu erwerben.
 
Innenpolitisch war aufgrund der Verfassungskonstruktion der konstitutionellen Monarchie eine fruchtbare Partnerschaft zwischen Regierung und Parlament nicht möglich, sondern nur ein jeweils befristetes Zusammengehen mit wechselnden Parteienkonstellationen. Bismarck arbeitete zunächst mit den Nationalliberalen zusammen, die ihn in seiner freinhändlerischen Wirtschaftspolitik und in dem gegen das Zentrum und die katholische Kirche gerichteten Kulturkampf (1871-78/79) unterstützten. Anlass zum Bruch mit ihnen wurde die Einführung von Schutzzöllen (1879) zur Förderung der Landwirtschaft und der Industrie, die nach dem stürmischen Wachstum der »Gründerjahre« einen schweren Rückschlag erfahren hatte. In der Folgezeit wurde Bismarcks Innenpolitik zunehmend konservativer. Das 1878 beschlossene Sozialistengesetz erschütterte nur vorübergehend die Organisation der 1875 gegründeten Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands unter der Führung A. Bebels, verhinderte aber die Integration der Arbeiterschaft in den deutschen Nationalstaat. Diese konnte auch durch die Schaffung eines vorbildlichen Sozialversicherungswerks (1883-89) nicht gewonnen werden; sie empfand die Sozialgesetzgebung als Maßnahme obrigkeitlicher Fürsorge und nicht als Verwirklichung staatsbürgerlicher Gleichberechtigung. Im Dreikaiserjahr 1888 zerstörte der frühe Tod Kaiser Friedrichs III. die Hoffnungen auf innenpolitische Liberalisierung. Am 15. 6. trat Wilhelm II. 29-jährig die Regierung an. Nach scharfen Auseinandersetzungen um die Fortführung der Sozialgesetzgebung zwang er Bismarck zum Rücktritt (20. 3. 1890).
 
Der »Neue Kurs«, den Wilhelm II. und der Reichskanzler L. von Caprivi (1890-94) mit dem Ziel einschlugen, das komplizierte bismarcksche Bündnissystem zu entflechten und zu einem Bündnis mit Großbritannien zu gelangen (bis Ende 1893), verzichtete trotz russischer Angebote auf die Erneuerung des Rückversicherungsvertrags (1890). Russland wandte sich daraufhin Frankreich zu und schloss 1894 mit ihm eine Militärkonvention. Als Reaktion darauf wurde die Friedensstärke des deutschen Heeres auf 479 000 Mann heraufgesetzt. Die von Bismarck befürchtete Möglichkeit eines Zweifrontenkrieges, die durch sein Bündnissystem ausgeschlossen werden sollte, war damit zu einer realen Gefahr für das Deutsche Reich geworden. Die nun eigentliche notwendige Annäherung an Großbritannien verfolgte die deutsche Politik jedoch nicht energisch genug. Zwar hatte sie mit dem Helgoland-Sansibar-Vertrag vom 1. 7. 1890 einen gewissen Ausgleich in kolonialen Fragen (»Schutzgebiete«) erreicht, doch verschlechterte sich das deutsch-britische Verhältnis immer mehr. Kaiser und Reichsregierung waren der Meinung, dass Großbritannien wegen der britisch-französischen Gegensätze in den Kolonien von sich aus eine Annäherung an die stärkste Festlandsmacht, das Deutsche Reich, suchen müsse, und wollten es mit einer Politik der Stärke dazu zwingen. Der sich steigernde wirtschaftliche Wettbewerb, die neue deutsche Weltpolitik (demonstrative Unterstützung der Buren in Südafrika 1896, Erwerb Kiautschous 1897, Freundschaft mit der Türkei und daraus resultierend der Bau der Bagdadbahn gegen scharfe britische Konkurrenz) und schließlich der von Wirtschaft, Industrie und nationalen Verbänden zum Schutz der deutschen Kolonien geforderte und von A. von Tirpitz forcierte Ausbau der deutschen Kriegsflotte beunruhigten Großbritannien zutiefst und ließen die deutsche Politik antibritisch erscheinen. Der deutschen Forderung nach dem Anschluss Großbritanniens an den Dreibund entzog sich die britische Regierung; sie schloss 1904 eine Entente mit Frankreich und verständigte sich 1907 auch mit Russland. So bildete sich die gegen das Deutsche Reich gerichtete britisch-französisch-russische Mächtekombination (Tripelentente), während gleichzeitig der Dreibund durch die innere Schwäche Österreich-Ungarns und die zwiespältige Haltung Italiens an Wert einbüßte. Durch die beiden gegeneinander stehenden Gruppierungen entstand in Europa ein Systemzwang der Allianzen, der in einem eine Großmacht tangierenden Konfliktfall eine blockübergreifende Entscheidung einer Macht unmöglich machte.
 
Die Innenpolitik wurde u. a. bestimmt durch die fortschreitende Industrialisierung und die damit verbundene wachsende Bedeutung der Arbeiterschaft, die volle Gleichberechtigung verlangte. Enttäuscht von der Haltung der Arbeiterschaft, die sich nicht von der Sozialdemokratie trennen ließ, verlor Wilhelm II. das Interesse an sozialen Reformen und kehrte zur harten Politik Bismarcks zurück. So kam es nicht zu einer Reform des preußischen Dreiklassenwahlrechts, während andererseits die Bekämpfung der Sozialdemokratie scheiterte. Fortschrittliche Maßnahmen wie die Vereinheitlichung des zersplitterten Rechtswesens (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB; ab 1. 1. 1900), die Fortsetzung des Sozialversicherungswerks (»Reichsversicherungsordnung«, 30. 5. 1911) und die Verfassung für Elsass-Lothringen (26. 5. 1911 führten ebenfalls nicht zu einer Verbesserung der innenpolitischen Lage. Die Daily-Telegraph-Affäre vom Oktober 1908 deckte vielmehr die Schwächen des »persönlichen Regiments« Wilhelms II. in der Innen- und Außenpolitik auf, wurde aber nicht zu einer Verfassungsreform genutzt. Die Zabernaffäre von 1913 gab erneut Anlass zu scharfen Angriffen auf die kaiserliche Kommandogewalt über die Armee und offenbarte die Schwäche der Reichsregierung gegenüber den Militärs. Überhaupt wirkten sich das Nebeneinander von politischer Reichsleitung und militärischer Führung, die sich nach Bismarcks Entlassung mehr und mehr in ihren Planungen verselbstständigt hatte, der zunehmende Einfluss militärischen Denkens auf die Politik und Tendenzen zu einer Überbewertung des Militärs selbst im alltäglichen Leben negativ aus.
 
In den Marokkokrisen von 1905/06 und 1911 sah sich das Deutsche Reich zunehmend isoliert. Außerdem hatte sich die äußere Situation wegen Österreich-Ungarns Balkanpolitik (Annexionskrise 1908), durch den Misserfolg des Besuchs des britischen Verteidigungsministers R. Haldane 1912 und durch Gegensätze mit Russland in der Türkei (Liman-von-Sanders-Krise 1913/14) verschlechtert. Mit der wachsenden Angst vor einer »Einkreisung« - ein Resultat der auf die deutsch »Welt«- und Flottenpolitik reagierenden britischen Politik - wuchs auf deutscher Seite das Bedürfnis, diesen Ring zu sprengen und die Tripelentente »auseinander zu manövrieren«. Das versuchte Reichskanzler T. von Bethmann Hollweg (1909-17) noch während der durch die Ermordung des österreich-ungarischen Thronfolgers Franz Ferdinand und seiner Frau in Sarajevo (28. 6. 1914 ausgelösten diplomatischen Krise (Julikrise). Doch die Spannungen mündeten in fortschreitender Eskalation in den Ersten Weltkrieg.
 
Der Kriegsausbruch hatte in Deutschland zunächst einen innenpolitischen Solidarisierungseffekt (»Burgfrieden« der Parteien); doch brachen in der Frage der Kriegsziele sowie in der Frage einer demokratischen Umgestaltung des Staatslebens bald wieder Gegensätze auf. Nach anfänglichen Erfolgen auf allen Kriegsschauplätzen führten die Versteifung des französischen Widerstands, der Druck der britischen Blockade, schließlich das Eingreifen der USA zum Zusammenbruch der Mittelmächte und zur Niederlage Deutschlands, obwohl Russland nach der Oktoberrevolution 1917 im Frieden von Brest-Litowsk (3. 3. 1918) noch von den Mittelmächten harte Friedensbedingungen hatte hinnehmen müssen. Nach dem Rücktritt Bethmann Hollwegs am 13. 7. 1917 ging die politische Führung immer mehr auf die halbdiktatorische 3. Oberste Heeresleitung (OHL), v. a. in die Hand General E. Ludendorffs, über, der dieser Aufgabe wie P. von Hindenburg nicht gewachsen war. Als im Juli 1917 die Reichstagsmehrheit die anstehende Bewilligung neuer Kriegskredite mit der Forderung nach innenpolitischer Reform verband und zugleich um die Annahme der »Friedensresolution« des Reichstages (19. 7. 1917 gerungen wurde, schreckte die Mehrheitskoalition (Interfraktioneller Ausschuss) bei ihrer Forderung nach Einführung des parlamentarischen Regierungssystems vor einem Verfassungskonflikt zurück. Erst die Stoßwellen revolutionärer Explosionen 1918 veränderten die innere Kräfteverteilung in Deutschland. Schließlich führte die Ausweglosigkeit der militärischen Lage, verbunden mit den Friedensversprechungen der Vierzehn Punkte des amerikanischen Präsidenten T. W. Wilson vom 8. 1. 1918, in Deutschland Ende September 1918 zur politischen Wende und zur Bildung einer erstmals aus Parlamentariern bestehenden Regierung unter Prinz Max von Baden (3. 10.), deren Hauptaufgabe die Beendigung des Krieges wurde.
 
 NOVEMBERREVOLUTION (1918/19) UND WEIMARER REPUBLIK (1919-33)
 
Die am 3. 11. 1918 in Kiel ausgebrochene »Novemberrevolution« führte zum Zusammenbruch des monarch. Regierungssystems in Deutschland. Am 9. 11. 1918 verkündete Reichskanzler Prinz Max von Baden die Abdankung Kaiser Wilhelms II. und übergab die Regierungsgeschäfte an F. Ebert (SPD). Wilhelm II. ging in die Niederlande ins Exil (Doorn). Am selben Tag rief P. Scheidemann (SPD) vom Gebäude des Reichstags die »Deutsche Republik« aus. Ebert bildete einen Rat der Volksbeauftragten als provisorische Regierung des Reiches und schloss ein »Bündnis« mit der OHL unter General W. Groener (10. 11. 1918, um einen Umsturzversuch der Linkssozialisten (USPD) und Spartakisten (Spartakusbund) zu verhindern (Ebert-Groener-Pakt). Mit dem Waffenstillstand von Compiègne (11. 11. 1918 endeten offiziell die Kampfhandlungen zwischen dem Deutschen Reich und seinen Gegnern; die militärische Niederlage Deutschlands war damit besiegelt (Dolchstoßlegende).
 
Die überall im Reich gebildeten »Arbeiter-und-Soldaten-Räte« beanspruchten nunmehr kraft revolutionärer Legitimität die bestimmende Gewalt im Staat. Im Streit um die Frage Rätesystem oder parlamentarisch-demokratische Verfassung entschied sich der Reichskongress der Arbeiter-und-Soldaten-Räte in Berlin (16.-20. 12. 1918) für die von der SPD befürwortete parlamentarische Lösung und gab den Weg frei zur Abhaltung von Wahlen zu einer deutschen Nationalversammlung. Nach der Rückführung des deutschen Feldheeres in das Gebiet des Deutschen Reiches hatte General Groener Freiwilligenverbände aufgestellt; mit ihrer Hilfe schlug die Regierung im Januar 1919 den Aufstand der Spartakisten nieder (Ermordung von Rosa Luxemburg und K. Liebknecht), die im Rahmen des Rätesystems die Gesellschaftsordnung revolutionieren wollten.
 
Entstehung und Behauptung der Weimarer Republik (1919-23):
 
Die am 19. 1. 1919 gewählte Nationalversammlung trat am 6. 2. 1919 in Weimar zusammen, da in Berlin noch starke politische Unruhe herrschte. Sie wählte F. Ebert am 11. 2. zum vorläufigen (später bestätigten) Reichspräsident SPD, Zentrum (Z) und Deutsche Demokratische Partei (DDP), die in der Nationalversammlung eine Zweidrittelmehrheit besaßen, gingen ein Bündnis ein (»Weimarer Koalition«); sie stellten die Regierung und bestimmten mit der Annahme der »Weimarer Reichsverfassung« (1919) entscheidend die innere Ausgestaltung des Reiches. Ihnen gegenüber standen die Kräfte, die die Republik in dieser Verfassung ablehnten: auf der rechten Seite des Parteienspektrums v. a. die Deutschnationale Volkspartei (DNVP), auf der linken die USPD und die aus dem Spartakusbund hervorgegangene Kommunistische Partei Deutschlands (KPD). Die Deutsche Volkspartei (DVP) wandelte sich von einer kritisch ablehnenden zur staatstragenden politischen Kraft.
 
Unter dem Druck der Siegermächte nahm die Nationalversammlung am 22. 6. 1919 den Versailler Vertrag an, der den Ersten Weltkrieg beendete, Deutschland große Gebietsverluste brachte (Elsass-Lothringen, Provinz Posen, Errichtung des »Polnischen Korridors« und der »Freien Stadt« Danzig) und ihm hohe Reparationen auferlegte. Große Teile des Rheinlandes wurden besetzt. Im Saargebiet, das zum Nutzen Frankreichs dem Völkerbund für 15 Jahre unterstellt wurde, in Eupen-Malmedy, in Nordschleswig, in Oberschlesien sowie in Teilen Ostpreußens und Westpreußens sollten Volksabstimmungen über die endgültige staatliche Zugehörigkeit entscheiden (1920 durchgeführt). Trotz einer positiven Entscheidung der österreichischen Nationalversammlung (12. 11. 1918) wurde der Zusammenschluss mit »Deutsch-Österreich« untersagt (erneut im Genfer Protokoll, 4. 10. 1922; Großdeutsche).
 
Die Reichsregierung unter P. Scheidemann (SPD; 1919), G. Bauer (SPD; 1919/20), Hermann Müller (SPD; 1920), K. Fehrenbach (Z; 1920/21) und J. Wirth (Z; 1921/22) sahen sich innenpolitisch mit Aufständen, wirtschaftspolitisch mit einer sich verschärfenden Inflation und Wirtschaftskrise und außenpolitisch mit einem starken Druck der Ententemächte v. a. in der Reparationsfrage konfrontiert. Mithilfe der neu geschaffenen Reichswehr löste die Reichsregierung die Räterepublik in Bayern (7. 4.-2. 5. 1919) auf und schlug zwischen 1919 und 1921 mehrere kommunistische Aufstände nieder. Der von rechtsradikalen Kräften getragene Kapp-Putsch (13.-16. 3. 1920) scheiterte dank des Generalstreiks der Gewerkschaften und der Loyalität der Ministerialbürokratie; die mangelnde Verlässlichkeit der Reichswehr bei dieser Gelegenheit deckte ihr zwiespältiges Verhältnis zur Republik auf. Mit der Annahme des Londoner Ultimatums (5. 5. 1921, in dem die Ententemächte Reparationen im Wert von 132 Mrd. Goldmark forderten, verband die Reichsregierung die Hoffnung, dass die Zukunft die Unerfüllbarkeit der alliierten Forderungen erweisen würde. Mit dem Abschluss des Rapallovertrags (16. 4. 1922 gelang es der Reichsregierung (Außenminister W. Rathenau), die außenpolitische Isolierung Deutschlands zu durchbrechen. In den sich verschärfenden, zum Teil sich radikalisierenden innenpolitischen Auseinandersetzungen um den Versailler Vertrag machten besonders rechtsradikale Kräfte der Regierung und ihren Repräsentanten den Vorwurf der »Erfüllungspolitik« (Ermordung von M. Erzberger, 1921, und von Rathenau, 1922).
 
Gegen den Protest der Regierung von W. Cuno (1922/23) besetzten französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet, um den Reparationsforderungen Nachdruck zu verleihen; im Gegenzug forderte die Reichsregierung die Bevölkerung des Ruhrgebiets zum passiven Widerstand auf. Gestützt auf eine Regierung der »großen Koalition« (SPD, Z, DDP, DVP und Bayerische Volkspartei), brach Reichskanzler G. Stresemann (DVP; August-November 1923) den passiven Widerstand gegen die Ruhrbesetzung ab und suchte gegenüber separatistischen Tendenzen im Rheinland, sozialrevolutionären Kräften in Sachsen und Selbstständigkeitsbestrebungen in Bayern die Staatsautorität zu sichern. Mit der Schaffung der Rentenmark suchte er die Inflation zu stoppen. Im Zusammenhang mit der Kontroverse zwischen Bayern und der Reichsregierung hatte A. Hitler, der Führer der rechtsradikal-antisemitischen NSDAP, Anfang November 1923 einen - gescheiterten - Putschversuch in München unternommen (Hitlerputsch).
 
Innere Festigung (1924-29):
 
Nach Überwindung der inneren Krisen des Jahres 1923 (Gefährdung der Reichseinheit, Zusammenbruch der Währung, Erschütterung der Wirtschaft) setzte eine Phase innerer Festigung der Republik ein. Die Stabilisierung der Währung (Rentenmark), der Dawesplan über die Modalitäten der deutschen Reparationsleistungen und ausländisches Geldanleihen leiteten einen wirtschaftlichen Aufschwung ein. Unter den Reichskanzlern W. Marx (Z; 1923/24, 1926-28) und H. Luther (parteilos; 1925/26) wurde das Reich von Kabinetten der bürgerlichen Mitte und Rechten (DDP, Z, DVP, Bayerische Volkspartei) unter zeitweiliger Beteiligung der DNVP regiert. Nach dem Tod Eberts wählte die Bevölkerung am 26. 4. 1925 im zweiten Wahlgang den populären Weltkriegsgeneral P. von Hindenburg mit 14,7 Mio. Stimmen zum Reichspräsident; W. Marx als Kandidat von Zentrum, SPD und DDP unterlag mit 13,8 Mio. Stimmen, E. Thälmann (KPD) mit 1,9 Mio. Stimmen. Die Wahl eines überzeugten Monarchisten und Repräsentanten des Kaiserreichs zeigt die Distanz weiter Kreise der Bevölkerung zur demokratischen Republik; darüber hinaus hatte die Zerstörung der kleinen Vermögen in der Inflationszeit besonders die kleinbürgerlichen Schichten dem neuen Staat entfremdet. Während sich im Reich die politische Entwicklung nach rechts vollzog, verlief die Entwicklung in Preußen, dem größten Land des Reiches, in entgegengesetzter Richtung und führte zu einem Dualismus »Preußen-Reich«, dessen gewaltsame Beseitigung später das Ende der demokratischen Republik mit herbeiführen sollte (»Preußenschlag« 1932). Kritisch blieb das Verhältnis der Reichswehr zum Staat, die sich oft der parlamentarischen Kontrolle entziehen konnte. Am 20. 6. 1926 scheiterte ein von SPD und KPD eingeleiteter Volksentscheid über die Enteignung der Fürsten. Am 16. 7. 1927 trat das Gesetz über die Arbeitslosenversicherung in Kraft. Wissenschaft und Kultur erfuhren in den 20er-Jahren einen Höhepunkt ihrer Entwicklung (»Goldene Zwanziger«).
 
Unter der Federführung Stresemanns, 1923-29 Außenminister, suchte die deutsche Außenpolitik Deutschlands im Rahmen einer Balance zwischen den Staaten des westlichen Europa (v. a. Frankreich und Großbritannien) und des östlichen Europa (v. a. Polen und UdSSR) aus der internationalen Isolierung herauszuführen. In Verhandlungen v. a. mit Frankreich erreichte Stresemann die Räumung des Ruhrgebiets (1924/25). Höhepunkt seiner Verständigungspolitik v. a. mit Frankreich war 1925 der Abschluß der Locarnoverträge (am 27. 11. vom Reichstag ratifiziert). In enger Verbindung mit der Lösung der Reparationsfrage erreichte er die Zusage einer etappenweisen Räumung des Rheinlandes. Am 8. 9. 1926 trat Deutschland dem Völkerbund bei. In Ergänzung des Rapallovertrags schloss es am 24. 4. 1926 ein Freundschafts- und Neutralitätsabkommen mit der UdSSR ab (Berliner Vertrag). Trotz der Verständigungsbemühungen v. a. zwischen Stresemann und dem französischen Außenminister A. Briand blieb der Gegensatz zwischen dem französischen Sicherheitsbedürfnis gegenüber Deutschland und den deutschen Revisionsforderungen gegenüber Frankreich bestehen. Am 27. 8. 1928 trat Deutschland dem »Briand-Kellogg-Pakt« bei. Im Zuge der Neuverhandlung der Reparationsfrage und der Ausarbeitung des Youngplanes (1929) erreichte die deutsche Außenpolitik die Zusage der endgültigen Räumung des Rheinlandes (bis 30. 6. 1930 beendet).
 
Nach dem Wahlsieg der SPD am 20. 5. 1928 bildete Hermann Müller (SPD) eine Regierung der »großen Koalition«. Der Ausbruch der Weltwirtschaftskrise (Ende Oktober 1929), die für Deutschland nicht nur eine Kredit- und Agrarkrise war, sondern auch den Außenhandel stark absinken und die Arbeitslosigkeit anschwellen ließ, führte zur Verschärfung der innenpolitischen Spannungen und 1930 zum Sturz der Regierung Müller. Im Zuge der Agitation gegen den Youngplan konnte Hitler die NSDAP aus ihrer innenpolitischen Isolierung herausführen und 1929 zusammen mit der von A. Hugenberg geführten DNVP einen (später abgelehnten) Volksentscheid gegen den Youngplan durchsetzen.
 
Der Zerfall der demokratischen Republik (1930-33):
 
Mit der Berufung des Zentrumspolitikers H. Brüning zum Reichskanzler (29. 3. 1930 beschritt Reichspräsident Hindenburg, bestärkt von einem Kreis persönlicher Vertrauter, den Weg eines konservativen Verfassungswandels. Gestützt auf das Notverordnungsrecht des Artikels 48 der Weimarer Reichsverfassung, regierte er mithilfe von Minderheitsregierung (»Hindenburgkabinette«), die von seinem Vertrauen abhängig waren. Mit seiner auf einen ausgeglichenen Haushalt zielenden Deflationspolitik (Anpassung an den Schrumpfungsprozess der Wirtschaft; Preis- und Lohnstopp) suchte Brüning der Wirtschaftskrise zu begegnen und sie als Hebel zur Beseitigung der deutschen Reparationsverpflichtungen zu nutzen. Wenn sein außenpolitisches Ziel - nach seiner Amtszeit - auch erreicht wurde (Konferenz von Lausanne, 16. 6.-9. 7. 1932), so verschärfte diese Politik die durch die Weltwirtschaftskrise ausgelöste Massenarbeitslosigkeit; diese stieg von (1929) 4,4 Mio. über (1931) 5,6 Mio. auf (1932) über 6 Mio. Arbeitslose. In enger Verbindung von Wirtschafts- und Staatskrise wuchs der Anhang der extremen Parteien, v. a. der KPD und der NSDAP. Im Rahmen der Harzburger Front wusste Hitler sich und seine Partei, die aus den Reichstagswahlen 1932 (31. 7. und 6. 11.) als stärkste Fraktion im Reichstag hervorging, als radikalste Gegner des »Weimarer Systems« darzustellen. Bei den Reichspräsidentenwahlen vom 10. 4. 1932 siegte Hindenburg im zweiten Wahlgang, getragen von den Parteien der bürgerlichen Mitte und der SPD, mit 53,0 % der Stimmen vor Hitler (36,8 %) und Thälmann (10,2 %). Nach der Entlassung Brünings (30. 5. 1932 setzte Hindenburg mit den Regierung F. von Papens (Juli-November 1932) und K. von Schleichers (November 1932 bis Januar 1933) rechtsgerichtete Präsidialkabinette ein. Mit der Absetzung der preußischen Regierung unter Ministerpräsident O. Braun (SPD) beseitigte die Regierung Papen am 20. 7. 1932 (so genannter Preußenschlag) eine der wesentlichen politischen Stützen der Weimarer Republik.
 
 DEUTSCHLAND UNTER DEM NATIONALSOZIALISMUS (1933-45)
 
Die innere Entwicklung (1933-39):
 
Nach einer Einigung zwischen Papen und Hitler über die Bildung einer Regierung Hitler, an der neben Deutschnationalen nur drei Nationalsozialisten beteiligt sein sollten, ernannte Hindenburg unter dem Druck seiner persönlichen Umgebung, Teilen der Reichswehrführung, der Industrie und des Reichslandbundes Hitler am 30. 1. 1933 zum Reichskanzler.
 
Hitler, der die Regierungsübernahme als Beginn der »Machtergreifung« verstand, begann sofort mit dem Aufbau eines diktatorischen Regierungssystems und der Verwirklichung seiner rassistischen, von Forderungen nach »Lebensraum« für die »wertvollste Rasse« bestimmten Vorstellungen. Triebfeder seines Handelns und »Ferment« des Nationalsozialismus war ein radikaler Antisemitismus.
 
Anlässlich des »Reichstagsbrandes« am 27. 2. erwirkte er Notverordnungen des Reichspräsidenten, besonders die »Verordnung zum Schutz von Volk und Staat« vom 28. 2. 1933, die die Grundrechte der Weimarer Reichsverfassung außer Kraft setzten. Die Ausschreitungen der SA gegen anders Denkende und missliebige Personen, besonders Juden, wurden nunmehr durch keine staatliche Gewalt gezügelt. Bei der Reichstagswahl vom 5. 3. erhielt die NSDAP 43,9 % der Stimmen. Mit den Deutschnationalen besaß sie nun die Mehrheit im Reichstag. Das Zusammentreffen Hitlers und Hindenburgs anlässlich der ersten Sitzung des Reichstags in der Potsdamer Garnisonkirche am 21. 3. 1933 (»Tag von Potsdam«) sollte nach Maßgabe Hitlers die Versöhnung zwischen dem kaiserlichen und dem nationalsozialistischen Deutschland zur Schau stellen. Mit dem »Ermächtigungsgesetz« (24. 3. 1933 wurde die gesamte Staatsgewalt der nationalsozialistischen Regierung überantwortet und ihr die Gelegenheit gegeben, ein totalitäres Regierungssystem zu errichten. Während die Sozialdemokraten das Gesetz ablehnten (O. Wels), stimmten die bürgerlichen Parteien zu. Die kommunistischen Abgeordneten waren im Zuge der Zerschlagung der KPD nach dem Reichstagsbrand verhaftet oder ihres Mandats enthoben worden.
 
Im Zuge der Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (1933/34) setzte die nationalsozialistische Regierung in den Ländern Reichskommissare und ihr ergebene Landesregierung ein. Als Ministerpräsident von Preußen (1933-45) besaß H. Göring eine Schlüsselstellung bei der Realisierung dieser Politik. Im Juli 1933 löste die Reichsregierung die SPD auf und zwang bis zu diesem Zeitpunkt die bürgerlichen Parteien zur Selbstauflösung. Die Gewerkschaften wurden beseitigt und die »Deutsche Arbeitsfront« (10. 5.) sowie ein »Reichsnährstand« (13. 9.) gebildet; die Presse wurde durch zentrale Steuerung durch das ab 13. 3. 1933 neu eingerichtete Propagandaministerium unter J. Goebbels »angepasst«. Mit der Errichtung von Konzentrationslagern suchte Hitler von vornherein jeden Widerstand im Keim zu ersticken. Die Rivalität zwischen der NSDAP, die per Gesetz am 1. 12. 1933 zur »alleinigen Trägerin des politischen Willens des deutschen Volkes« erklärt wurde, und der SA wurde durch die Mordaktion gegen die SA-Führung (30. 6. 1934 so genannter Röhm-Putsch) beendet. Die von H. Himmler geführte SS baute in enger Verflechtung mit der Gestapo die Konzentrationslager zu einem Unterdrückungsinstrument des nationalsozialistischen Staates aus. Nach dem Tode Hindenburgs (2. 8. 1934 vereinigte Hitler das Amt des Reichspräsidenten mit dem des Reichskanzlers (»Führer und Reichskanzler«) und ließ die Reichswehr auf sich als den »Obersten Befehlshaber« persönlich vereidigen. Im Zuge der so genannten Blomberg-Fritsch-Krise (1938) schaltete er auch die aus der Reichswehr hervorgegangene Wehrmacht gleich. Mit der Errichtung der nationalsozialistischen Diktatur trat die (nicht sozialisierte) Wirtschaft unter staatlicher Lenkung. Unter maßgeblicher Mitwirkung Görings sollte der am 9. 9. 1936 verkündete Vierjahresplan die deutsche Wirtschaft kriegsfähig machen.
 
Von Anfang an war die Herrschaft der Nationalsozialisten mit der Verfolgung der Juden verbunden. Diskriminierende Gesetze, die mit dem »Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums« (7. 4. 1933 begannen, steigerten sich zu den Nürnberger Gesetzen (15. 9. 1935. Mit dem Beginn der systematischen »Arisierung« der Wirtschaft im Herbst 1937 schloss Hitler die Juden aus dem Wirtschaftsleben aus und beraubte viele von ihnen ihres Eigentums. Der schon 1933/34 einsetzende Straßenterror der SA gegen Juden erreichte in der Pogromnacht des 9. 11. 1938 (»Kristallnacht«) einen vorläufigen Höhepunkt.
 
Die Außenpolitik (1933-39):
 
In der Anfangsphase (1933-35) suchte Hitler die sofort eingeleitete Aufrüstung in ihrem Ausmaß zu verschleiern und den eigenen Friedenswillen zu bekunden. Unter Lösung aus kollektiven Bindungen (Austritt aus dem Völkerbund, Verlassen der Genfer Abrüstungskonferenz, 14. 10. 1933) bemühte er sich, mit zum Teil überraschenden bilateralen Vereinbarungen (besonders das Nichtangriffsabkommen mit Polen, 26. 1. 1934) den Eindruck einer gemäßigt revisionistischen Haltung zu erwecken, um die frühzeitige Formierung einer breiten Koalition gegen Deutschland zu verhindern. Trotz der Ermordung von E. Dollfuss (25. 7. 1934 misslang ein Versuch, auf dem Wege eines von österreichischen Nationalsozialisten durchgeführten Putsches den »Anschluss« Österreichs zu erreichen. Mit dem Deutsch-Britischen Flottenabkommen (18. 6. 1935 erzielte Hitler einen begrenzten Erfolg. Unter Bruch des Versailler Vertrages wurde mit dem »Gesetz zum Aufbau der Wehrmacht« (16. 3. 1935) die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Danach vollzog das nationalsozialistische Deutschland mit der Besetzung der entmilitarisierten Zone des Rheinlandes (7. 3. 1936, der Intervention im Spanischen Bürgerkrieg (20. 7. 1936, der Bildung der Achse Berlin-Rom (25. 10. 1936 und dem Abschluss des Antikominternpaktes mit Japan (25. 11. 1936 den Übergang zur zweiten Phase, zu einer Politik des nicht begrenzten Risikos. Der Gegensatz zwischen der britischen und der sowjetischen Europapolitik erleichterte diese Politik Hitlers ebenso wie die Bindung Großbritanniens im Mittelmeerraum und in Ostasien sowie die Schwäche Frankreichs. Jedoch gelang es dem nach London als Botschafter entsandten J. von Ribbentrop nicht, das erwünschte Bündnis mit Großbritannien zustande zu bringen. Mit der Durchführung der Olympischen Spiele in Berlin (Eröffnung am 1. 8. 1936 durch Hitler) konnte die Weltöffentlichkeit kurzzeitig über die Verhältnisse in Deutschland getäuscht werden.
 
Mit dem Einmarsch in Österreich (12. 3.) und dessen Anschluss an das nunmehr »Großstädtische Reich« (13. 3. 1938 leitete Hitler die dritte Phase, die der offenen Expansion, ein. Die von ihm inszenierte internationale »Sudetenkrise« (April-September 1938; Runciman-Bericht) endete vorerst im Münchener Abkommen (29. 9. 1938 mit der von Großbritannien, Frankreich und Italien zugestandenen Abtretung der sudetendeutschen Gebiete an das Deutsche Reich (Besetzung am 1. 10.). Mit der Besetzung Böhmens und Mährens (15. 3. 1939 ging Hitler über die »großdeutsche« Zielvorstellung, die er bis dahin mit dem Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes gerechtfertigt hatte, hinaus und lenkte in imperiale Bahnen ein. Am 22. 5. 1939 schloss Deutschland mit Italien den »Stahlpakt«. Nach Abschluss des Hitler-Stalin-Paktes (23. 8. 1939) ließ Hitler die deutsche Wehrmacht in Polen einmarschieren und löste den Zweiten Weltkrieg aus (1. 9. 1939). Am 3. 9. 1939 erklärten Großbritannien und Frankreich Deutschland den Krieg.
 
Deutschland im Zweiten Weltkrieg (1939-45):
 
Über das militärische Geschehen und die internationale politische Entwicklung Weltkrieg. Nach der militärischen Niederwerfung Frankreichs (Mai-Juni 1940) kämpfte Großbritannien mit Rückendeckung durch die (noch) neutralen USA weiter; dessenungeachtet entschloss sich Hitler zum Angriff auf die UdSSR. Am 22. 6. 1941 eröffnete er einen rassenideologisch motivierten Vernichtungskrieg gegen sie mit dem Ziel der Ausrottung ihrer »jüdisch-bolschewistischen« Führungsschicht, der Dezimierung der osteuropäischen Völkerschaften und der dauerhaften Sicherung eines »deutsch-germanischen« Großraums vom Ural bis zum Atlantik.
 
Die terroristischen Züge des nationalsozialistischen Systems steigerten sich im Verlauf des Krieges. Die während der Vorbereitungen des Angriffs auf die UdSSR beschlossene »Endlösung der Judenfrage«, nach der so genannten Wannseekonferenz (20. 1. 1942) forciert, führte zur Ermordung großer Teile des europäischen Judentums im gesamten von Deutschland beherrschten Bereich in den Vernichtungslagern in Polen (Holocaust). Die Unterdrückungsmethoden gegen die Widerstandsbewegungen in den besetzten Gebieten (Nacht-und-Nebel-Erlass), im Osten gesteigert durch den Kommissarbefehl, sowie die Zwangsdeportation von »Fremdarbeitern« ins Deutsche Reich verschärften die Grausamkeit des Kriegs. Unter den Eindrücken des Kriegs verstärkten sich auch in Deutschland die Proteste gegen das nationalsozialistische System und die Versuche, es zu stürzen (Weiße Rose, Kreisauer Kreis). Eine Gruppe von Gegnern war in der Widerstandsorganisation Rote Kapelle tätig. Nach der deutschen Niederlage bei Stalingrad (31. 1./2. 2. 1943) bildeten sich in der UdSSR das kommunistisch orientierte »Nationalkomitee Freies Deutschland« und der »Bund Deutscher Offiziere«. Der Versuch militärischer und ziviler Kräfte in der Widerstandsbewegung, durch ein von C. Schenk Graf von Stauffenberg verübtes Attentat auf Hitler am 20. 7. 1944 in der »Wolfsschanze« nahe Rastenburg einen Sturz des Regimes herbeizuführen, scheiterte (Zwanzigster Juli). Viele Widerstandskämpfer wurden vom »Volksgerichtshof« zum Tode verurteilt und hingerichtet.
 
Während die deutschen Heere von den Streitkräften der »Anti-Hitler-Koalition« von Westen und Osten ins Reichsgebiet zurückgedrängt wurden und besonders im Osten ab Ende Januar 1945 eine millionenfache Fluchtbewegung nach Westen ausgelöst wurde und während die Zivilbevölkerung in den Städten vernichtenden britischen und amerikanischen Luftangriffen ausgesetzt war (v. a. Köln, Magdeburg, Dresden), verschärfte sich das nationalsozialistische Terrorsystem (»totaler Krieg«). Erst mit dem Selbstmord Hitlers im Bunker der »Reichskanzlei« in Berlin (30. 4. 1945, der Kapitulation Berlins (2. 5.) sowie von Hitlers Nachfolger Großadmiral K. Dönitz (7. 5., Reims; 8./9. 5. 1945, Berlin-Karlshorst) und der Besetzung ganz Deutschlands durch die alliierten Armeen brach das nationalsozialistische Regime zusammen.
 
 DIE TEILUNG DEUTSCHLANDS (1945-49)
 
Mit der »Berliner Viermächteerklärung« vom 5. 6. 1945 übernahmen die militärischen Oberbefehlshaber der vier Siegermächte (USA, UdSSR, Großbritannien, Frankreich) gemäß den Vereinbarungen der Jalta-Konferenz (4.-11. 2. 1945) die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Die Gebiete des Deutschen Reiches östlich von Oder und Lausitzer Neiße, das südliche Ostpreußen, die ehemalige Grenzmark Posen-Westpreußen, Ober- und fast ganz Niederschlesien sowie der östlich der Oder gelegene Teil Pommerns und Brandenburgs (»deutsche Ostgebiete«, fast ein Viertel des Reichsgbiets von 1937 mit rd. [1944] 9,8 Mio. Ew; Oder-Neiße-Linie) und die nach dem 31. 12. 1937 einverleibten Gebiete (v. a. Österreich und Sudetenland) wurden von Deutschland abgetrennt. Die vier Siegermächte besetzten jeweils eine der ihnen durch das Londoner Abkommen vom 12. 9. 1944 (Londoner Protokolle) vertraglich zugesprochenen vier Besatzungszonen und einen der vier Sektoren Berlins. Als gemeinsames Regierungsorgan konstituierte sich der Alliierte Kontrollrat, der am 30. 7. 1945 seine Tätigkeit aufnahm; Berlin bildete eine besondere Einheit unter Viermächteverwaltung. Das Saarland wurde - zunächst im Umfang von 1935, dann 1946/47 erweitert - aus der französischen Besatzungszone ausgegliedert (30. 8. 1945/12. 2. 1946) und einer gesonderten französischen Verwaltung unterstellt. Österreich wurde - bei Regelung der Besatzung (4. 7. 1945) - in seine Eigenstaatlichkeit zurückgeführt.
 
In Abkehr von früheren Zerstückelungsplänen (u. a. Stalin-Offerte von 1941, »Donaubund«-Idee W. Churchills vom Dezember 1943 [Teheran], Morgenthau-Plan von 1944) vereinbarten die Alliierten, Deutschland als wirtschaftliche Einheit zu behandeln und einige deutsche zentrale Verwaltungsstellen zu bilden, wozu es jedoch nicht kam. Entsprechend der Zonenaufteilung bildeten die Besatzungsmächte nach Einrichtung von örtlicher und Militärregierung der Länder ihre jeweils eigenen obersten Besatzungsbehörden: das »Office of Military Government US-Zone« (OMGUS; Sitz: Berlin und Frankfurt am Main; arbeitete bis 1947 nach der Direktive JCS 1067), die »Control Commission of Germany, British Element« (CCG/BE; Sitz: Berlin), der »Conseil de Contrôle de la France pour l'Allemagne« (Sitz: Berlin) sowie die »Sowjetische Militäradministration in Deutschland« (SMAD; Sitz: Berlin-Karlshorst).
 
Gemäß dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945 sowie ihrem Abkommen von London vom 8. 8. 1945 leiteten die Siegermächte zur Ausschaltung des Fortlebens des Nationalsozialismus im Rahmen des »Internationalen Militärtribunals« in Nürnberg im November 1945 die Verurteilung der in Gefangenschaft geratenen Führer des nationalsozialistischen Deutschland (Kriegsverbrecherprozesse, Nürnberger Prozesse) sowie Entnazifizierung und Reeducation der den Nationalsozialismus im deutschen Volk begünstigenden Kräfte ein.
 
Eine schwere Belastung für den wirtschaftlichen Wiederaufbau stellten v. a. in den ersten Nachkriegsjahren die Reparationen und Demontagen dar, besonders in der SBZ. Die Folgen von Flucht und Vertreibung etwa 13 Mio. Deutscher aus den »deutschen Ostgebieten« sowie aus Osteuropa, wobei etwa 2 Mio. nicht überlebten (Vertriebene), aber auch die Entwurzelung von Millionen Menschen in Deutschland (Evakuierte, Flüchtlinge, Displaced Persons) warfen weit tragende Probleme der Eingliederung, v. a. in die westdeutsche Gesellschaft, auf.
 
Zur innenpolitischen Grundlage der Spaltung des in vier Besatzungszonen aufgeteilten Deutschlands wurde die Entstehung auf gegensätzliche Wertvorstellungen beruhender Parteiensysteme, verbunden mit dem unterschiedlichen Neuaufbau von Verwaltung und Regierung In der SBZ leitete die SMAD, die über die Verwaltung der sowjetischen Besatzungszone (SBZ) hinaus im Rahmen des Alliierten Kontrollrates die sowjetischen Interessen in ganz Deutschland zu vertreten hatte, im Juni/Juli 1945 die Bildung eines Blocksystems ein mit der Zulassung von vier Parteien (KPD, CDU, LDPD, SPD), denen sich die zunächst örtlichen beziehungsweise regionalen Wieder- und Neugründungen kommunistischer, christlicher, liberaler und sozialdemokratischer Parteien in allen Zonen noch 1945 auf Länderebene zuordneten, ohne dass es zur Entstehung gesamtdeutscher Parteienorganisationen gekommen wäre. Auch in der Aufgliederung der Besatzungszonen in Länder machte die SBZ den Anfang (Juli 1945), die Westzonen folgten nach (1945-47). Nach der teils von der Basis getragenen, teils unter Nötigung erfolgten Vereinigung von KPD und SPD in der SBZ zur Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED; 21./22. 4. 1946) sicherte diese sich unter dem Schutz der SMAD im Rahmen des Blocksystems die alleinige politische Führung in der SBZ. In den Westzonen entstand ein pluralistisches Parteiensystem, in dem bald CDU/CSU und SPD dominierten.
 
Nach dem Scheitern der Bemühungen der Siegermächte um eine gemeinsame Deutschlandpolitik (besonders auf den Außenministerkonferenzen von 1947) sowie dem nach den Empfehlungen der »Londoner Sechsmächtekonferenz« (23. 2.-6. 3. 1948) und der Bildung der »West-Union« (»Brüsseler Vertrag« vom 17. 3.) erfolgten Austritt der sowjetischen Vertreter aus den gemeinsamen Besatzungsgremien in Deutschland und Berlin (20. 3. beziehungsweise 13. 8. 1948) entwickelten sich die SBZ und die westlichen Besatzungszonen unter Spaltung Berlins verfassungs- und gesellschaftspolitisch zu gegensätzlichen Staaten: Auf Gründung und Ausbau der Bizone antwortete die SED mit dem 1. »Deutschen Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden« (6./7. 12. 1947), der als verfassunggebende Körperschaft den 1. »Deutschen Volksrat« (17./18. 3. 1948) bildete; mit der Deutschen Wirtschaftskommission (14. 6. 1947) war in der SBZ bereits ein zentrales Exekutivorgan geschaffen worden. Der Konflikt um die in West (18.-20. 6.) und Ost (24.-28. 6.) separat durchgeführte Währungsreform steigerte sich bis zur Berliner Blockade (1948/49) und wirkte, nach den »Londoner Empfehlungen« (»Frankfurter Dokumente« vom 1. 7. 1948), als Katalysator des Vollzugs der Staatsgründungen unter Führung der Siegermächte. Das von dem am 1. 9. 1948 konstituierten Parlamentarischen Rat am 8. 5. 1949 verabschiedete, am 12. 5. von den Militärgouverneuren genehmigte Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. 5. 1949 feierlich verkündet; zugleich wurden die Staatssymbole (deutsche Farben) festgelegt, als Nationalhymne fungierte die 3. Strophe des Deutschlandliedes erst 1952. Die vom Verfassungsausschuss des Deutschen Volksrats ausgearbeitete Verfassung einer »deutschen demokratischen Republik« (19. 3.) wurde vom 3. Deutschen Volkskongress angenommen (30. 5. 1949) und vom 2. Deutschen Volksrat verabschiedet (7. 10. 1949). Die Grundlagen der Zweistaatlichkeit Deutschlands waren geschaffen; von 1949 bis 1990 vollzog sich die deutsche Geschichte dann in getrennten Bahnen.
 
 DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK (1949-90)
 
Vorgeschichte und Entstehung:
 
Die DDR war in erster Linie ein Produkt der Besatzungspolitik. Am 9. 6. 1945 hatte die UdSSR in der ihr zugesprochenen Besatzungszone die SMAD errichtet (1.-4. 7. 1945 Einzug der sowjetischen Besatzungstruppen in die vorübergehend britisch-amerikanisch besetzten Teile Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, Thüringens und Sachsens). In Anbetracht des vom nationalsozialistischen Deutschland gegen die UdSSR geführten Vernichtungskrieges forderte J. W. Stalin deutsche Reparationsleistungen aus allen vier Besatzungszonen und den Aufbau einer »antifaschistisch-demokratischen Ordnung« nach seinen Vorstellungen in ganz Deutschland. Als es ihm vor dem Hintergrund des heraufziehenden Ost-West-Konflikts (1946/47) nicht gelang, die sowjetischen Interessen auch in den Westzonen zur Geltung zu bringen, verfolgte er in der SBZ immer offener spezifisch sowjetische Ziele. Die von den Siegermächten im Potsdamer Abkommen beschlossenen Maßnahmen verband die SMAD mit gesellschaftspolitischen Strukturveränderungen sowie dem Aufbau eines politisch ihr verpflichteten Verwaltungsapparates in den ab 9. 7. 1945 neu oder wieder errichteten Ländern (personelle Säuberung des öffentlichen Dienstes); dabei schleuste sie kleine, in der UdSSR auf ihre Aufgaben in Deutschland vorbereitete Gruppen (Gruppe Ulbricht) in machtpolitisch bedeutsame Positionen (z. B. Polizei und Justiz) ein. Auch in den von ihr ab 27. 7. 1945 errichteten deutschen Zentralverwaltungen sicherte sie sich von Anfang an einen erheblichen Einfluss. Im Zuge ihrer Reparationspolitik demontierte die sowjetische Besatzungsmacht eine große Zahl von Betrieben, übernahm 202 Betriebe als »Sowjetische Aktiengesellschaften« (SAG; VO vom 5. 6. 1946; u. a. Buna, Leuna) und entnahm in ihrer Besatzungszone Erzeugnisse aus der laufenden Produktion der im Wiederaufbau befindlichen Industrie; nach neueren Schätzungen (1994) leistete die SBZ/DDR Reparationen von insgesamt rd. 14 Mrd. $. Schon 1945/46 setzte die SMAD ihre strukturelle Entnazifizierung sowie eine tief greifende Schul- und Justizreform in Gang: Der Schließung der Großbanken (23. 7. 1945) und der Bodenreform ab Herbst 1945 (3.-10. 9. 1945 Beschlüsse zur entschädigungslosen Enteignung aller landwirtschaftlichen Produktionsstätten über 100 ha) folgte die Enteignung sowie Verstaatlichung von Industrie- und Handelsunternehmen ([Sequestrierungs-]Befehl Nummer 124 der SMAD vom 30. 10. 1945; nach einem als repräsentativ angesehenen Volksentscheid in Sachsen vom 30. 6. 1946 Enteignungs-VO in allen Ländern); die Formierung eines neuen Sektors »volkseigener Betriebe« begann, dem zunächst die enteigneten Großbetriebe von u. a. IG Farben, Flick, Krupp, AEG angehörten.
 
Nach der Zulassung von Parteien (Befehl Nummer 2 der SMAD vom 10. 6. 1945) hatten die Kommunisten, unter denen immer stärker W. Ulbricht hervortrat, mit Unterstützung der Besatzungsmacht die konkurrierenden Parteien in das Blocksystem unter ihrer Führung einzubinden vermocht. Mit der Gründung kommunistisch orientierter Massenorganisationen (z. B. im Gewerkschafts-, Jugend- und Frauenbereich), v. a. jedoch mit dem unter starker Nötigung der SPD vollzogenen Zusammenschluss von KPD und SPD zur SED (Vorsitzender: W. Pieck und O. Grotewohl), hatten sie ihre beherrschende Stellung ausgebaut; die anderen Parteien verloren zwangsweise immer mehr an politischem Eigengewicht. Begünstigt durch die Besatzungsmacht und gestützt auf das Blocksystem, konnte die SED - anders als in Berlin - bei den Kommunal- und Landtagswahlen vom 20. 10. 1946 in den Volksvertretungen der SBZ ihre Führung sicherstellen. In der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) existierte ab 14. 6. 1947 unterhalb der Ebene der SMAD ein von der SED gesteuertes zentrales, regierungsähnliches Verwaltungssystem, in dem die »Zentralverwaltungen« bereits wie Ministerien arbeiteten (neu konstituiert am 9. 3. 1948). Vom 24.-28. 6. 1948 wurde in der SBZ die Währungsreform durchgeführt.
 
Die Gründung der DDR und ihre Ausrichtung nach sowjetischem Muster (1949-61):
 
Der von der SED gelenkte 2. »Deutsche Volkskongress für Einheit und gerechten Frieden« hatte am 18. 3. 1948 den 1. »Deutschen Volksrat« wählen lassen; der am 15./16. 5. 1949 auf der Grundlage einer »Einheitsliste« der Parteien und Massenorganisationen gewählte 2. »Deutsche Volksrat« konstituierte sich am 7. 10. 1949 als provisorische Volkskammer und rief - trotz im Vorfeld härtesten Widerstandes von CDUD und LDPD im »Demokratischen Block« (v. a. am 8. und 17. 6. 1949) sowie entgegen den Verfassungen der Länder der SBZ - unter Annahme einer Verfassung am selben Tage die »Deutsche Demokratische Republik« aus (seit dem Gesetz vom 21. 4. 1950 bis 1989 National- und Gründungsfeiertag der DDR). Am 12. 10. 1949 erhielt Grotewohl die Zustimmung der Volkskammer zur Bildung einer Blockregierung aus allen Parteien, in der jedoch die SED die alleinige Macht besaß (Stellvertreter Ministerpräsident: Ulbricht). Staatspräsident war am Vortag Pieck geworden. Die DDR entwickelte sich - unter Ausschaltung der nichtsozialistischen (angeblich »reaktionären«) Kräfte in den bürgerlichen Parteien - fortan nach dem Muster der »Volksdemokratie«. Am 3. 2. 1950 konstituierte sich als politischer Rahmen des Blocksystems die »Nationale Front des demokratischen Deutschland« (später in »Nationale Front der DDR« umbenannt). Die SMAD wandelte sich am 10. 10. 1949 in die »Sowjetische Kontrollkommission« (SKK) um, die die Oberaufsicht über den neuen Staat und seine Organe übernahm. Am 15. 10. 1950 fanden »Wahlen« zur 1. Volkskammer statt, die seitdem (bis zum 18. 3. 1990) auf der Grundlage einer Einheitsliste der Nationalen Front nach einem festgelegten Mandatsschlüssel abliefen und stets die führende Rolle der SED bestätigten.
 
Unter Führung von Ulbricht wurden nun Partei, Staat und Gesellschaft ganz am sowjetischen Vorbild ausgerichtet und stalinistischen Herrschaftsmethoden unterworfen. Bis 1950 bildete sich die SED zu einer Kaderpartei nach dem Muster der KPdSU um; die Ämter der beiden gleichberechtigten Vorsitzenden wurden zugunsten eines Generalsekretärs der Partei abgeschafft, eine Funktion, die Ulbricht übernahm. Ideologische Indoktrination und politische Disziplinierung sollten die Einheit und Schlagkraft der Partei in Staat und Gesellschaft garantieren; dabei wurde das sozialdemokratische Element - entgegen der offiziellen Zielsetzung bei der Parteigründung - ganz in den Hintergrund gedrängt; der Gedanke eines »besonderen deutschen Weges zum Sozialismus« (A. Ackermann) war schon früher fallen gelassen worden. Säuberungen, meist begleitet von Verhaftungen (u. a. Juli 1950 gegen »Westemigranten« wie P. M. Merker; Vorwurf der Kollaboration mit dem »US-Agenten« Noël H. Field), hielten den Partei- und Staatsapparat auf der von Ulbricht eingeschlagenen Linie. Mit der Errichtung des »Obersten Gerichts« und der »Obersten Staatsanwaltschaft« (1949), v. a. jedoch mit der Gründung des Staatssicherheitsdienstes (MfS; Gesetz vom 8. 2. 1950), schuf sich die Partei- und Staatsführung einen wirksamen Apparat zur Kontrolle des gesamten staatlichen und gesellschaftlichen Lebens. Die anderen Parteien und die Massenorganisationen waren nunmehr ganz zu »Transmissionsorganen« der SED gegenüber jenen Gesellschaftsschichten geworden, in denen ihr Einfluss begrenzt war, so die CDUD für den christlich gesinnten Bevölkerungsteil oder die »Demokratische Bauernpartei Deutschlands« (DBD) für die ländliche Bevölkerung.
 
Mit dem Beschluss zum Aufbau des Sozialismus (proklamiert auf der 2. Parteikonferenz, 9.-12. 7. 1952) unternahm die SED einen entscheidenden Schritt zur gesellschaftlichen Angleichung der DDR an die Wirtschafts- und Sozialordnung der UdSSR. Im Sinne des so genannten demokratischen Zentralismus wurden die auf föderativen Vorstellungen beruhenden fünf Länder und deren Organe per Gesetz vom 23. 7. 1952 zugunsten von 14 neuen »Bezirken« abgeschafft. Der Staatsanteil auf dem Industriesektor wurde ständig vergrößert; erste »landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften« (LPG) wurden eingerichtet. Die Schule sollte Persönlichkeiten bilden, die zum Aufbau des Sozialismus fähig waren, die Hochschule Wissenschaftler, die »Kosmopolitismus« und »bürgerliches Objektivismus« ablehnen sollten. Begleitet wurden diese Maßnahmen von einem verstärkten Klassenkampf, d. h. im stalinistischen Sinne von verschärfter Repression; gleichzeitig wurde starker politischer Druck auf die Kirchen ausgeübt. Am 26./27. 5. 1952 wurden Kontrollstreifen und Sperrzonen an der innerdeutschen Demarkationslinie eingerichtet, die nun zur innderdt. Grenze geworden war. Mit der »Kasernierten Volkspolizei« (KVP) schuf die SED ab Juli 1952 die Grundlagen einer Armee.
 
Die drückenden politischen Verhältnisse und die kritische Versorgungslage lösten in der Bevölkerung wachsende Unruhe, der Tod Stalins (5. 3. 1953 in der SED Unsicherheit aus. Unter der Parole »Neuer Kurs« (9. 6. 1953 beschloss die Partei eine Modifizierung ihrer Politik (v. a. Verbesserung des Lebensstandards). Eine drastische Erhöhung der Arbeitsnormen (28. 5. 1953, die praktisch einer Verringerung des Lohnniveaus gleichkam, löste Demonstrationen aus, die am 17. 6. 1953 zu einem Aufstand in Berlin (Ost) und vielen anderen Städten, u. a. Leipzig, Görlitz, Halle (Saale), Brandenburg, Magdeburg, führten (Siebzehnter Juni). Dabei schlugen die wirtschaftlichen Zielsetzungen in Forderungen nach Rücktritt der Regierung und nach freien Wahlen in ganz Deutschland um; die Krise reichte bis in den Herbst.
 
Nach der Niederschlagung des Aufstandes durch sowjetische Truppen proklamierte die UdSSR am 26. 3. 1954 (mit Vorbehalten entsprechend der Viermächtevereinbarungen über Deutschland) die Souveränität der DDR. Deren Partei- und Staatsführung setzte den »Neuen Kurs« zunächst fort, revidierte ihn jedoch später; sie verschärfte zugleich die Verfolgung oppositioneller Kräfte innerhalb und außerhalb der SED; zahlreiche Teilnehmer des Aufstandes wurden inhaftiert (über 6 000 Personen). In der SED konnte Ulbricht, dessen Position während des Aufstandes gefährdet war, in den 50er-Jahren seine Gegner ausschalten. So wurden 1953 Justizminister M. Fechner, der sich für das Streikrecht ausgesprochen hatte, die Politbüromitglieder F. Dahlem und W. Zaisser (zugleich Minister für Staatssicherheit) sowie R. Herrnstadt, Chefredakteur des SED-Organs »Neues Deutschland«, ihrer Funktionen enthoben. Die 1956 in der UdSSR eingeleitete Entstalinisierung führte in der DDR nicht zum Abbau stalinistischer Führungspraktiken, sondern 1957/58 zum Sturz des Politbüromitgliedes K. Schirdewan und des Ministers für Staatssicherheit E. Wollweber, die Ulbrichts Kurs kritisiert hatten. Die Parteiführung konnte dadurch entscheidend stabilisiert werden. In Aktionen gegen »revisionistische Abweichler« (Schauprozesse gegen W. Harich, W. Janka, G. Just u. a.) sowie anderen Zwangsmaßnahmen, u. a. gegen E. Bloch und P. Huchel, sollte die antistalinistische Opposition unter den Intellektuellen in und außerhalb der Partei mundtot gemacht werden.
 
Zwischen 1953 und 1961 setzte die kommunistische Führung die Umwandlung der Wirtschafts- und Sozialordnung nach sowjetischem Vorbild verstärkt fort; bei der Entwicklung der neuen Eigentumsordnung in der Wirtschaftsverfassung weitete sich das Staats- und Genossenschaftseigentum ständig auf Kosten des Privateigentums an den Produktionsmitteln aus. Diese Umschichtung hatte in den einzelnen Wirtschaftszweigen ein unterschiedliches Tempo. War die Grundstoffindustrie schon lange in staatlicher Hand, so wurde die Landwirtschaft erst 1960 vollends in Kollektiveigentum überführt. Unter starkem Druck auf Unternehmen des Mittelstandes erreichte die kommunistische Führung die Bildung von Produktionsgenossenschaften (PGH) oder die staatliche Beteiligung an Privatbetrieben. Um das kommunistische Regierungssystem zu stützen, hatte die UdSSR bis 1954 die SAG-Betriebe an die DDR zurückgegeben und auf Reparationsleistungen verzichtet (1. 1. 1954). Trotz Verbesserung der Versorgung blieb die wirtschaftliche Lage der Menschen, die stark von der besseren Versorgungssituation in der Bundesrepublik Deutschland beeindruckt waren, bedrückend (erst 1958 Abschaffung der Lebensmittelkarten). Der Flüchtlingsstrom ging zwar von (1953) rd. 331 000 auf (1954) rd. 184 000 zurück, stieg aber 1955 (rd. 252 000) wieder an (Sowjetzonenflüchtlinge)..
 
Nachdem die DDR bereits im »Görlitzer Vertrag« vom 6. 7. 1950 die Oder-Neiße-Linie als deutsche Ostgrenze anerkannt hatte und im selben Jahr dem RGW beigetreten war, wuchs sie auch außenpolitisch in das von der UdSSR geführte System des Ostblocks hinein und wurde Gründungsmitglied des Warschauer Pakts (14. 5. 1955. Wie die westlichen Siegermächte die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der europäischen Einigungsbewegung und des westlichen Bündnissystems schrittweise in die Unabhängigkeit entließen (1955/56), so stattete die UdSSR - besonders nach dem Scheitern der Viermächtebemühungen um eine gemeinsame Lösung der Deutschlandfrage (1954/55) - die DDR mit Souveränitätsrechten aus: am 21. 5. 1953 hatte sie die SKK in die »Hohe Kommission der UdSSR in Deutschland« umgewandelt; sie erklärte die DDR offiziell am 25. 3. 1954 souverän und gewährte ihr - nach dem sie am 25. 1. 1955 den Kriegszustand mit Deutschland für beendet erklärt hatte - im »Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR« (20. 9. 1955 formal die Unabhängigkeit, behielt sich jedoch hinsichtlich der Deutschland- und Berlinfrage bestimmte Rechte vor. Während die DDR bis etwa 1955 in enger Anlehnung an die UdSSR die Wiedergewinnung der deutschen Einheit propagandistisch stark herausstellte, ging sie in Abstimmung mit der UdSSR seitdem (Rede N. S. Chruschtschows in Berlin [Ost] vom 26. 7. 1955) von der Existenz von zwei deutschen Staaten (Zweistaatentheorie) und von der Erhaltung der »sozialistischen Errungenschaften« im Falle einer Wiedervereinigung aus. Als die anhaltende Fluchtbewegung aus der DDR und Berlin (Ost) die Wirtschaftspläne existenziell gefährdete, ließ die Partei- und Staatsführung am 13. 8. 1961 die Grenze zu Berlin (West) sperren und die Berliner Mauer errichten (Leiter des Einsatzstabes: E. Honecker, 1958 in das Politbüro des ZK der SED aufgenommen). Am 16. 8. 1961 war für Bewohner der DDR und von Berlin (Ost) die Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland gesperrt worden. Damit waren die Voraussetzungen für eine Festigung des kommunistischen Regierungssystems entscheidend verbessert worden.
 
Die Festigung des Staates (1961-69):
 
Am 12. 9. 1960 übernahm Ulbricht - zusätzlich zur Führung der SED - den Vorsitz des Staatsrates, dieser ersetzte als »kollektive Staatsspitze« nach dem Tode Piecks (7. 9.) das Amt des Staatspräsidenten; mit seiner Bildung am 10. 2. 1960 war Ulbricht auch Vorsitzender des »Nationalen Verteidigungsrates der DDR« geworden. Am 4. 7. 1962 wurde W. Stoph (SED) in Vertretung des erkrankten Grotewohl amtierender Ministerpräsident, nach dessen Tod Ministerpräsident (24. 9. 19649).
 
Nach dem Bau der Mauer, der ein tiefer Einschnitt für die Entwicklung der »deutschen Frage« war, und dem Aufbau eines besonderen Grenzregimes an der innerdeutschen Grenze (VO vom 21. 6. 1963 und 16. 3. 1964) sah sich die Bevölkerung weit stärker als zuvor gezwungen, das bestehende Regierungs- und Gesellschaftssystem hinzunehmen. Die Partei- und Staatsführung, die am Abbau oppositioneller Stimmungen interessiert war, suchte mit aller Kraft die Wirtschaft zu entwickeln, um auch die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern. Im Zuge der (nach dem XXII. Parteitag der KPdSU von 1961) dann auch in der DDR durchgeführten »Entstalinisierung« ging sie von den stalinistischen Methoden direkter Unterdrückung zu flexibleren Mitteln der Kontrolle über, schuf aber zugleich die gesetzlichen Grundlagen für die weitere Sicherung der SED-Herrschaft (»Gesetz zur Verteidigung der DDR«, 20. 9. 1961; Errichtung der ABI, 14. 5. 1963). Die Nationale Volksarmee (NVA) wurde zu einer der wesentlichen Stützen des Staates auch nach innen (»Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht«, 24. 1. 1962).
 
Mit dem Konzept des »Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung« (NÖSPL, auch NÖS; verkündet am 24./25. 6. 1963) wollte die SED, in der während der folgenden Jahre auch neue Kräfte hervortraten (u. a. K. Hager, G. Mittag, H. Axen), die Wirtschaftsentwicklung forcieren; sie suchte dabei die Wissenschaften und die sie übergreifende Systematik (Kybernetik) als produktives Element in die Wirtschaftsführung einzubeziehen. V. a. Erich Apel (* 1917), seit Januar 1963 Vorsitzender der »Staatlichen Plankommission«, war ein Verfechter des NÖS; nach Auseinandersetzungen mit Ulbricht und Mittag über die weitere ökonomische Politik beging er vermutlich Selbstmord (3. 12. 1965). Mit der Schaffung eines »einheitlichen sozialistischen Bildungssystems« (1963), der verstärkten Heranziehung der Frauen beim »umfassenden Aufbau des Sozialismus«, ferner mit der Verabschiedung eines Familiengesetzbuches (20. 12. 1965 und dem In-Kraft-Treten eines neuen Strafgesetzbuches (12. 1. 1968 sollte die Integration der Bevölkerung in den »sozialistischen Staat« vorangetrieben werden. In der Kulturpolitik besonders folgenreich wurde das 11. Plenum des ZK der SED (15.-18. 12. 1965), das in einer scharfen Abrechnung mit kritischen Intellektuellen (u. a. Auftrittsverbot für W. Biermann sowie in deren gesellschaftlichen Ausgrenzung Hoffnungen auf eine Demokratisierung der Gesellschaft jäh zerstörte. Angesichts eines gestärkten staatlichen Selbstbewusstseins sah sich die DDR, die sich in den 60er-Jahren zur zweitstärksten Industriemacht des Ostblocks nach der UdSSR entwickelt hatte, als »Vorposten des Sozialismus«. Im Vergleich besonders zu reformkommunistischen Bestrebungen in der Tschechoslowakei (ab Frühjahr1968) hielt die Partei- und Staatsführung der DDR unbeirrt am diktatorisch-bürokratischen Herrschaftssystem fest.
 
Hatte die SED im Einvernehmen mit der sowjetischen Führung ab Ende 1956/Mitte 1957 bis etwa 1966 mit großem propagandistischem Aufwand der Bundesrepublik Deutschland deutschlandpolitische Vorschläge gemacht (Angebote einer »Konföderation«), so verfolgte sie seitdem das Ziel, die internationale Position der DDR zu festigen, und forderte v. a. von der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennung der DDR als eigenständigen Staat. So wurde am 20. 2. 1967 ein Gesetz über die »Staatsbürgerschaft der DDR« erlassen und am 6. 4. 1968 eine neue Verfassung nach »Volksentscheid« angenommen (in Kraft ab 8. 4.); in ihr wurde die DDR als »sozialistischer Staat deutscher Nation« definiert.
 
Ihre Außenpolitik (Außenminister: 1949-53 G. Dertinger, CDU; 1953-65 L. Bolz, NDPD; 1965-75 O. Winzer, SED) führte die DDR in enger Anlehnung an die UdSSR, mit der sie am 12. 6. 1964 einen »Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand« schloss; gleichartige Verträge mit den anderen Ostblockstaaten folgten. Innerhalb der kommunistischen Staatenwelt errang sie dabei eine immer gewichtigere Position. Im Streben nach internationaler Anerkennung konnte sie außerhalb des Ostblocks in den 60er-Jahren mit der Errichtung von Handelsmissionen oder Konsulaten nur begrenzte Erfolge erringen, da die Bundesrepublik Deutschland besonders mit der »Hallsteindoktrin« die volle diplomatische Anerkennung der DDR verhinderte. Als entschiedene Gegnerin der reformkommunistischen Bestrebungen des »Prager Frühlings« unterstützte die DDR im August 1968 den Einmarsch von Truppen des Warschauer Paktes in die Tschechoslowakei.
 
Innerer Ausbau und äußere Anerkennung (1970-1983/85):
 
Am 3. 5. 1971 (offizielle Bekanntgabe) wurde Honecker nach einer von ihm maßgeblich mitbetriebenen Intrige des Politbüros als Nachfolger Ulbrichts zum Ersten Sekretär (seit 1976 Generalsekretär) des ZK der SED und zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungsrates gewählt. Nach dem Tode Ulbrichts (1. 8. 1973 übernahm Stoph das Amt des Staatsratsvorsitzenden, H. Sindermann (SED) das des Ministerpräsidenten Mit der Wahl Honeckers zum Staatsratsvorsitzenden und Stophs neuerliche Berufung zum Ministerpräsidenten wurde am 29. 10. 1976 die Staats- und Regierungsspitze erneut umgebildet. Unter der schon Ende der 60er-Jahre verkündeten Maxime einer »Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft« wurde der innere Aufbau der DDR nach marxistisch-leninistischen Maßstäben fortgesetzt, dabei aber das starke Heranziehen kybernetischer Überlegungen zurückgenommen. Im Februar 1972 beschloss die Partei- und Staatsführung weitere Verstaatlichungen, auch von Betrieben, die bereits mit begrenzter staatlicher Beteiligung arbeiteten. Am 1. 1. 1976 trat das Zivilgesetzbuch vom 19. 6. 1975, am 1. 1. 1978 das neue Arbeitsgesetzbuch vom 16. 6. 1977, am 25. 3. 1982 ein Wehrdienstgesetz (sanktionierte den 1978 eingeführten Wehrunterricht) in Kraft.
 
Mit der 1970 von Bundeskanzler W. Brandt (SPD) eingeleiteten Vertragspolitik der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der UdSSR, der DDR, Polen und der Tschechoslowakei begann auch eine neue Phase in den innerdeutschen Beziehungen. Nach dem Abschluss des »Viermächteabkommens über Berlin« (1971; Berlinabkommen) unterzeichneten sie am 17. 12. 1971 das Transitabkommen (ergänzt durch Vereinbarungen zwischen dem Senat von Berlin [West] und der DDR) und am 22. 9. 1972 den Verkehrsvertrag. Am 21. 12. 1972 schlossen beide den Grundvertrag, in dem sie sich gegenseitig - bei gegensätzlichen Auffassungen in der rechtlichen und politischen Bewertung der deutschen Frage - anerkannten (so erkannte die Bundesrepublik Deutschland eine besondere Staatsbürgerschaft der DDR neben der einheitlichen deutschen Staatsbürgerschaft nicht an [Deutsche; Staatsangehörigkeit]). Mit dem Beitritt beider deutschen Staaten zur UNO (18. 9. 1973 fand diese Entwicklung internationalen Ausdruck.
 
Im Zuge der deutsch-deutschen Vereinbarungen seit Beginn der 70er-Jahre erkannten die meisten Staaten der Erde die DDR diplomatisch an. Gegenüber der kommunistischen Staatenwelt setzte die Außenpolitik der DDR, seit 1975 von Außenminister O. Fischer geleitet, die Praxis der Freundschaftsverträge fort. Auf internationalen Konferenzen (z. B. auf der KSZE und ihren Folgekonferenzen oder bei den Verhandlungen über MBFR) unterstützte sie die Auffassungen und diplomatischen Initiativen der UdSSR in Abrüstungs- und Entspannungsfragen. Gegenüber der Dritten Welt suchte die DDR unter der Devise »Kampf gegen Imperialismus, Kolonialismus und Neokolonialismus« zunächst v. a. ihre völkerrechtliche Anerkennung voranzutreiben, sodann die Ausbreitung des »sozialistischen Weltsystems« auf Kosten des »kapitalistischen Lagers« zu fördern; dabei leistete sie den kommunistischen Staaten Afrikas (z. B. Äthiopien, Angola, Moçambique), Asiens (z. B. Volksrepublik Jemen) und Mittelamerikas (Kuba, Nicaragua) sowie Befreiungsbewegungen (z. B. PLO, SWAPO, ANC) militärtechnische oder wirtschaftliche und personelle Hilfe.
 
In enger Verbindung mit der postulierten »Entfaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft« und letzlich auch in Reaktion auf den Stand der deutsch-deutschen Beziehungen nach der neuen Ostpolitik in den 70er-Jahren sowie im Bestreben, die nationale Eigenständigkeit zu betonen, suchte sich die DDR gegenüber Einflüssen aus der Bundesrepublik Deutschland durch eine verstärkt verfolgte Politik der »Abgrenzung« von der Bundesrepublik Deutschland abzuschirmen; dies führte schließlich zum Verzicht auf den Begriff »deutscher Nation« in der Verfassungsänderung vom 27. 9. 1974, in der auch die unwiderrufliche Verbindung der DDR mit der UdSSR festgeschrieben wurde (in Kraft ab 7. 10. 1974). Schon 1973 hatte sich der »Kulturbund der DDR« gegen die Auffassung vom Fortbestand einer einheitlichen deutschen Kulturnation gewandt. Die Sperranlagen an der innerdeutschen Grenze wurden nach der neuen »Grenzordnung« vom 1. 9. 1972 perfektioniert, die Zwangsumtauschsätze für Einwohner der Bundesrepublik Deutschland und von Berlin (West) bei der Einreise nach Berlin (Ost) und in die DDR stark erhöht (9. 10. 1980. Forderungen nach mehr Freiheit oder Kritik am »real existierenden Sozialismus« begegnete die Partei- und Staatsführung mit restriktiven Maßnahmen, v. a. Gesetzesverschärfungen. Da die SED nach einer Phase vorübergehender kultureller Liberalisierung (1971-73) ab etwa 1974 in der Innenpolitik einen zunehmend härteren Kurs gegen Kritiker einschlug, der im Verlauf der 70er-Jahre zu zahlreichen Hausarresten (z. B. R. Havemann), Verurteilungen (z. B. R. Bahro) sowie Ausbürgerungen und Abschiebungen in die Bundesrepublik Deutschland (z. B. W. Biermann, 13./16. 11. 1976; Protestschreiben zahlreicher Schriftsteller) führte, verließen immer mehr Künstler, Schriftsteller, Schauspieler u. a. Intellektuelle die DDR. Zugleich begann sich aber auch immer deutlicher eine zunächst noch stark marginalisierte Bürgerbewegung zu formieren, die verstärkt die gesellschaftlichen Defizite offen legte; ebenso entwickelte sich eine unabhängige Friedensbewegung (frühes Zentrum u. a. Jena). Die von evangelischen Christen geforderte Einführung eines »sozialen Friedensdienstes« als Alternative zum Wehrdienst (1979 Initiative u. a. von Pfarrer Christoph Wonneberger [* 1944] in Dresden) lehnte die DDR strikt ab. Mit einer Friedensdemonstration in Dresden am 13. 2. 1982, an der trotz strenger Gegenmaßnahmen des Staatssicherheitsdienstes (Stasi) u. a. staatlicher Organe über 7 000 Menschen teilnahmen, offenbarte erstmals eine nichtstaatliche Großkundgebung das inzwischen entstandene Protestpotenzial in der Bevölkerung; in verschiedenen Groß- und Kleinstädten der DDR etablierte sich, häufig ansässig in verfallenen Abbruchvierteln, eine freie, selbst bestimmte »Untergrund-Kultur« (»Szene«), die, oft geprägt durch exzessiven Freiheitsdrang in losen Solidargemeinschaften und fast autarken Lebenskreisen, Dekadenz, Narzissmus und zum Teil auch bewusster Asozialität, den massenhaften Ausstieg aus dem normierten und dogmatisierten Leben signalisierten. Neben den Kirchen wurden auch die »Klubs« als kulturelle Veranstaltungsorte zu Zentren freier Diskussion (Kirchen in der DDR).
 
Krise und Kollaps der DDR (Mitte der 1980er-Jahre bis 1989/90):
 
Im Widerstreit zwischen ideologischen Vorgaben (Gestaltung der »entwickelten sozialistischen Gesellschaft« in den 80er-Jahren als Voraussetzung für den »allmählichen Übergang zum Kommunismus«) und der gesellschaftlichen Realität (Existenz einer bevorzugten Oberschicht, Unzufriedenheit vieler Bürger mit ihrer gesellschaftlichen und politischen Situation trotz der unverminderten Verkündung der »immer besseren Befriedigung der wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung« als »Hauptaufgabe« der Politik) stellte die SED ihren Führungsanspruch in Staat und Gesellschaft verstärkt heraus. Mit der Steigerung des Wohnungsbaus, konzentriert auf die Plattenbausiedlungen in den Städten, oder erweiterten Besuchsmöglichkeiten in der Bundesrepublik Deutschland suchte sie Unzufriedenheit abzubauen.
 
Nach dem sowjetischen Einmarsch in Afghanistan (Dezember 1979) und im Zusammenhang mit der Entwicklung um die freien Gewerkschaften in Polen seit August 1980 verschlechterte sich das Klima in den deutsch-deutschen Beziehungen, obwohl die DDR-Führung negative Auswirkungen zu begrenzen suchte (11.-13. 12. 1981 Besuch von Bundeskanzler H. Schmidt in der DDR). Auch nach dem Regierungswechsel in Bonn im Oktober 1982 wurden Begegnungen auf der zwischenstaatlichen Ebene - zum Teil verstärkt - weitergeführt. In der Ost-West-Auseinandersetzung um die Mittelstreckenraketen in Europa im Zusammenhang mit dem so genannten NATO-Doppelbeschluss vom 12. 12. 1979 wurde das Bemühen der DDR deutlich, gegenüber der Sowjetunion eigene Interessen geltend zu machen sowie das Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland möglichst wenig durch diese Auseinandersetzung zu belasten. Im Inneren hatte die internationale Rüstungsdiskussion das weitere Entstehen von autonomen Friedensgruppen zur Folge, die - im Konflikt mit dem SED-Regime - für Abrüstung in Ost und West eintraten. Trotz Zunahme der Ost-West-Spannungen setzten beide deutsche Staaten ihre Vertragsdiplomatie unter gelegentlichen Rückschlägen fort (u. a. Kulturabkommen vom 6. 5. 1986, September 1987 Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit, Umweltschutz und Strahlenschutz). Zahlreiche Rahmen- und Einzelvereinbarungen zeigten darüber hinaus die Weiterentwicklung des innerdeutschen Verhältnisses (hohe Kredite der Bundesrepublik Deutschland für die DDR, Verkauf der S-Bahn an den Senat von Berlin [West], Ausbau der Straßenverbindung Berlin-Hamburg usw.). Der Staatsbesuch Honeckers, mit allen diplomatischen Ehren vom 7. bis 11. 9. 1987 in der Bundesrepublik Deutschland empfangen, wurde v. a. in der DDR als endgültige Anerkennung der Eigenstaatlichkeit gewertet.
 
Ausreisewünsche von DDR-Bürgern führten immer wieder zu Konflikten mit den Behörden; zum Teil nahm sich die evangelische Kirche der Ausreisewilligen an und zog damit die verstärkte Gegnerschaft des Staates auf sich. Die Kirche bot als einzige große gesellschaftliche Organisation Freiräume auch für alternative politische Strömungen und unterlag deshalb besonders der argwöhn. Beobachtung des Staates (v. a. durch die Stasi). Die in der Sowjetunion unter den Schlagworten »Glasnost« und »Perestroika« von Staats- und Parteichef M. S. Gorbatschow eingeleiteten gesellschaftlichen und kulturellen Reformprozesse lehnte die SED-Führung trotz der in der Bevölkerung damit aufkeimenden Hoffnungen strikt ab und ließ anders Denkende weiter systematisch überwachen und verfolgen. Sie konnte jedoch nicht verhindern, dass die oppositionelle Bewegung Ende der 80er-Jahre immer mehr an Breite gewann und das Ende des »vormundschaftlichen Staates« (R. Henrich) sowie die tatsächliche Beteiligung der Bürger an der Gestaltung von Staat und Gesellschaft auf wahrhaft demokratische Grundlage forderte; 1986 entstand die Bürgerbewegung »Initiative Frieden und Menschenrechte«, die sich bewusst außerhalb des »Dachs« der Kirche, aber mit ihrem gesellschaftlichen Beistand formierte. Der politische Druck einer stark wachsenden Zahl von ausreisewilligen Bürgern auf die Staatsführung, ihnen offiziell das Verlassen des Landes (für immer) zu gestatten, sowie die zunehmende Vernetzung der unterschiedlichen Bürgerrechts- und Friedensgruppen veranlassten die Sicherheitsorgane des Staates (Stasi und Staatsanwaltschaft), dieser Entwicklung mit Vorladungen, Hausdurchsuchungen oder Verhaftungen entgegenzuwirken. Im November 1987 wurden Mitglieder der »Umweltbibliothek« der Zionsgemeinde in Berlin (Ost) verhaftet, im Januar 1988 jedoch aufgrund wachsender Proteste in anderen Städten der DDR wieder entlassen. Am 17. 1. 1988 wurden etwa 120 Mitglieder von Bürgerrechtsgruppen (»Kirche von unten«, »Initiative Frieden und Menschenrechte«), die am Rande einer offiziellen Demonstration (zum Gedenken an die Ermordung von Rosa Luxemburg und K. Liebknecht) ihre Staatsführung unter Berufung auf Rosa Luxemburg zur Beachtung der Bürgerrechte aufforderten, verhaftet und verurteilt, jedoch später - zum Teil gegen ihren Willen - in die Bundesrepublik Deutschland abgeschoben (u. a. B. Bohley, Vera Wollenberger [* 1952]).
 
Das innenpolitische Klima verschlechterte sich rapide nach den Kommunalwahlen vom 7. 5. 1989, die offensichtlich manipuliert worden waren, und nach Erklärungen von SED-Führung und Volkskammer (5. beziehungsweise 8. 6.), in denen im Widerspruch zur Meinung der Bevölkerung die brutale Niederschlagung der Demokratiebewegung in China Anfang Juni 1989 gebilligt wurde. Durch diese Ereignisse und eine Fluchtwelle bisher nicht gekannten Ausmaßes über die ungarisch-österreichischen Grenze (ab 2. 5. 1989 auf ungarischer Seite Beginn des Abbaus von Sperranlagen) und Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in Prag, Budapest und Warschau erhielten im Frühsommer und Sommer 1989 Forderungen nach politischen Reformen besonderen Nachdruck, doch die SED-Führung blieb uneinsichtig und zeigte sich handlungsunfähig. Im Zuge der nun folgenden Ereignisse in und außerhalb der DDR kam es zum unerwartet rasanten Zusammenbruch (»Implosion«) des staatlichen Gefüges der DDR.
 
Nach einem ersten Grenzdurchbruch im Anschluss an das von der »Paneuropäischen Union« veranstaltete Picknick an der österreichisch-ungarischen Grenze bei Ödenburg (19. 8. 1989) öffnete die ungarische Regierung am 10./11. 9. 1989 ihre Grenzen für ausreisewillige DDR-Bürger. Zum Motor und Kristallisationskern der sich nunmehr in der DDR immer stärker formierenden Protestbewegung entwickelte sich v. a. das am 9. 9. 1989 bei Berlin gegründete »Neue Forum«. Als sich ab September 1989 in Leipzig und bald auch in anderen Städten (Berlin, Dresden, Halle, Magdeburg, Plauen u. a.) Menschen zu Demonstrationen zusammenfanden, gingen Sicherheitskräfte zum Teil brutal gegen die Demonstranten vor. Besonders an den Tagen um den 7. 10., an dem mit großem Aufwand das 40-jährige Bestehen der DDR gefeiert werden sollte, kam es in mehreren Orten zu brutalen Übergriffen von Polizei und Sicherheitskräften sowie zu Verhaftungen von Demonstrierenden (»Zuführungen«). Am 9. 10. 1989 verlief die Leipziger Montagsdemonstration (70 000 Teilnehmer) trotz eines starken Aufgebots bewaffneter Kräfte, nach einem Appell zur Gewaltlosigkeit von K. Masur u. a., friedlich. Am selben Tag begannen in Dresden, nach von der Staatsmacht noch brutal bekämpften friedliche Demonstrationen vom 4. bis 8. 10., Verhandlungen zwischen staatlichen Stellen und den am 8. 10. 1989 ernannten Sprechern der Demonstranten (»Gruppe der Zwanzig«, u. a. S. Heitmann, Arnold Vaatz [* 1955]. Unter dem Druck der Lage erfolgte am 18. 10. 1989, auch auf Betreiben des konzeptionslosen Politbüros, der Rücktritt Honeckers als Parteichef, wenig später auch als Staatschef. Sein Nachfolger in allen Ämtern wurde E. Krenz (18. 10. Generalsekretär, 24. 10. Vorsitzender des Staatsrates und des Nationalen Verteidigungsrates). Dennoch weiteten sich v. a. die Montagsdemonstrationen in Leipzig zu Massenprotesten aus (30. 10. 1989: 300 000). Am 4. 11. demonstrierten auf dem Alexanderplatz in Berlin (Ost) rd. 1 Mio., am 6. 11. rd. 500 000 Menschen u. a. für Reisefreiheit, freie Wahlen, Aufgabe des Machtmonopols der SED und die Auflösung des Staatssicherheitsdienstes. Der anhaltende Druck der nunmehr in der gesamten DDR stattfindenden Demonstrationen, die fortdauernde Fluchtbewegung und das Scheitern eines neuen Reisegesetzes führten zur Öffnung der Berliner Mauer und der Grenzen zur Bundesrepublik Deutschland am 9./10. 11. 1989; es kam zu einem Massenbesuch von Bürgern der DDR in Berlin (West) und den grenznahen Städten der BRD. Die Berliner Mauer (bis Juli 1990) und die Anlagen an der innerdeutschen Grenze wurden abgerissen; neue Grenzübergänge wurden geschaffen. In der Folgezeit entwickelte sich eine zum Teil kontrovers geführte Debatte um die Frage der deutschen Einheit, die endgültig ab Dezember auch die Montagsdemonstrationen prägte. Der Strom der Übersiedler in die Bundesrepublik Deutschland blieb dennoch weiterhin sehr hoch (1. 1. 1989 bis Ende Februar 1990 rd. 482 000).
 
Die Volkskammer wählte am 13. 11. 1989 den SED-Bezirkschef von Dresden, H. Modrow, zum Nachfolger Stophs als Vorsitzender des Ministerrats. Er führte eine Regierungskoalition aus SED und den bisherigen Blockparteien CDU (bis Januar 1990), LDPD, NDPD und DBD, die sich zunehmend aus der politischen und organisatorischen Abhängigkeit von der SED lösten und neu profilierten. In seiner Regierungspolitik zielte Modrow v. a. auf eine Wirtschaftsreform, die im Rahmen einer engen Vertragsgemeinschaft mit der Bundesrepublik Deutschland erfolgen sollte. Am 1. 12. 1989 strich die Volkskammer die führende Rolle der SED aus der Verfassung der DDR. Weit reichende Vorwürfe wegen Korruption und Amtsmissbrauch gegen ehemalige Spitzenfunktionäre der SED (v. a. Honecker, Stoph, Mittag, H. Tisch) führten seit Oktober 1989 mehrfach zu Umbildungen des Politbüros. Schließlich traten, auch unter dem Druck der Parteibasis, am 3. 12. das ZK und das Politbüro der SED geschlossen zurück. Auf einem Sonderparteitag (8./9. und 16./17. 12. 1989) gab sich die SED ein neues Statut und benannte sich in SED - Partei des Demokratischen Sozialismus (SED-PDS) um; seit Februar 1990 nennt sie sich nur noch PDS. Mit einer neuen Führung unter G. Gysi suchte sie sich programmatisch und organisatorisch zu erneuern. Krenz trat am 6. 12. 1989 auch als Vorsitzender des Staatsrats und des Nationalen Verteidigungsrats zurück; amtierender Vorsitzender des Staatsrats wurde M. Gerlach (LDPD), der Nationale Verteidigungsrat wurde aufgelöst. Zur Kontrolle der Regierungsarbeit konstituierten sich am 7. 12. Vertreter der Oppositionsgruppen (u. a. Neues Forum, Demokratischer Aufbruch, Demokratie Jetzt, Initiative Frieden und Menschenrechte, Sozialdemokratische Partei [SDP], Grüne Partei), der Blockparteien und der SED unter der Gesprächsleitung der Kirchen zu einem so genannten Zentralen Runden Tisch (analog wurde bald auch auf kommunaler Ebene verfahren). Dieses Gremium setzte noch am 7. 12. Volkskammerwahlen für den 6. 5. 1990 fest (am 28. 1. 1990 vorgezogen auf den 18. 3.). Der Runde Tisch vermochte die Auflösung des im November 1989 in »Amt für Nationale Sicherheit« umbenannten Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) durchzusetzen und verhinderte die von der Regierung beabsichtigte Gründung eines Verfassungsschutzes; bereits am 4. 12. begann mit der Besetzung der MfS-Bezirks- und Kreisbehörden durch Bürgerkomitees, zuerst am Vormittag des 4. 12. in Erfurt, faktisch die Auflösung der Stasi; die Besetzung der Zentrale des MfS in Berlin-Lichtenberg, Normannenstraße, am 25. 1. 1990 setzte der Verzögerung dieser Auflösung durch die Modrowregierung ein Ende. Gemeinsam mit der Regierung erarbeitete der Runde Tisch bis zu seiner Schlusssitzung am 12. 3. 1990 einen Katalog wirtschaftlicher Maßnahmen und Positionspapiere für die Verhandlungen zwischen den beiden deutschen Regierungen (u. a. »Sozialcharta« vom 5. 3.). Von seinen vordemokratisch legitimierten Beschlüssen ging ein zunehmender Einfluss auf die Gesetzgebung der illegitimen Volkskammer aus. Um den fortschreitenden Autoritätszerfall seiner Regierung zu stoppen, nahm Modrow am 5. 2. 1990 acht Vertreter der Oppositionsgruppen als Minister ohne Geschäftsbereich in die Regierung auf (so genannte Regierung der nationalen Verantwortung). Verschiedene Verfassungsänderungen (u. a. Aufhebung der »Nationalen Front« am 20. 2., Einführung des Streikrechts am 6. 3.) und Gesetze (u. a. Wahlgesetz vom 20. 2., Vereinigungs- und Parteiengesetz vom 21. 2., Versammlungsgesetz vom 7. 3.) führten zur Schaffung rechtsstaatlich-demokratischer Übergangsstrukturen.
 
Gespräche zwischen H. Kohl und Modrow in Dresden (19. 12. 1989) und Bonn (13./14. 2. 1990) hatten die Ausgestaltung der innerdeutschen Beziehungen zum Gegenstand. Während Modrow anfangs noch von der Unabhängigkeit beider Staaten auch für die Zukunft ausging, hatte Kohl seinen Zehn-Punkte-Plan vom 28. 11. 1989 zur Grundlage seiner Verhandlungsführung gemacht, der sich (zunächst längerfristig) die staatliche Einheit Deutschlands zum Ziel setzte. Im Zuge der in der Bevölkerung der DDR wachsenden Forderung nach Schaffung eines einheitlichen deutschen Staates reiften aber, schneller als zunächst abzusehen war, günstige Bedingungen für eine Lösung der »deutschen Frage« heran; schon im Januar/Februar 1990 war die Notwendigkeit einer Wirtschaftsreform (Übernahme marktwirtschaftlicher Grundsätze, z. B. Gewerbefreiheit) und einer deutsch-deutschen Währungsunion (Einführung der DM in der DDR) als Voraussetzung der staatlichen Einheit Deutschlands in den Vordergrund getreten. Am 9. 3. 1990 begannen die Verhandlungen der beiden deutschen Staaten und der vier Siegermächte des Zweiten Weltkriegs über die Modalitäten des deutschen Einigungsprozesses und seine internationale, besonders europäische Einbettung.
 
Die bundesdeutschen Parteien unterstützten im Wahlkampf zu den ersten freien Wahlen in der DDR ihre Schwesterorganisationen massiv. Insgesamt stellten sich 24 Parteien zur Volkskammerwahl am 18. 3. 1990. Überlegener Sieger wurde die »Allianz für Deutschland« (CDU, DSU, Demokratischer Aufbruch [DA]; Übersicht); damit endete die vordemokratische Übergangsphase. Dem Vorsitzenden der CDU, L. de Maizière, gelang es, auch die SPD in eine Koalition aus Liberalen und Allianz für Deutschland (AfD) einzubinden. Am 12. 4. 1990 wählte ihn die Volkskammer zum neuen Vorsitzenden des Ministerrats sowie das neue Kabinett der großen Koalition. Er stellte die schnelle Herbeiführung der deutschen Einheit auf der Grundlage des Art. 23 GG (alter Fassung) in den Mittelpunkt seiner Politik. Im April 1990 begannen Verhandlungen über eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion mit der Bundesrepublik Deutschland, die am 18. 5. 1990 mit dem Abschluss eines Staatsvertrages beendet wurden. Am 21. 6. 1990 verabschiedete die Volkskammer den deutsch-deutschen Staatsvertrag über die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die am 1. 7. 1990 in Kraft trat. Damit endete auch die Notaufnahme der Übersiedler aus der DDR (Januar bis Juli 1990: 190 100). Gleichzeitig wurden Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland für das Gebiet der DDR übernommen, um die Rechtsnormen den Erfordernissen der sozialen Marktwirtschaft anzupassen und wichtige Voraussetzungen für ein geeintes Deutschland zu schaffen. Nach Ablehnung des Verfassungsentwurfes des Runden Tisches (veröffentlicht am 18. 4.) durch die Volkskammer am 26. 4. wurde als Übergangsregelung die weiterhin gültige Verfassung von 1968/74 unter »Revolutionsvorbehalt« durch »Verfassungsgrundsätze« auf Rechtsstaatlichkeit und marktwirtschaftlicher Grundlagen ausgerichtet (17. 6. 1990). Die rapide Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse und der innenpolitischen Situation veranlasste die Regierung, die deutsche Einheit zu einem früheren als ursprünglich geplanten Zeitpunkt anzustreben. Am 23. 8. 1990 beschloss die Volkskammer den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des GG der Bundesrepublik Deutschland zum 3. 10. 1990. Mit der Vollendung der Wiedervereinigung durch den Einigungsvertrag, am 31. 8. 1990 unterzeichnet und am 20. 9. 1990 von der Volkskammer verabschiedet, sowie dem darauf basierenden Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. 10. 1990 (Tag der deutschen Einheit) endete die historische Existenz der DDR am 2. 10. 1990. Die auf dem Territorium der DDR bis 1952 bestehenden 5 Länder wurden nach dem Ländereinführungsgesetz (22. 7. 1990 und den Landtagswahlen vom 14. 10. 1990 (in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen von der CDU, in Brandenburg von der SPD geführte Regierung) - in modifizierter Form - wiederhergestellt. Strukturanpassung der Wirtschaft (unter Wahrung sozialer Aspekte), Beseitigung der schwerwiegenden Umweltschäden, Aufbau einer modernen Infrastruktur sowie Wohnungsbau und Städtesanierung wurden die vordringlichsten Aufgaben in den fünf »neuen« Ländern.
 
 BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (1949-90)
 
Vorgeschichte und Entstehung (1945-49):
 
Bei der Umsetzung der gemeinsamen alliierten Grundsätze für die Behandlung Deutschlands, wie sie in der »Berliner Viermächteerklärung« vom 5. 6. 1945 und dem Potsdamer Abkommen vom 2. 8. 1945 in den vier Besatzungszonen Deutschlands und den vier Sektoren Berlins festgelegt worden waren, hatten sich - besonders angesichts des heraufziehenden Ost-West-Konflikts 1946/47 - bald tief greifende Unterschiede v. a. zwischen der Besatzungspolitik der Westmächte und der UdSSR gezeigt und zu einer gegensätzlichen Entwicklung zwischen den westlichen Besatzungszonen und der SBZ sowie zur Spaltung Berlins geführt.
 
Unter der »obersten Gewalt« der westlichen Besatzungsmächte, die sich am 1./4. 7. 1945 wieder aus den von ihnen eingenommenen Teilen Mecklenburgs, Sachsen-Anhalts, Thüringens und Sachsens zurückgezogen hatten, begann sich, ab 27. 8. 1945 in der amerikanischen, ab 15. 9. in der britischen Besatzungszone zugelassen, auf Länderebene ein neues deutsches politisches Leben nach parlamentarischen Maßstäben zu entwickeln. Neben den neu entstandenen Gewerkschaften hatten sich v. a. Parteien neu oder wieder konstituiert: SPD, KPD, CDU, CSU, Liberale. Neben ihnen bemühten sich besonders die Kirchen, die Verbrechen der nationalsozialistischen Diktatur ins nationale Bewusstsein zu heben (z. B. das Stuttgarter Schuldbekenntnis der EKD vom 19. 10. 1945). Die Landesregierung sahen sich konfrontiert mit: Ernährungs- und Wohnungsnot, Demontage von Industriebetrieben durch die Besatzungsmächte, Arbeitslosigkeit, Wiederaufbau von Industrie und Handel sowie der Wiedereingliederung von Vertriebenen, Evakuierten und Flüchtlingen sowie Heimkehrern.
 
Zum 1. 1. 1947 schlossen die USA und Großbritannien ihre Zonen zum Vereinigten Wirtschaftsgebiet (»Bizone«) zusammen und gaben ihm mit dem »Frankfurter Statut« vom 5. 2. 1948 eine staatsähnliche Verwaltung. Gegen den Protest der UdSSR schlossen die USA mit britischer und französischer Zustimmung die westlichen Zonen Deutschlands in die Marshallplan-Hilfe ein; nach vergeblichen Verhandlungen mit der UdSSR über eine für alle Zonen gemeinsame Währung führten die Westmächte die »Mark« in ihren Zonen als neues Zahlungsmittel ein (Währungsreform, 18.-20. 6. 1948). Vom 10.-23. 8. 1948 tagte auf Schloss Herrenchiemsee ein Verfassungskonvent. Am 1. 9. 1948 trat der Parlamentarische Rat zusammen, der am 8. 5. 1949 das als provisorische Verfassung gedachte GG der Bundesrepublik Deutschland beschloss (feierlich angenommen und verkündet am 23. 5. 1949; in Kraft ab 24. 5.). Die wichtigsten Grundlagen zur Bildung der Bundesrepublik Deutschland aus der französischen, britischen und amerikanischen Besatzungszone waren damit geschaffen.
 
Die Ära Adenauer (1949-63):
 
Aus den Wahlen zum ersten Deutschen Bundestag (14. 8. 1949 gingen CDU und CSU als stärkste miteinander politisch verbundene Gruppierung hervor, dicht gefolgt von der SPD. Aus der relativ großen Gruppe der kleineren Parteien ragte die FDP heraus. Die radikalen Kräfte des linken (KPD) und des rechten Parteienspektrums (DRP) fanden nur ein geringes Echo. Bei der Regierungsbildung konnte K. Adenauer (CDU) die Bildung einer »kleinen Koalition« aus CDU, CSU, FDP sowie DP durchsetzen und die von K. Schumacher geführte SPD, gegen Widerstände v. a. des linken Flügels der CDU (z. B. J. Kaiser, K. Arnold), in die Opposition drängen. Mit der Wahl Arnolds zum Bundesratspräsidenten (7. 9.), von T. Heuss (FDP) zum Bundespräsidenten (12. 9.) und Adenauers zum Bundeskanzler (15. 9. 1949 Konstituierung der Bundesregierung am 20. 9.) vollzog sich die Bildung der Bundesrepublik Deutschland; ihre Organe waren jedoch abhängig von der »Alliierten Hohen Kommission« (AHK), die im Rahmen des Besatzungsstatuts (in Kraft seit seit 21. 9.) im Auftrag der Westmächte die »oberste Gewalt« ausübte.
 
Innenpolitisch kam es zu einer schweren Konfrontation zwischen Regierung und SPD, zwischen Adenauer und Schumacher. Unterstützt in der Anfangsphase des Wiederaufbaus von der Marshallplan-Hilfe und den durch die Währungsreform ausgelösten wirtschaftlichen Impulsen, leitete die Bundesregierung unter Federführung ihres Wirtschaftsministers L. Erhard die Politik der »sozialen Marktwirtschaft« ein. Die SPD forderte dagegen im Sinne einer »sozialistischen Gemeinwirtschaft« (E. Nölting) ein planwirtschaftliches Programm, besonders die Verstaatlichung der Schlüsselindustrien.
 
Mit dem Lastenausgleichsgesetz (14. 8. 1952 gab die Bundesregierung der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge einen umfassenden gesetzlichen Rahmen. Am 10. 9. 1952 schloss sie mit Israel und den jüdischen Weltverbänden ein Wiedergutmachungsabkommen.
 
Von großer Bedeutung für die politische Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland war ihr Verhältnis zu den Westmächten, besonders zur AHK. Durch eine Strategie der Vertrauensbildung, die Kompromisse einschloss, suchte Adenauer mit wachsendem Erfolg die Westmächte zu Zugeständnissen zu bewegen. Die Aufnahme der Bundesrepublik Deutschland in die »Internationale Ruhrbehörde« und das definitive Versprechen der AHK auf ein Ende der Demontage (Petersberger Abkommen, 22. 11. 1949), der Beitritt zum Europarat, die Revision des Besatzungsstatuts (6. 3. 1951 Erlaubnis zur Errichtung eines eigenen deutschen Auswärtigen Amtes, Verzicht der AHK auf weitere Überwachung der Bundes- und Ländergesetze), die Bekanntgabe der Beendigung des Kriegszustandes mit Deutschland seitens der Westmächte (9. 7. 1951) und die Ablösung der internationalen Ruhrkontrolle (Ruhrgebiet) durch die Gründung der Montanunion (seit 25. 7. 1952 in Kraft) waren die ersten von der Verschärfung des Ost-West-Konflikts begünstigten Etappen der Außenpolitik Adenauers: Sicherung der Bundesrepublik Deutschland durch ihre enge politische und wirtschaftliche Verflechtung mit den Demokratien des Westens und ihre Einbeziehung in das von den USA geführte atlantische Bündnissystem.
 
Nach dem Sieg von CDU und CSU bei den Wahlen vom 6. 9. 1953 bildete Adenauer eine von CDU/CSU, FDP, DP und GB/BHE getragene Regierung Neben dem Wiederaufbau war seit 1950 die Frage der »Wiederbewaffnung« zum zentralen Thema der deutschen Politik geworden. Gegen den von Adenauer unter dem Eindruck des Koreakrieges (1950-53) vorgeschlagenen und besonders von den USA begrüßten eigenen deutschen Beitrag zur Verteidigung der westlichen Staatenwelt wandten sich nicht nur die oppositionelle Linke, besonders die SPD, sondern auch politische Kräfte innerhalb der Regierungsparteien (Rücktritt G. Heinemanns als Innenminister im Oktober 1950). Unter der Devise »Ohne mich« entwickelte sich eine breite, politisch aber in sich nicht geschlossene Bewegung gegen die Aufstellung deutscher Streitkräfte, die 1955 in die »Paulskirchenbewegung« mündete. Nach langwierigen, von leidenschaftlichen Debatten im Bundestag begleiteten Verhandlungen verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland 1952 zur Aufstellung deutscher Streitkräfte im Rahmen der Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) und erreichte im Gegenzug die Beendigung des Besatzungsstatuts im Deutschlandvertrag (26. 5. 1952. Da die französische Nationalversammlung 1954 den EVG-Vertrag ablehnte, konnte auch der mit ihm rechtlich durch ein Junktim verbundene Deutschlandvertrag vorerst nicht in Kraft treten. Erst im Rahmen der Pariser Verträge (23. 10. 1954, die besonders auf der Londoner Akte beruhten und u. a. auch den Deutschlandvertrag umfassten, entließen die Westmächte die Bundesrepublik Deutschland in die Unabhängigkeit (5. 5. 1955 und gestanden ihr das Recht zu, im Rahmen der Westeuropäischen Union und des Nordatlantikpakts (NATO) eigene Streitkräfte aufzustellen; damit begann der Aufbau der Bundeswehr.
 
Als Adenauer in den Pariser Verträgen unter dem für ihn übergeordneten Ziel der deutsch-französischen Verständigung der »Europäisierung« des Saargebiets zustimmte, schieden GB/BHE (1955) und FDP (1956) aus der Regierungskoalition aus. Nachdem die Bevölkerung des Saarlandes in einer Volksabstimmung (23. 10. 1955 dessen »Europäisierung« abgelehnt hatte, wurde es zum 1. 1. 1957 in die Bundesrepublik Deutschland eingegliedert.
 
Nachdem die Bundesregierung schon 1952 vor dem Bundesverfassungsgericht das Verbot der rechtsradikalen SRP durchgesetzt hatte, erreichte sie 1956 die Auflösung der KPD und ihrer Nebenorganisationen.
 
Unter dem Wahlmotto »Keine Experimente« gewannen die Unionsparteien am 15. 9. 1957 die absolute Mehrheit und bildeten mit der DP wieder die Regierung unter Adenauer. Diese führte 1957 eine Rentenreform durch. Am 1. 7. 1959 wählte die Bundesversammlung H. Lübke (CDU) zum Bundespräsidenten. Unter der Führung E. Ollenhauers, seit dem Tod Schumachers (September 1952) Vorsitzender der SPD und ihrer Fraktion im Bundestag, setzte die SPD zunächst ihren bisherigen Oppositionskurs fort. Im Godesberger Programm (verabschiedet im November 1959) wandte sie sich aber stärker von marxistischen Maximen ab und suchte sich über den Charakter einer Arbeiterpartei hinaus zu einer Volkspartei zu entwickeln. In einer Rede vor dem Bundestag (30. 6. 1960 signalisierte H. Wehner eine Annäherung der SPD an den bisher von ihr bekämpften außenpolitischen Kurs. Adenauer setzte mit der Unterzeichnung der »Römischen Verträge« (am 25. 3. 1957) die Politik der Westintegration fort (Gründung von EWG und EURATOM zum 1. 1. 1958). Am 22. 1. 1963 schloss er mit dem französischen Staatspräsident C. de Gaulle den Deutsch-Französischen Vertrag.
 
Im Zuge der sich vertiefenden Spaltung Deutschlands hatte Berlin (West) seine Bindungen zur Bundesrepublik Deutschland ständig vertieft. Während die Regierung Adenauer in der Deutschlandfrage die unbedingte Westbindung der Bundesrepublik Deutschland als Möglichkeit sah, die UdSSR zur Aufgabe ihrer Stellung in der DDR zu zwingen (»Politik der Stärke«; Ablehnung der »Stalinnote«, 10. 3. 1952), sah die SPD in dieser Politik eine Gefahr für die Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten. In der Hallsteindoktrin (29. 9. 1955 betonte die Regierung Adenauer die alleinige Berechtigung der Bundesrepublik Deutschland, für alle Deutschen zu sprechen. Die deutschlandpolitische Entwicklung seit etwa Mitte der 50er-Jahre, die mit der Wende der sowjetischen Politik von einer Wiedervereinigungskonzeption zur Forderung nach Anerkennung von zwei deutschen Staaten begann (Zweistaatentheorie), sich in der Berlinkrise von 1958 fortsetzte und im Bau der Berliner Mauer (13. 8. 1961 einen dramatischen Höhepunkt fand, schwächte auch die innenpolitische Stellung Adenauers; außerdem verstärkte sich die latente Kritik an seinem Regierungsstil (»Politik der einsamen Entschlüsse«, »Kanzlerdemokratie«). Nach den Bundestagswahlen vom 17. 9. 1961, bei denen die Union die absolute Mehrheit verlor, sah sich Adenauer im Rahmen einer kleinen Koalition auf eine Regierungszeit von zwei Jahren beschränkt. Die »Spiegelaffäre« (Oktober 1962) weitete sich zu einer schweren innenpolitischen Krise aus. Am 15. 10. 1963 trat Adenauer als Bundeskanzler zurück.
 
Von der kleinen zur großen Koalition (1963-66):
 
Am 16. 10. 1963 wählte der Bundestag Erhard zum Bundeskanzler. Gestützt auf die »kleine Koalition« (CDU, CSU, FDP), suchte dieser unter dem Leitbild der »formierten Gesellschaft« alle Kräfte in Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zur Zusammenarbeit zu bewegen. Dank seiner Popularität konnte er bei den Bundestagswahlen vom 19. 9. 1965 den Unionsparteien zu einem großen Wahlerfolg verhelfen. Unter Aufnahme entspannungspolitischer Momente suchte die Regierung Erhard die außenpolitische Linie der Regierung Adenauer fortzusetzen; in einer »Friedensnote« (25. 3. 1966 schlug sie Gewaltverzichtsabkommen mit den Staaten des Ostblocks vor. Die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Israel (1965) führte zum Abbruch der diplomatischen Beziehungen der meisten arabischen Staaten zur BRD.
 
Vor dem Hintergrund einer sich abzeichnenden Rezession der Wirtschaft sah sich die Regierung konfrontiert mit einem starken Druck der Interessengruppen und einer Diskussion innerhalb der Union über die Möglichkeiten einer großen Koalition mit der (seit 15. 2. 1964 von W. Brandt geführten) SPD. Angesichts divergierender Tendenzen zwischen der von Präsident de Gaulle bestimmten französischen und der an der atlantischen Allianz orientierten amerikanischen Außenpolitik entwickelte sich in der Koalition eine Kontroverse zwischen »Gaullisten« (z. B. F. J. Strauss, CSU) und »Atlantikern« (z. B. Außenminister G. Schröder, CDU). Nachdem die FDP-Minister aus haushaltspolitischen Gründen am 27. 10. 1966 die Regierung verlassen hatten, sah sich Erhard am 30. 11. gezwungen, zugunsten von K. G. Kiesinger (CDU) zurückzutreten.
 
Die große Koalition (1966-69):
 
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen den Unionsparteien und der SPD übernahm Kiesinger am 1. 12. 1966 die Führung der Regierung auf der Basis einer »großen Koalition«. Auf sozialdemokratischer Seite hatte besonders Wehner die Idee einer großen Koalition gefördert. Die FDP ging in die Opposition. Im Zusammenwirken von Wirtschaftsminister K. Schiller (SPD) und Finanzminister Strauss (CSU) gelang es, die Rezession zu überwinden und mit dem Stabilitätsgesetz Instrumente zu ihrer Bekämpfung für die Zukunft zu schaffen. Die Diskussion um die »Notstandsgesetze« (Notstandsverfassung) sowie um die Notwendigkeit einer Bildungs- und Universitätsreform verband sich mit der wachsenden Kritik am amerikanischen Engagement in Vietnam und führte zur Bildung der außerparlamentarischen Opposition (APO), die in zahlreichen, auch militanten Demonstrationen, besonders in Berlin (West), sichtbar wurde. Neben dem Linksextremismus stieg auch der Rechtsradikalismus an, der sich in einem relativ hohen Stimmenanteil der NPD bei Landtagswahlen (etwa 7-10 %) zeigte. In ihrer Außenpolitik (Außenminister Brandt) bemühte sich die »große Koalition« unter Modifizierung der Hallsteindoktrin, die Beziehungen zu den Ostblockstaaten zu verbessern (Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Rumänien, Errichtung einer Handelsvertretung in Prag).
 
Die sozialliberale Koalition (1969-82):
 
Am 5. 3. 1969 wählte die Bundesversammlung mit den Stimmen von SPD und FDP Heinemann (SPD; bis 1952 CDU) zum Bundespräsidenten. Nach den Bundestagswahlen vom 28. 9. 1969 bildeten beide Parteien, die sich in den 60er-Jahren besonders in entspannungs-, deutschland- und ostpolitischen Fragen einander angenähert hatten, gemeinsam unter der Kanzlerschaft Brandts eine Regierung Sie verwiesen damit CDU und CSU, die weiterhin die stärkste Fraktion in den Bundestag entsandten, in die Opposition. Als »Kanzler der inneren Reformen« wollte Brandt »mehr Demokratie wagen«, um der Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen zu begegnen, die seit etwa Mitte der 60er-Jahre verstärkt geübt wurde. Jedoch stellten sich diesen Reformplänen wirtschaftliche Schwierigkeiten entgegen. Stattdessen konzentrierte sich die Regierung Brandt auf die Außenpolitik. Unter Fortsetzung der bisherigen »Westpolitik« (EG- und NATO-Bereich) leiteten Brandt und sein Außenminister W. Scheel (FDP) eine neue »Ostpolitik« ein. Ein erster Schritt der Regierung war die Unterzeichnung des Kernwaffensperrvertrags. Unter Verzicht auf die Hallsteindoktrin erkannte die Regierung die Existenz von zwei deutschen Staaten an, die füreinander »aber nicht Ausland seien«. Über ein geregeltes Nebeneinander sollte es allmählich zu einem Miteinander beider deutschen Staaten kommen. Brandt traf sich mit dem Ministerpräsidenten der DDR, W. Stoph, in Erfurt (19. 3. 1970 und Kassel (21. 5. 1970, um diese Absicht sichtbar werden zu lassen. Um die Beziehungen zur UdSSR und zu Polen grundlegend zu verbessern, schloss die Bundesregierung am 12. 8. 1970 mit der UdSSR den Moskauer Vertrag, mit Polen am 7. 12. den Warschauer Vertrag. Die Ratifizierung dieser Verträge machte sie abhängig von einer für sie befriedigenden Berlinregelung, die v. a. die inzwischen gewachsenen Bindungen von Berlin (West) an die Bundesrepublik Deutschland und die Möglichkeit ihrer Weiterentwicklung anerkannte. Mit dem Transitabkommen vom 17. 12. 1971, das die Modalitäten des Verkehrs zwischen Berlin (West) und der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der DDR regelte, schloss die Bundesregierung ihren ersten Vertrag mit der DDR. Das Vertragswerk trat am 3. 6. 1972 in Kraft, nachdem es darüber innenpolitisch zu schweren Auseinandersetzungen mit der CDU/CSU-Opposition gekommen war.
 
Mit dem »Brief zur deutschen Einheit« an die sowjetische Staatsführung, den sie als Teil des Moskauer Vertrags völkerrechtlich gewertet wissen wollte, suchte die Regierung Brandt darüber hinaus innenpolitisch den schweren Vorbehalten der CDU/CSU gegenüber den Verträgen entgegenzuwirken. Am 27. 4. 1972 versuchte diese vergeblich, durch ein konstruktives Misstrauensvotum die Regierung zu stürzen; ihr Kandidat für das Amt des Bundeskanzlers, ihr damaliger Fraktionsvorsitzender R. Barzel, verfehlte bei der Abstimmung im Bundestag mit zwei Stimmen die notwendige absolute Mehrheit. Am 17. 5. 1972 passierten die umkämpften Verträge mit den Stimmen von SPD und FDP bei Stimmenthaltung eines großen Teils der CDU den Bundestag. Am 3. 6. 1972 unterzeichneten die Vertreter der Westmächte und der UdSSR das Schlussprotokoll zum Viermächteabkommen über Berlin.
 
Als die Regierung durch Überwechseln von SPD- und FDP-Abgeordneten zur Opposition ihre Mehrheit im Bundestag verlor, stellte Brandt am 22. 9. 1972 als Bundeskanzler die Vertrauensfrage in der Absicht, durch Vertrauensentzug vorzeitige Neuwahlen durchzusetzen. Nachdem dieses Verfahren den angestrebten Zweck erreicht hatte, fanden am 19. 11. 1972 Wahlen statt, aus denen die Koalition mit großer Mehrheit hervorging; die SPD wurde stärkste Partei. Mit dem Abschluss des »Grundvertrags« (21. 12. 1972 mit der DDR, dem die Unterzeichnung eines Verkehrsvertrags (22. 9. 1972 zwischen beiden Staaten vorausgegangen war, setzte die Regierung Brandt für die Zukunft der deutsch-deutschen Entwicklung einen entscheidenden Akzent (in Kraft ab 21. 6. 1973). In Konsequenz dieses Vertrages wurden beide Staaten am 18. 9. 1973 Mitglieder der UNO. Am 11. 12. 1973 kam in Prag ein Vertrag mit der Tschechoslowakei zustande.
 
Hatten die Jahre 1970-72 ganz im Banne der neuen deutsch »Ostpolitik« gestanden, so rückten v. a. seit 1973 wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Ereignisse in den Vordergrund. Die beschleunigte Inflation, große tarifpolitische Zugeständnisse der Bundesregierung an den öffentlichen Dienst, die Auswirkungen der Erdölkrise im Gefolge des 4. Israelisch-Arabischen Krieges (6.-22./25. 10. 1973), innenparteiliche Kämpfe in der SPD und Spannungen mit dem Koalitionspartner (besonders in der Mitbestimmungsfrage) schwächten die innenpolitische Stellung Brandts. Nach Entdeckung eines Spions der DDR im Kanzleramt (»Affäre Guillaume«) trat er am 7. 5. 1974 als Bundeskanzler zurück.
 
Am 15. 5. 1974 wählte mit den Stimmen von SPD und FDP die Bundesversammlung Scheel (FDP) zum Bundespräsidenten, am 16. 5. 1974 der Bundestag H. Schmidt (SPD) zum Bundeskanzler. Er übernahm die Führung der sozialliberalen Koalition, die nach den Bundestagswahlen vom 3. 10. 1976 und 5. 10. 1980 unter seiner Kanzlerschaft erneuert wurde. Die Regierungszeit Schmidts stand von Anfang an im Schatten einer weltweiten Wirtschaftsrezession. Daher stand innenpolitisch der Kampf um Geldwertstabilität und Abbau der Arbeitslosigkeit im Vordergrund. Durch flankierende Maßnahmen (z. B. Gesetz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen, Gesetz zur Sanierung der Rentenversicherung, 1977) suchte die Bundesregierung den Kostendruck zu dämpfen und zugleich gesellschaftspolitische Impulse zu geben. Nach langwierigen Diskussionen zwischen den Koalitionspartnern kam es zum Gesetz zur Mitbestimmung vom 4. 5. 1976. Bei der parlamentarischen Diskussion über die regierungsamtliche Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik warf die CDU/CSU-Opposition - seit Oktober 1976 wieder stärkste Fraktion im Bundestag und nunmehr unter Führung von H. Kohl - der Regierung v. a. eine zu hohe Staatsverschuldung vor. Nachdem die CDU/CSU-Opposition, durch starke Gewinne bei Landtagswahlen, in der Bundesversammlung die Mehrheit gewann, setzte sie - erstmals in der Geschichte der BRD - am 23. 5. 1979 die Wahl ihres Kandidaten K. Carstens (CDU) zum Bundespräsidenten durch.
 
Angesichts steigender Erdölpreise auf dem Weltmarkt traten in den 70er-Jahren energiepolitische Fragen immer stärker in den Blickpunkt; dabei entschied sich die Regierung Schmidt für den begrenzten Ausbau der Kernenergie. Mit Demonstrationen und Prozessen suchten Kernenergiegegner, meist in Bürgerinitiativen organisiert, zum Teil mit Erfolg, den Bau oder die Erweiterung von Kernkraftwerken zu verhindern. Aus ihrem Kreis entwickelten sich Die Grünen und in enger Verflechtung mit ihnen die Alternativen (Alternativkultur). Eine Minderheit militanter Gegner der Kernenergie schritt auch zu gewalttätigen Aktionen. Unter umweltpolitischen Gesichtspunkten führten auch geplante Großverkehrsprojekte (z. B. Ausbau des Frankfurter Flughafens) zu leidenschaftlichen Auseinandersetzungen und Demonstrationen. Nach dem Beginn der Baader-Meinhof-Prozesse in Stuttgart-Stammheim (1973-77) erreichte der Terrorismus besonders der RAF mit der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten H. M. Schleyer (18. 10.) und anderer Persönlichkeiten im Herbst 1977 einen beängstigenden Höhepunkt. Mit gesetzgeberischen und administrativen Maßnahmen (u. a. Verabschiedung des »Kontaktsperregesetzes« 1977 und zweier »Antiterrorgesetze«) suchte die Regierung die innere Sicherheit zu festigen.
 
In der Außenpolitik, geführt von H.-D. Genscher (FDP), beteiligte sich die Regierung Schmidt unter großem politischen Engagement des Bundeskanzlers selbst auf »Gipfelkonferenzen« im europäischen und weltweiten Rahmen an den Bemühungen, die Probleme des Wirtschaftswachstums, der Arbeitslosigkeit und der Energieversorgung zu lösen (u. a. 1. Weltwirtschaftsgipfel, Schloss Rambouillet bei Paris, November 1975). 1979 arbeitete sie an der Errichtung des Europäischen Währungssystems maßgeblich mit. In den Verhandlungen zwischen Großbritannien und den übrigen Partnern der Europäischen Gemeinschaft (EG) um die Reduzierung des britischen Beitrags nahm die Bundesregierung eine vermittelnde Position ein. Sie förderte die Aufnahme Spaniens und Portugals in die EG. Als nichtständiges Mitglied des Sicherheitsrates der UNO (1976-78) unterbreitete die Bundesrepublik Deutschland mit den westlichen Mitgliedern dieses Gremiums einen Plan zur Lösung des Konflikts um Namibia. Sie beteiligte sich an den Bemühungen um Entspannung im Ost-West-Konflikt, u. a. auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE; Unterzeichnung der »Schlussakte von Helsinki« am 1. 8. 1975) und ihren Folgekonferenzen. Am 9./10. 10. 1975 schloss die Regierung ein Renten- und Kreditabkommen mit Polen, beim Besuch von L. I. Breschnew in Bonn vom 4. bis 7. 5. 1978 ein wirtschaftliches Rahmenabkommen mit der UdSSR. Auch gegenüber der DDR setzte sie die von der Regierung Brandt begonnene Vertragspolitik fort (u. a. mehrere Verkehrsabkommen).
 
Unter dem Eindruck des sowjetischen Rüstungsstandes v. a. auf dem Gebiet der Mittelstreckenraketen hatte Bundeskanzler Schmidt maßgeblichen Anteil an der Ausarbeitung des NATO-Doppelbeschlusses (12. 12. 1979, der u. a. auch in der Bundesrepublik Deutschland eine mit großem Engagement geführte Kontroverse auslöste und zur Verstärkung der Friedensbewegung führte. Nach dem Einmarsch sowjetischer Truppen in Afghanistan (1979) beteiligte sich die Bundesrepublik Deutschland 1980 am Boykott der Olympischen Spiele in Moskau. Der Besuch Schmidts in der DDR (11.-13. 12. 1981) war überschattet von der Verhängung des Kriegsrechts in Polen.
 
Die christlich-liberale Koalition (seit 1982):
 
Auseinanderstrebende Konzepte von SPD und FDP zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Sanierung der Staatsfinanzen sowie anhaltende Auseinandersetzungen innerhalb der SPD um die Verteidigungspolitik setzte die »sozialliberale Koalition« immer stärkeren Spannungen aus. Mit dem Rücktritt der FDP-Minister (17. 9. 1982 brach sie zusammen. Am 1. 10. 1982 stürzte der Bundestag mit den Stimmen von CDU und CSU sowie der Mehrheit der FDP die Regierung Schmidt und wählte zugleich Kohl zum Bundeskanzler. Nach Verabschiedung eines neuen Bundeshaushalts, der den Stabilitätsvorstellungen der neuen Koalition stärker entsprach, und der (politisch beabsichtigten) Ablehnung eines Vertrauensantrags des Bundeskanzlers (Dezember 1982) schrieb der Bundespräsident vorzeitig Neuwahlen aus, aus denen die Koalition am 6. 3. 1983 gestärkt hervorging. Die Grünen gelangten erstmals in den Bundestag. Am 23. 5. 1984 wählte die Bundesversammlung R. von Weizsäcker (CDU) zum Bundespräsidenten. Die Regierung Kohl setzte sich zum Ziel, Selbstverantwortung und individuellen Leistungswillen zu stärken. Unter Federführung von Bundesfinanz-Minister G. Stoltenberg (CDU) verband sie ein Sparprogramm (u. a. Rückführung der Nettoverschuldung des Bundes) mit einer (stufenweise durchzuführenden) Steuerreform (In-Kraft-Treten der ersten Stufe am 1. 1. 1984). Mit gesetzgeberischen Mitteln (Beschäftigungsförderungsgesetz u. a.) und Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen suchte sie die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Viele ihrer Maßnahmen wurden von den Oppositionsparteien mit unterschiedlichen Akzenten als unzulänglich oder als Abbau sozialer Leistungen charakterisiert. Das Problem der Volkszählung verstärkte die innenpolitischen Auseinandersetzungen um den Datenschutz, die Explosion eines der vier Reaktoren im sowjetischen Kernkraftwerk bei Tschernobyl (26. 4. 1986 die um die Sicherheit von Kernkraftwerken überhaupt. Die »Parteispendenaffäre« (zwischen 1984 und 1987) belastete das innenpolitische Klima stark. Nach den Bundestagswahlen vom 25. 1. 1987, bei denen FDP und Grüne Stimmengewinne erzielten, CDU/CSU und SPD Stimmenverluste hinnehmen mussten, setzten CDU/CSU und FDP unter Kohl die Regierung fort. Am 9. 2. 1987 zerbrach in Hessen das bis dahin einzige Regierungsbündnis von SPD und Grünen auf Länderebene (1985-87), am 23. 3. erklärte Brandt seinen Rücktritt als SPD-Vorsitzender (Nachfolger ab 14. 6.: H. J. Vogel, bis Mai 1991).
 
In ihrer Außenpolitik setzte die Regierung Kohl/Genscher die Politik der europäischen Integration und der atlantischen Allianz fort. Im November 1983 billigte der Bundestag, begleitet von zahlreichen Protestkundgebungen der Friedensbewegung, die Stationierung von amerikanischen Mittelstreckenraketen in der BRD. In ihrer Ostpolitik suchte die Bundesregierung Entspannungspolitik mit deutlicher Hervorhebung ihrer sicherheits- und deutschlandpolitische Vorstellungen zu verbinden. Sie beteiligte sich an der Diskussion der Abrüstungsvorschläge der Weltmächte, so wie sie seit 1985 von Präsident R. Reagan (USA) und Generalsekretär M. S. Gorbatschow (UdSSR) verkündet wurden. Die Annäherung zwischen den USA und der Sowjetunion machte den Verzicht auf die Pershing-I-A-Raketen und das Mittelstreckenwaffenabkommen möglich (Dezember 1987). Nach 13-jährigen Verhandlungen wurde 1986 ein deutsch-deutsches Kulturabkommen unterzeichnet. Mit dem von SPD und SED erarbeiteten Dokument »Der Streit der Ideologien und die gemeinsame Sicherheit« (August 1987) suchte die SPD - trotz zum Teil scharfer Kritik - die Annäherung beider deutschen Staaten zu fördern; von der DDR-Opposition wurde das »Ideologiepapier« zumeist begrüßt. Der in der Öffentlichkeit nicht unumstrittene Besuch des SED-Generalsekretärs E. Honecker vom 7. bis 11. 9. 1987 wurde als Impuls für eine Verbesserung der innerdeutschen Beziehungen gewertet, die jedoch bald neuen Belastungen ausgesetzt waren.
 
Trotz weiteren Wachstums der Wirtschaft und einer steigenden Zahl von Erwerbstätigen blieb die Zahl der Arbeitslosen hoch. Die durch den Popularitätsverlust 1988/89 in der Koalition wachsenden Spannungen konnte Kohl durch die Kabinettsumbildung im April 1989 beseitigen. Am 23. 5. 1989 wählte die Bundesversammlung Weizsäcker mit großer Mehrheit für eine zweite Amtszeit zum Bundespräsidenten. Die Regierung Kohl setzte 1988/89 mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP verschiedene innenpolitisch heftig umkämpfte Gesetze durch: das Steuerreformgesetz 1990 (1988), das Gesetz zur Reform des Gesundheitswesens (1988) und das Postreformgesetz (1989). Mit den Stimmen der Regierungsparteien und der SPD verabschiedete der Bundestag 1989 die Gesetzentwürfe über die Neuordnung der gesetzlichen Alterssicherungssysteme. Der steigende Strom von Übersiedlern aus der DDR und Aussiedlern aus Ost- und Südosteuropa konfrontierte die Bundesrepublik Deutschland mit wachsenden Problemen der Unterbringung und Eingliederung. Angesichts der weiteren Zunahme der Zahl von ausländischen Arbeitnehmern und Asylbewerbern verstärkten sich rechtsradikale, fremdenfeindliche Strömungen (Erfolge v. a. der »Republikaner« bei Landtags- und Kommunalwahlen).
 
Im Sommer 1989 wurden wegen der begrenzten Möglichkeit für DDR-Bürger, ihr Land offiziell zu verlassen, die Botschaften der Bundesrepublik Deutschland in Prag, Budapest, Warschau und die Ständige Vertretung in Berlin (Ost) massenhaft von Flüchtlingen aus der DDR besetzt, die so ihre Ausreise erzwingen wollten; nach dem Öffnen der Grenze durch Ungarn (10./11. 9.) und einem Einlenken der DDR nach langwierigen Verhandlungen, deren Ergebnis u. a. Genscher am 30. 9. in Prag auf dem Balkon des Gebäudes der deutschen Botschaft verkünden konnte, war den Flüchtlingen die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ermöglicht (insgesamt 15 000). Nach der Öffnung der Grenze zur Bundesrepublik Deutschland durch die DDR am 9./10. 11. 1989 kam es zu einem Massenbesuch von Bürgern der DDR in Berlin (West) und in den grenznahen Städten der Bundesrepublik Deutschland; neue Grenzübergänge wurden geschaffen. Ab 1. 1. 1989 bis Ende Februar 1990 kamen über 482 000 Übersiedler in die BRD. Es begann eine neue Phase der deutsch-deutschen Beziehungen, die zuerst durch die Veränderungen in der DDR, dann durch die nationale und internationale Diskussion einer plötzlichen Lösungsmöglichkeit der deutschen Frage und schließlich durch die Wiederherstellung der Einheit Deutschlands geprägt wurde.
 
 WIEDERHERSTELLUNG DER EINHEIT DEUTSCHLANDS (1989/90)
 
Über den von den Vorgängen (»friedliche Revolution«) in der DDR und der Öffnung der Grenze am 9. 11. 1989 in Gang gesetzten deutsch-dt. Einigungsprozess entwickelte sich in beiden deutschen Staaten eine zum Teil kontrovers geführte Debatte. Im Unterschied zu Modrows (SED; seit 13. 11. 1989 Vorsitzender des Ministerrats) Vorstellungen von einer engen »Vertragsgemeinschaft« zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR hatte Kohl am 28. 11. 1989 einen Zehn-Punkte-Plan vorgestellt, der die Einheit über die Ausprägung konföderativer Strukturen in einem längeren Zeitraum anstrebte. Zur Ausgestaltung der deutsch-deutschen Beziehungen fanden am 19. 12. 1989 in Dresden und am 13./14. 2. 1990 in Bonn Gespräche zwischen Kohl und Modrow statt. Der Prozess der deutsch-deutschen Annäherung erreichte eine hohe Eigendynamik, getragen auch von den Erwartungen der Menschen in der DDR und gefördert von dem weiterhin hohen Strom von Übersiedlern in die Bundesrepublik Deutschland (1989-Oktober 1990: 700 000).
 
Mit dem Eingreifen bundesdeutscher Politiker in den Wahlkampf zu den ersten freien Volkskammerwahlen in der DDR am 18. 3. 1990 intensivierten sich die Verflechtungen der politischen Entwicklung in den beiden deutschen Staaten. Nachdem die »Allianz für Deutschland« (AfD) die Wahlen gewonnen hatte, konnte die schnellstmögliche Herbeiführung der deutschen Einheit in Angriff genommen werden. Im April 1990 erfolgten die ersten Verhandlungen über eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion, die am 18. 5. 1990 mit der Unterzeichnung eines Staatsvertrages (über die Grundzüge einer Vereinigung beider deutschen Staaten) beendet wurden; am 1. 7. 1990 trat die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion in Kraft. Die Bundesregierung war bestrebt, den Einigungsprozess außenpolitisch abzusichern und die Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Vertragspartner ihrer Nachbarstaaten darzustellen. Der Einbettung in einen gesamteuropäischen Prozess im Rahmen der KSZE dienten die Verhandlungen der beiden deutschen Staaten mit den Siegermächten des Zweiten Weltkrieges (Zwei-plus-Vier-Gespräche); sie wurden am 12. 9. 1990 in Moskau mit dem Abschluss des »Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland« beendet (Zwei-plus-Vier-Vertrag). Zuvor hatte schon der Bundestag in zwei Erklärungen (8. 11. 1989, 8. 3. 1990) die Endgültigkeit der polnischen Westgrenze erklärt, die durch eine gleich lautende Entschließung von Bundestag und Volkskammer am 21. 6. 1990 bekräftigt wurde. Die staatliche Vollendung der deutschen Einheit durch den Einigungsvertrag, abgeschlossen am 31. 8. 1990 von W. Schäuble und G. Krause, wurde begleitet von der Wiederherstellung der vollen Souveränität Gesamtdeutschlands (»Suspendierungserklärung« der Alliierten vom 1. 10. 1990 über den Verzicht auf noch bestehende Rechte in Bezug auf Berlin und Deutschland), sodass es seit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland am 3. 10. 1990 nach Art. 23 Satz 2 GG (alter Fassung), wodurch die Geltung des GG auf das Gebiet der ehemaligen DDR ausgedehnt wurde, wieder ein souveränes geeintes Deutschland gibt.
 
 DAS VEREINIGTE DEUTSCHLAND (SEIT 1990)
 
Nach den Landtagswahlen vom 14. 10. 1990 wurden die auf dem Territorium der DDR im Juli 1952 aufgelösten, nunmehr modifiziert wiederhergestellten Länder in die föderale Struktur Deutschlands eingegliedert. Die finanzverfassungsrechtlichen Vorschriften galten teilweise vorerst in modifizierter Form; die fünf neuen Länder sowie das ehemalige Berlin (Ost), nunmehr Teil des Landes Berlin, wurden zunächst noch nicht voll in den Länderfinanzausgleich einbezogen. Die Stimmenverteilung im Bundesrat gemäß Art. 51 GG wurde in einer Weise geändert, die das Gewicht der größeren Bundesländer erhöht. Bereits Mitte 1990 hatte der Prozess der organisatorischen Eingliederung besonders der Parteien und Gewerkschaften der DDR in entsprechende Organisationen der »alten« Bundesrepublik Deutschland begonnen. Unmittelbar nach der Vereinigung beider deutschen Staaten, am 4. 10. 1990, bezog Bundeskanzler Kohl ostdeutsche Politiker (u. a. de Maizière, G. Krause, R. Ortleb) als Minister ohne Geschäftsbereich in die Regierung ein.
 
Außenpolitik bis Mitte der 1990er-Jahre:
 
Das »Beitrittsgebiet« wurde im Rahmen von »Übergangsregelungen« (22. 10. 1990 in das Vertragssystem der EG einbezogen. Unter Reduzierung der Mannschaftsstärke der Bundeswehr und Auflösung der NVA der DDR blieb das vereinigte Deutschland Mitglied der NATO. Während die westlichen Mächte (v. a. Frankreich, Großbritannien und die USA) weiterhin Truppen in reduzierter Zahl im Gebiet der früheren Bundesrepublik Deutschland unterhalten, vereinbarten die Bundesrepublik Deutschland und die UdSSR in einem Stationierungsvertrag (12. 10. 1990 den Abzug der sowjetischen Besatzungstruppen aus Deutschland bis Ende 1994 (Abschluss am 31. 8. 1994); am 8. 9. 1994 verabschiedeten sich die Truppen der Westmächte aus Berlin. Am 18. 3. 1993 wurde ein neues NATO-Truppenstatut abgeschlossen. Nach dem Einigungsvertrag galten die völkerrechtlichen Verträge der Bundesrepublik Deutschland für das vereinigte Deutschland fort; Sondervorschriften regelten das Schicksal der von der DDR geschlossenen völkerrechtlichen Verträge. Erste außenpolitische Maßnahmen des vereinigten Staates waren der Abschluss zweier Grundsatzverträge mit der UdSSR (9. 11. 1990) und Polen (14. 11. 1990; Deutsch-Polnischer Grenzvertrag); in Letzterem wurde die Oder-Neiße-Linie als völkerrechtlich verbindliche Grenze zwischen beiden Staaten festgelegt. Am 17. 6. 1991 wurde der »Deutsch-Polnische Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit«, am 6. 2. 1992 ein deutsch-ungarischen Vertrag über Freundschaft und Zusammenarbeit, am 27. 2. 1992 der »Deutsch-Tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag« abgeschlossen, später ergänzt durch die »Deutsch-Tschechische Erklärung« vom 21. 1. 1997 (besonders zur jeweiligen Veranwortung beim Abschluss des Münchener Abkommens, 1938, beziehungsweise bei der Vertreibung der Sudetendeutschen 1945-46).
 
Innenpolitik bis Ende der 1990er-Jahre:
 
Innenpolitisch gelangte die Beseitigung der gesellschaftlichen, historischen und wirtschaftlichen Folgen der Teilung sowie die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Bundesländern ins Zentrum der Politik. Die ersten gesamtdeutschen Wahlen am 2. 12. 1990 bestätigten die CDU/CSU-FDP-Koalitionsregierung unter Bundeskanzler Kohl (am 17. 1. 1991 zum ersten gesamtdeutschen Bundeskanzler gewählt). Am 20. 6. 1991 beschloss der Bundestag mit knapper Mehrheit (338 gegen 320 Stimmen) die Verlegung des Bundestags- und des Regierungssitzes nach Berlin - der im Einigungsvertrag neu bestimmten Hauptstadt Deutschlands. Als erstes Verfassungsorgan nahm der Bundespräsident seinen Sitz in Berlin (Schloss Bellevue; seit Januar 1994 1. Amtssitz).
 
Große Bedeutung erlangte für die erste gesamtdeutsche Regierung die Überwindung der - trotz zahlreichen Bemühungen um einen sozialverträglichen Ablauf der Umstrukturierung der Rechts-, Wirtschafts- und Sozialordnung - enormen Probleme in den neuen Ländern beziehungsweise beim Prozess des Zusammenwachsens beider Bevölkerungsteile (deutsche Einheit); Beachtung erforderten auch der 1991-93 zunehmende Rechtsextremismus und -terror (v. a. Anschläge auf Asylantenwohnheime) sowie die Fragen der europäischen Einigung (Maastrichter Verträge vom 7. 2. 1992) und des Asylrechts (u. a. Änderung des Grundrechts auf Asyl mit dem »Asylkompromiss« des Deutschen Bundestags vom Mai 1993; ab 30. 6. beziehungsweise 1. 7. 1993 in Kraft).
 
Von großer rechtspolitischer Brisanz erweisen sich das umfangreiche Aktenmaterial des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR (»Stasi-Akten«), dessen Zugänglichkeit am 14. 11. 1991 gesetzlich geregelt wurde, sowie die strafrechtliche Verfolgung von durch die Staatsorgane der DDR oder in ihrem Auftrag begangenen Straftaten (»Regierungskriminalität«, Tötung von Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze, Staatsschutzdelikte u. a.). Allerdings offenbarten die ab 1992 geführten Prozesse gegen Honecker, E. Mielke sowie das Politbüro (Krenz u. a.) nachdrücklich, dass die justizielle »Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland« (Name der ersten Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags, 1992-94; 1995 wurde eine zweite unter neuem Namen gebildet) unzureichend bleiben muss. Angesichts der für Bürger in Ost-Deutschland oft tief greifenden persönlichen Veränderungen konnte sich die PDS dort besonders als »Protestpartei« etablieren (ab 1998 erstmals an einer Landesreg., in Mecklenburg-Vorpommern, beteiligt).
 
Am 23. 5. wurde R. Herzog, der Kandidat der CDU, im 3. Wahlgang zum Bundespräsidenten gewählt. Nach den Wahlen vom 16. 10. 1994 konnte die christlichliberale Koalition unter Kohl die Regierungsarbeit mit einer knappen Mehrheit fortsetzen. Innenpolitisch erlangten seit Mitte der 90er-Jahre zunehmend unvermeidbare Erneuerungsprozesse (u. a. Abbau der hohen Abgaben- und Steuerlast, Veränderungen im Sozialsystem, Deregulierung und Entbürokratisierung) primäre Bedeutung. Die Zukunft des Sozialstaates allgemein sowie die Einführung des Euro als Währung in Deutschland traten 1996/97 in den Mittelpunkt der Diskussion.
 
Bei den Bundestagswahlen am 27. 9. 1998 siegte die SPD unter ihrem Kanzlerkandidaten G. Schröder, der an der Spitze eines von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gebildeten Kabinetts am 27. 10. 1998 zum Bundeskanzler gewählt wurde. Nach einem schwierigen Beginn gelang es der Regierung, zur Stärkung der Wirtschaft in Deutschland wichtige innenpolitische Reformen einzueiten (am bedeutendsten: Steuerreform, Mai 2000). Mit führenden deutschen Energieversorgern konnte außerdem ein Kompromiss zum langfristigen Atomausstieg vereinbart werden (Juni 2000). Nach langwierigen Verhandlungen (seit Ende 1998) gelang es auch, sich auf eine Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern zu einigen (17. 12. 1999) und ein diesbezügliches Abkommen zwischen dem Beauftragten der Bundesregierung, O. Graf Lambsdorff, den Vertretern der Regierung der USA und der etwa 1,5 Mio. noch lebenden Opfer aus Israel, Russland, Polen, der Ukraine, Tschechien und Weißrussland sowie dem Verhandlungsführer der deutschen Wirtschaft zu unterzeichnen (17. 7. 2000; Zwangsarbeit); die Auszahlungen kammen allerdings nur schleppend in Gang. Dem Abbau des Reformstaus in Deutschland dienten auch weitere in Angriff genommene Maßnahmen: strikte Sparmaßnahmen zur Ordnung der Staatsfinanzen und zur Senkung der Neuverschuldung (v. a. unter Finanzminister H. Eichel, seit 1999), langfristiger Umbau der Sozialsysteme zu deren Sicherung, begonnen durch eine (innenpolitisch nicht unumstrittene) Gesundheits- und Rentenreform (u. a. »Riester-Rente«, Mai 2001), Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Intensivierung des »Bündnisses für Arbeit« (bis Januar 2002 acht Runden mit allerdings eher mageren Ergebnissen). Des Weiteren wurde die innenpolitische Diskussion in Deutschland ab 1999/2000 beherrscht von der »Ökosteuer«, der Änderung im Staatsbürgerschaftsrecht ab 1. 1. 2000 sowie allgemein dem Thema »Zuwanderung« (u. a. Ringen um ein Gesetz um geregelte Einwanderung und gesicherte Integration in einem fragwürdigen Gesetzgebungsverfahren), den Folgerungen der ab November 1999 offenbar gewordenen Finanz- und Parteispendenaffäre der CDU, der breiten bioethischen Diskussion um Erfolge in der Genmedizin (u. a. Einsetzung eines Nationalen Ethikrates, 2001) und den Antiterror-Gesetzen 2001/2002. Die Zunahme rechtsextremistischer Gewalttaten und Verbrechen, besonders in ostdeutschen Bundesländern (letzter Höhepunkt: Sommer 2000), rückte Überlegungen, Aktionen, Initiativen und Projekte zur Bekämpfung des Rechtsextremismus wieder stark ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit; u. a. beschlossen erstmals alle drei Verfassungsorgane Bundesregierung, Bundesrat und Bundestag Ende 2000, beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf Verbot der NPD zu stellen, da diese als verfassungswidrige Partei einzuschätzen sei; aufgrund einiger Nachlässigkeiten bei der Antragstellung (»V-Mann-Panne«) musste der für Februar 2002 angesetzte Beginn des Verfahrens im Januar 2002 allerdings verschoben werden.
 
Am 19. 4. 1999 tagte der Deutsche Bundestag erstmals in seinem neuen Sitz in Berlin (umgebautes Reichstagsgebäude); der Umzug der Bundesregierung nach Berlin fand größtenteils im August 1999 statt. Seit 1999 haben Deutscher Bundestag und Bundesregierung ihren Sitz in Berlin, seit 2000 auch der Bundesrat. Am 23. 5. 1999 wurde J. Rau (SPD) zum Bundespräsidenten gewählt.
 
Für die Bundestagswahlen im September 2002 wurde mit E. Stoiber erstmals nach 1980 (F. J. Strauß) wieder ein Politiker der CSU Kanzlerkandidat von CDU und CSU (Nominierung im Januar 2002).
 
Außenpolitik seit Mitte der 1990er-Jahre:
 
In der Außenpolitik setzte Deutschland seine aktive Beteiligung am KSZE-Prozess, an der europäischen Integration (Vertrag von Amsterdam, 1997, Vertrag von Nizza, 2001) sowie bei der internationalen Lösung von Konflikten (u. a. Beteiligung an den NATO-Friedenstruppen in Bosnien und Herzegowina nach dem Beschluss des Bundestags vom 6. 12. 1995, dann auch bei der Kosovokrise 1998/99; hohe finanzielle Hilfen für Krisengebiete, u. a. im Nahen Osten, Afrika) fort und unterstützte insbesondere die Bemühungen der »Reformländer« Ost- und Mitteleuropas zur wirtschaftlichen und politischen Annäherung an Westeuropa. Im Rahmen des NATO-Bündnisses und der europäischen Integration an der »Westbindung« festhaltend, suchte Deutschland seine außenpolitische Rolle und internationale Verpflichtungen neu zu definieren. Gegen die Beteiligung an den NATO-Luftschlägen gegen Jugoslawien (24. 3.-10. 6. 1999) wurde nur verhaltene Kritik geäußert; auch die Beteiligung der Bundeswehr an der NATO-Operation »Essential Harvest« in Makedonien August/September 2001 fand schließlich eine mehrheitliche Zustimmung in der Bevölkerung und im Parlament. Als Deutschland nach dem Terroranschlag vom 11. 9. 2001 auf New York und das Pentagon mit neuen bündnis- und weltpolitischen Verpflichtungen konfrontiert wurde, sah sich Bundeskanzler Schröder Mitte November 2001 veranlasst, erstmals in der deutschen Geschichte eine Sachfrage, den Bundestagsentscheid über Beteiligung der Bundeswehr an der Afghanistan-Friedenstruppe (ISAF), mit der Vertrauensfrage zu verbinden, und überstand diese (16. 11.). - Seit 1. 1. 1999 ist Deutschland Mitglied der Euro-Zone; die Einführung des Euro-Bargeldes und die Ablösung der D-Mark als gesetzliches Zahlungsmittel zum 1. 1. 2002 verlief komplikationslos.
 
Literatur:
 
Bibliographien:
 
Jahresberichte für D. G., hg. v. A. Brackmann u. F. Hartung (1925 ff.);
 H.-U. Wehler: Bibliogr. zur modernen dt. Wirtschaftsgesch. 18.-20. Jh. (1976);
 H.-U. Wehler: Bibliogr. zur neueren dt. Sozialgesch. (1993);
 W. Baumgart: Bücher-Verz. zur d. G. (111994).
 
Quellenkunde:
 
Quellenkunde der d. G., gegr. v. F. C. Dahlmann u. G. Waitz, hg. v. H. Heimpel u. H. Geuss, auf 8 Bde. ber. (101965 ff.);
 
O. Lorenz: Dtl.s Geschichtsquellen im MA. seit der Mitte des 13. Jh., 2 Bde. (31886-87, Nachdr. Graz 1966);
 
W. Wattenbach u. W. Levison: Dtl.s Geschichtsquellen im MA. Vorzeit u. Karolinger, 6 Hefte (1952-73);
 
W. Wattenbach u. a.: Dtl.s Geschichtsquellen im MA. Die Zeit der Sachsen u. Salier, 3 Tle. (1967-71; Bd. 1 u. 2 Nachdr. 1978);
 
W. Wattenbach u. F.-J. Schmale: Dtl.s Geschichtsquellen im MA. Vom Tode Kaiser Heinrichs V. bis zum Ende des Interregnums, auf 2 Bde. ber. (1976 ff.);
 
Quellenkunde zur d. G. der Neuzeit von 1500 bis zur Gegenwart, hg. v. W. Baumgart, auf zahlr. Bde. ber. (1977 ff.).
 
Quellen:
 
Monumenta Germaniae Historica, begr. v. G. H. Pertz, hg. v. der Gesellschaft für ältere dt. Geschichtskunde (1826 ff.);
 
Dt. Geschichtsquellen des 19. Jh., hg. v. der Histor. Kommission bei der Bayer. Akad. der Wiss.en (1919 ff.);
 
Die große Politik der europ. Kabinette 1871-1914, hg. v. J. Lepsius u. a., 40 Bde. (1922-27);
 
Ein Jh. d. G. Reichsgedanke u. Reich 1815-1919, hg. v. H. Goldschmidt u. a. (1928);
 
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem internat. Militärgerichtshof, hg. v. L. D. Egbert u. S. P. A. Joosten, 42 Bde. (1947-49);
 
Akten zur dt. auswärtigen Politik 1918 bis 1945. Aus dem Archiv des Auswärtigen Amtes, (1950 ff., Serie A (1918-25), 14 Bde. (1982-95), Serie B (1925-33), 21 Bde. (1966-83), Serie C (1933-37), 6 Bde. (1971-81), Serie D (1937-41), 13 Bde. u. Personen-Reg. (1950-91), Serie E (1941-45), 8 Bde. (1969-79) sowie 1 Erg.-Bd. für die Serien A-E 1995);
 
Dokumente der dt. Politik u. Gesch. von 1848 bis zur Gegenwart, hg. v. J. u. K. Hohlfeld, 8 Bde. u. Komm.-Bd. (1951-56);
 
Ausgew. Quellen zur d. G. des MA. u. der Neuzeit. Freiherr-vom-Stein-Gedächtnisausg., gegr. v. R. Buchner, Abt. A (1955 ff.),
 
Abt. B (1960 ff.),
 
Abt. C (1976 ff.);
 
Dt. Reichstagsakten, hg. v. der Histor. Kommission bei der Bayer. Akad. der Wiss.en, Ältere Reihe (1-21956 ff.),
 
Mittlere Reihe (1972 ff.),
 
Jüngere Reihe (1-21962 ff.);
 
E. Schraepler: Quellen zur Gesch. der sozialen Frage in Dtl., 2 Bde. (21960-64);
 
Die Chroniken der dt. Städte vom 14. bis ins 16. Jh., hg. v. der Histor. Kommission bei der Bayer. Akad. der Wiss.en, 36 Bde. (21961-69);
 
Gesch. in Quellen, hg. v. W. Lautemann u. M. Schlenke, 7 Bde. (1-31978-82);
 
Akten zur Auswärtigen Politik der Bundesrep. Dtl. (1989 ff.).
 
Handbücher:
 
Hb. der d. G., gegr. v. O. Brandt, bearb. v. L. Just, 7 Bde. (Neuausg. 1956-85);
 
Hb. der europ. Gesch., hg. v. T. Schieder, 7 Bde. in 8 Tlen. (1-41968-94);
 
Hb. der dt. Wirtschafts- u. Sozialgesch., hg. v. H. Aubin u. W. Zorn, 2 Bde. (1971-76);
 
D. G. im Überblick, hg. v. P. Rassow (31973, hg. v. T. Schieder);
 
Hb. der d. G., begr. v. B. Gebhardt, hg. v. H. Grundmann, 22 Bde. Taschenbuchausg. (6-151986-96);
 
Hb. der dt. Bildungsgesch., hg. v. C. Berg u. a., 6 Bde. (1987-98);
 
F.-W. Henning: Handbuch der Wirtschafts- u. Sozialgeschichte Deutschlands, auf 3 Bde. ber. (1991 ff.);
 
G. A. Ritter u. M. Niehuss: Wahlen in Dtl. 1946-1991 (1991);
 
K. von Beyme: Das polit. System der BRD nach der Vereinigung (71993);
 
SBZ-Hb., hg. v. M. Broszat u. H. Weber, Beitrr. v. G. Braas u. a. (21993);
 
Hb. der dt. Bundesländer, hg. v. J. Hartmann (21994);
 
A. Herbst u. a.: So funktionierte die DDR, 3 Bde. (1994);
 
Hwb. des polit. Systems der Bundesrep. Dtl., hg. v. U. Andersen u. W. Woyke (21995);
 
G. A. Ritter u. M. Niehuss: Wahlen in Dtl. 1990-1994 (1995);
 
K. Sontheimer: Grundzüge des polit. Systems der neuen Bundesrep. Dtl. (Neuausg. 21995).
 
Nachschlagewerke:
 
Allg. Dt. Biogr., hg. v. der Histor. Commission bei der Königl. Akad. der Wiss.en, 56 Bde. (1875-1912, Nachdr. 1967-71);
 
Neue Dt. Biogr., hg. v. der Histor. Kommission bei der Bayer. Akad. der Wiss.en, auf zahlr. Bde. ber. (1953 ff.);
 
Die großen Deutschen. Dt. Biogr., hg. v. H. Heimpel u. a., 5 Bde. (Neuausg. 1956-57);
 
H. Rössler u. G. Franz: Sach-Wb. zur d. G., 2 Bde. (1958, Nachdr. Nendeln 1970);
 
Biograph. Wb. zur d. G., gegr. v. H. Rössler u. G. Franz, neu bearb. v. K. Bosl u. a., 3 Bde. (21973-75);
 
Lex. der d. G., hg. v. G. Taddey (21983);
 
Dtl.-Ploetz. D. G. zum Nachschlagen, bearb. v. W. Conze u. a. (21991);
 
B. Jähnig u. L. Biewer: Kleiner Atlas zur dt. Territorialgesch. (21991);
 
M. Wein: Schicksalstage. Stationen der d. G. (31994);
 
Die großen Deutschen unserer Epoche, hg. v. L. Gall (Neuausg. 1995);
 
H. G. Lehmann: Dtl.-Chronik 1945-1995 (1995);
 
Ploetz, d. G.Epochen u. Daten, hg. v. W. Conze u. V. Hentschel (Neuausgabe 61998);
 
G. Köbler: Histor. Lex. der dt. Länder (61999);
 
Lex. des MA., hg. v. R. Auty u. a., 9 Bde. (Studienausgabe 1999);
 
Dt. Biograph. Enzykl., hg. v. Walther Killy u. a., 10 Bde. u. 2 Reg.-Bde. (1995-2000);
 
Wer war wer in der DDR? Ein biograph. Hb., hg. v. B.-R. Barth u. a. (Neuausg. 2000).
 
Zeitschriften:
 
Histor. Ztschr. (1859 ff.);
 
Histor. Jb., hg. im Auftrag der Görres-Gesellschaft (1880 ff.);
 
Mitt. des Inst. für österr. Gesch.-Forschung (Graz 1880 ff.);
 
Ztschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgesch., Germanist. Abt. (1880 ff.),
 
Kanonist. Abt. (1911 ff.);
 
Archiv für Kulturgesch. (1903 ff.);
 
Blätter für Dt. Landesgesch. (1937 ff.);
 
Dt. Archiv für Erforschung des MA. (1937 ff.; früher u. a. T.);
 
Gesch. in Wiss. u. Unterricht (1950 ff.);
 
Vjh. für Zeitgesch. (1952 ff.);
 
Ztschr. für Geschichtswiss. (1953 ff.); Dtl.-Archiv (1968 ff; früher u. d. T. SBZ-Archiv);
 
Gesch. u. Gesellschaft (1975 ff.).
 
Gesamtdarstellungen:
 
G. Waitz: Dt. Verfassungsgesch., 8 Bde. (1-31876-96, Nachdr. 1953-55);
 
K. Lamprecht: D. G., 16 Tle. u. 3 Erg.-Bde. (1891-1909);
 
A. Hauck: Kirchengesch. Dtl.s, 5 Bde. (81954);
 
F. W. Foerster: D. G. u. polit. Ethik (1961);
 
H. Conrad: Dt. Rechtsgesch., 2 Bde. (1-21962-66);
 
J. Haller: Die Epochen der d. G. (Neuausg. 1962);
 
F. Keutgen: Der dt. Staat des MA. (Neuausg. 1963);
 
H. Mottek: Wirtschaftsgesch. Dtl.s, 3 Bde. (Berlin-Ost 2-51964-74);
 
Reich u. Länder. der dt. Territorien, hg. v. G. W. Sante, 2 Bde. (1964-71, Neuausg. 1986; Territorien-Ploetz);
 
O. Brunner: Land u. Herrschaft (Wien 51965, Nachdr. 1984);
 
F. Lütge: Dt. Sozial- u. Wirtschaftsgesch. (31966, Nachdr. 1979);
 
Dt. Agrargesch., hg. v. G. Franz, 6 Bde. (1-21967-84);
 
F. Hartung: Dt. Verfassungsgesch. vom 15. Jh. bis zur Gegenwart (91969);
 
K. Bosl u. E. Weis: Die Gesellschaft in Dtl., Bd. 1(1976, m. n. e.);
 
H. Kellenbenz: Dt. Wirtschaftsgesch., 2 Bde. (1977-81);
 
F.-W. Henning: Wirtschafts- u. Sozialgesch., 3 Bde. (4-51978-85);
 
W. Treue: D. G. Von den Anfängen bis zum Ende der Ära Adenauer (51978);
 
E. Ennen u. W. Janssen: Dt. Agrargesch. Vom Neolithikum bis zur Schwelle des Industriezeitalters (1979);
 
H. Holborn: D. G. in der Neuzeit, 3 Bde. (a. d. Amerikan., Neuausg. 1981);
 
D. G., hg. v. H. Pleticha, 12 Bde. (1981-84, Neuausg. 1993);
 
D. G., hg. v. J. Leuschner, 10 Bde. (1-71982-94);
 
Dt. Verwaltungsgesch., hg. v. K. G. A. Jeserich u. a., 5 Bde. u. Reg.-Bd. (1983-88);
 
Propyläen-Gesch. Dtl.s, hg. v. D. Groh u. a., auf 10 Bde. in 11 Tlen. ber. (1983 ff.);
 
H. Boldt: Dt. Verfassungsgesch. Polit. Strukturen u. ihr Wandel, 2 Bde. (1984);
 
H. zu Löwenstein: D. G. (81984);
 
Panorama der Weltgesch., Bd. 1: D. G. (Neuausg. 1984);
 
Antisemitismus u. d. G., hg. v. Karlheinz Schneider (1985);
 
D. G. der neuesten Zeit, hg. v. M. Broszat u. a., auf 30 Bde. ber. (1-51985/86 ff.);
 
H. Diwald: Gesch. der Deutschen (1987);
 
Klaus Schulz: D. G. u. Kultur (21987);
 
Enzyklopädie deutscher G., hg. v. L. Gall, auf 100 Bde. ber. (1-21988 ff.);
 
Neue d. G., hg. v. P. Moraw u. a., auf 11 Bde. ber. (1-21989 ff.);
 
V. Valentin: Gesch. der Deutschen (Neuausg. 1991, enthält außerdem: E. Klöss: D. G. 1945-1990);
 
R. Gay: Gesch. der Juden in Dtl. Von der Römerzeit bis zum Zweiten Weltkrieg (a. d. Engl., 1993);
 
Dtl.s Grenzen in der Gesch., hg. v. A. Demandt (31993);
 
M. Salewski: Dtl. Eine polit. Gesch. 2 Bde. (1993);
 
D. G. im O Europas, begr. v. W. Conze, hg. v. H. Boockmann u. a., 10 Bde. (1-31994-99);
 
Siedler D. G., 12 Bde. (Neuausg. 1994);
 
D. G., hg. v. M. Vogt (31994);
 
D. G. in Quellen u. Darst., hg. v. Rainer A. Müller, auf 11 Bde. ber. (1995 ff.);
 
J. Rovan: Gesch. der Deutschen (a. d. Frz., 21995);
 
Helmut Müller: D. G. in Schlaglichtern (31996);
 
Moderne d. G. Von der Reformation bis zur Vereinigung, hg. v. H.-U. Wehler, 12 Bde. u. 1 Register-Bd. (1996);
 
Hagen Schulze: Kleine d. G. (Neuausg. 1998);
 
Mitten in Europa. D. G., bearb. v. H. Boockmann u. a. (1984; Taschenbuchausg. 1999).
 
Anfänge u. Frühgeschichte:
 
G. Tellenbach: Die Entstehung des Dt. Reiches (31947);
 
W. Eggert: Das ostfränkisch-dt. Reich in der Auffassung seiner Zeitgenossen (1973);
 
Die Entstehung des dt. Reiches. Dtl. um 900, hg. v. H. Kämpf (51980);
 
E. Hlawitschka: Vom Frankenreich zur Formierung der europ. Staaten- u. Völkergemeinschaft 840-1046 (1986);
 
G. Althoff u. H. Keller: Heinrich I. u. Otto d. Gr. Neubeginn auf karoling. Erbe, 2 Bde. (21994);
 
C. Brühl: Dtl. - Frankreich. Die Geburt zweier Völker (21995).
 
Mittelalter:
 
Jb. der D. G., hg. v. der Histor. Commission bei der Königl. Akad. der Wiss.en, zahlr. Bde. (1862 ff., Nachdr. 1964 ff.; tlw. neu bearb.);
 
Grundr. der Geschichtswiss., hg. v. A. Meister, Reihe 2, Abt. 6: A. Werminghoff: Verfassungsgesch. der dt. Kirche im MA. (21913);
 
P. E. Schramm: Die dt. Kaiser u. Könige in Bildern ihrer Zeit, 2 Bde. (1928);
 
W. von Giesebrecht: Gesch. der dt. Kaiserzeit, 6 Bde. (Neuausg. 1929-30);
 
R. Stadelmann: Vom Geist des ausgehenden MA. (1929, Nachdr. 1987);
 
H. Günter: Das dt. MA., 2 Bde. (21943);
 
F. Bock: Reichsidee u. Nationalstaaten (1944; von 1250 bis 1341);
 
G. Barraclough: Die mittelalterl. Grundl. des modernen Dtl.s (a. d. Engl., 21955);
 
H. Heimpel: Dtl. im späteren MA. (1957);
 
A. Gerlich: Habsburg-Luxemburg-Wittelsbach im Kampf um die dt. Königskrone (1960);
 
K. Hampe: Dt. Kaisergesch. in der Zeit der Salier u. Staufer (121968, Nachdr. 1983);
 
W. Andreas: Dtl. vor der Reformation (71972);
 
O. Engels: Die Staufer (1972);
 
W. Kienast: Dtl. u. Frankreich in der Kaiserzeit, 3 Bde. (21974-75);
 
R. Holtzmann: Gesch. der sächs. Kaiserzeit (61979);
 
K.-F. Krieger: Die Lehnshoheit der dt. Könige im Spät-MA. (1979);
 
H. Mitteis: Der Staat des hohen MA. (101980);
 
Die Grundherrschaft im späten MA., hg. v. H. Patze, 2 Bde. (1983);
 
H. Thomas: D. G. des Spät-MA. 1250 bis 1500 (1983);
 
Europa 1400. Die Krise des Spät-MA., hg. v. F. Seibt u. W. Eberhard (1984);
 
J. Ficker: Vom Reichsfürstenstande, 4 Bde. (Neuausg. 1984);
 
H. Jakobs: Kirchenreform u. Hoch-MA. 1046-1215 (1984);
 
E. Meuthen: Das 15. Jh. (21984);
 
Reich u. Kirche vor dem Investiturstreit, hg. v. Karl Schmid (1985);
 
H. Boockmann: Stauferzeit u. spätes MA. Dtl. 1125-1517 (1987);
 
Das spätmittelalterl. Königtum im europ. Vergleich, hg. v. R. Schneider (1987);
 
Die Deutschen u. ihr MA., hg. v. G. Althoff (1992);
 
Das Reich der Salier 1024-1125. Kat. zur Ausst. des Landes Rheinland-Pfalz (1992);
 
H. Fichtenau: Lebensordnungen des 10. Jh. (Neuausg. 21994);
 
F. W. Henning: Dt. Agrargesch. des MA. (9. bis 15. Jh.) (1994).
 
Frühe Neuzeit (16.-18. Jh.):
 
S. Skalweit: Reich u. Reformation (1967);
 
W. Hubatsch: Das Zeitalter des Absolutismus (41975);
 
W. Hubatsch: Frühe Neuzeit u. Reformation in Dtl. (1981);
 
K. Brandi: Dt. Reformation u. Gegenreformation (51979);
 
J. Lortz: Die Reformation in Dtl. (61982);
 
R. Wohlfeil: Einf. in die Gesch. der dt. Reformation (1982);
 
J. Kunisch: Absolutismus (1986);
 
H. Lutz: Das Ringen um dt. Einheit u. kirchl. Erneuerung. Von Maximilian I. bis zum Westf. Frieden. 1490-1648 (Neuausg. 1987);
 
R. van Dülmen: Kultur u. Alltag in der frühen Neuzeit, 3 Bde. (1990-93);
 
Landgemeinde u. Stadtgemeinde in Mitteleuropa, hg. v. P. Blickle (1991);
 
H. Rabe: D. G. 1500-1600. Das Jh. der Glaubensspaltung (1991);
 
P. Blickle: Die Revolution von 1525 (31993);
 
Kirche u. Gesellschaft im Hl. Röm. Reich des 15. u. 16. Jh., hg. v. H. Boockmann (1994);
 
G. Vogler: Absolutist. Herrschaft u. ständ. Gesellschaft. Reich u. Territorien von 1648 bis 1790 (1996);
 
H. Lutz: Reformation u. Gegenreformation (41997);
 
K. O. von Aretin: Das Alte Reich: 1648-1806, 3 Bde. u. Reg.-Bd. (1-21997-2000);
 
G. Schmidt: Gesch. des Alten Reiches. Staat u. Nation in der frühen Neuzeit 1495-1806 (1999);
 
P. Blickle: Die Reformation im Reich (32000).
 
19. u. 20. Jh. (allgemein):
 
H. von Treitschke: D. G. im 19. Jh., 5 Bde. (1879-94, Neuausg. 1981);
 
J. Ziekursch: Polit. Gesch. des neuen dt. Kaiserreiches, 3 Bde., (1-21927-32);
 
H. von Srbik: Dt. Einheit, 4 Bde. (1935-42, Nachdr. 1963);
 
L. Schwerin von Krosigk: Die große Zeit des Feuers. Der Weg der dt. Industrie, 3 Bde. (1957-59);
 
J. Bühler: Vom Bismarck-Reich zum geteilten Dtl. (1960);
 
F. Meinecke: Werke, Bd. 5: Weltbürgertum u. Nationalstaat (1962);
 
W. G. Hoffmann: Das Wachstum der dt. Wirtschaft seit der Mitte des 19. Jh. (1965);
 
G. Ritter: Staatskunst u. Kriegshandwerk, 4 Bde. (1-41964-70; etwa 1750-1918);
 
F. Schnabel: D. G. im neunzehnten Jh., 8 Bde. (Neuausg. 1964-65);
 
Moderne dt. Wirtschaftsgesch., hg. v. K. E. Born (1966);
 
G. Stolper u. a.: Dt. Wirtschaft seit 1870 (21966);
 
W. Bussmann: Das Zeitalter Bismarcks (41968);
 
Reichsgründung 1870/71, hg. v. T. Schieder u. a. (1970);
 
K. Borchardt: Die industrielle Revolution in Dtl. (1972);
 
E. R. Huber: Dt. Verfassungsgesch. seit 1789, 7 Bde. (1-21975-84);
 
F. Fischer: Griff nach der Weltmacht. Die Kriegszielpolitik des kaiserl. Dtl.s 1914-18 (Neuausg. 1979);
 
A. Hillgruber: Dt. Großmacht- u. Weltpolitik im 19. u. 20. Jh. (21979);
 
V. Hentschel: Dt. Wirtschafts- u. Sozialpolitik. 1815-1945 (1980);
 
M. Stürmer: Das ruhelose Reich. Dtl. 1866-1918 (1983);
 
L. Gall: Europa auf dem Weg in die Moderne. 1850-1890 (1984);
 
A. Heuss: Versagen u. Verhängnis. Vom Ruin d. G. u. ihres Verständnisses (1984);
 
A. Hillgruber: Die gescheiterte Großmacht. Eine Skizze des Dt. Reiches 1871-1945 (41984);
 
D. Langewiesche: Europa zw. Restauration u. Revolution 1815-1849 (1985);
 
H. Lutz: Zw. Habsburg u. Preußen. Dtl. 1815-1866 (1985);
 
D. Raff: D. G. vom Alten Reich zur Zweiten Rep. (1985);
 
F. Fischer: Bündnis der Eliten. Zur Kontinuität der Machtstrukturen in Dtl. 1871-1945 (21985);
 
Die Arbeiter. Lebensformen, Alltag u. Kultur von der Frühindustrialisierung bis zum »Wirtschaftswunder«, hg. v. W. Ruppert (1986);
 
M. Görtemaker: Dtl. im 19. Jh. (21986);
 
G. Schöllgen: Das Zeitalter des Imperialismus (1986);
 
R. Hofmann: Gesch. der dt. Parteien. Von der Kaiserzeit bis zur Gegenwart (21993);
 
W. J. Mommsen: Das Ringen um den nat. Staat, 2 Bde. (1993-95);
 
M. Stürmer: Die Reichsgründung (41993);
 
T. Nipperdey: D. G. 1800-1866 (46.-51. Tsd. 1994);
 
T. Nipperdey: D. G. 1866-1918, 2 Bde. (31994-95);
 
G. Mann: D. G. des 19. u. 20. Jh. (Neuausg. 51.-53. Tsd. 1995);
 
H.-U. Wehler: Dt. Gesellschaftsgesch., 4 Bde.(1-31995 ff.);
 
K. Hildebrand: Das vergangene Reich. Dt. Außenpolitik von Bismarck bis Hitler 1871-1945 (21996);
 
G. A. Ritter: Arbeiter, Arbeiterbewegung u. soziale Ideen in Dtl. (1996);
 
H. Neuhaus: Das Reich in der frühen Neuzeit. (1997);
 
V. Press: Das Alte Reich. Ausgewählte Aufsätze (1997);
 
Hagen Schulze: Der Weg zum Nationalstaat (51997);
 
G. A. Craig: Deutsche Geschichte 1866-1945. Vom Norddt. Bund bis zum Ende des Dritten Reiches (a. d. Engl., Neuausgabe 1999);
 
Winkler, Heinrich A.: Der lange Weg nach Westen, 2 Bde. (2000).
 
Weitere Literatur: deutsche Frage, Deutsches Reich, Weimarer Republik, Nationalsozialismus, Vertreibung, Widerstandsbewegung.
 
Dtl. unter alliierter Besatzung (1945-49):
 
C. F. Latour u. T. Vogelsang: Okkupation u. Wiederaufbau. Die Tätigkeit der Militär-Reg. in der amerikan. Besatzungszone Dtl.s 1944-1947 (1973);
 
Die Dtl.-Politik Frankreichs u. die frz. Zone 1945-1949, hg. v. C. Scharf u. H. J. Schröder (1983);
 
Hb. polit. Institutionen u. Organisationen 1945-1949, hg. v. H. Potthoff u. R. Wenzel (1983);
 
T. Eschenburg: Jahre der Besatzung 1945-1949 (1984);
 
Die brit. Dtl.- u. Besatzungspolitik 1945-1949, hg. v. J. Foschepoth u. R. Steiniger (1985);
 
S. Tjulpanow: Dtl. nach dem Kriege (1945-1949). Erinnerungen eines Offiziers der Sowjetarmee, hg. v. S. Doernberg (a. d. Russ., Berlin-Ost 21987);
 
A. Tyrell: Großbritannien u. die Dtl.-Planung der Alliierten 1941-1945 (1987);
 
W. Krieger: General Lucius D. Clay u. die amerikan. Dtl.-Politik 1945-1949 (1987);
 
H. Graml: Die Alliierten u. die Teilung Dtl.s (20.-21. Tsd. 1988);
 
B. Marshall: The origins of post-war German politics (London 1988);
 
Reconstruction in Post-War Germany. British occupation policy and the Western zones, 1945-1955, hg. v. I. D. Turner (Oxford 1989);
 
E. Kraus: Ministerien für das ganze Dtl.? Der Alliierte Kontrollrat u. die Frage gesamtdt. Zentralverwaltungen (1990);
 
W. Benz: Potsdam 1945. Besatzungsherrschaft u. Neuaufbau im Vier-Zonen-Dtl. (31994);
 
Quellen zur staatl. Neuordnung Dtl.s 1945-1949, hg. v. H.-D. Kreikamp (1994);
 
G. Mai: Der Alliierte Kontrollrat in Dtl. 1945-1948 (1995);
 
OMGUS-Hb. Die amerikan. Militär-Reg. in Dtl. 1945-1949, hg. v. C. Weisz (21995);
 
K.-D. Henke: Die amerikan. Besetzung Dtl.s (21996);
 
N. M. Naimark: Die Russen in Dtl. Die sowjet. Besatzungszone 1945 bis 1949 (1997);
 
W. Benz: Dtl. unter alliierter Besatzung 1945-1949/55. Ein Hb. (1999);
 
G. Wettig: Bereitschaft zur Einheit? Die sowjet. Dtl.-Politik 1945-1955 (1999).
 
DDR (1949-90):
 
DDR 1945-1970. Gesch. u. Bestandsaufnahme, hg. v. E. Deuerlein (51975);
 
G.-J. Glaessner: Herrschaft durch Kader (1977);
 
Gesch. der DDR, hg. v. R. Badstübner (Berlin-Ost 21984);
 
K. W. Fricke: Die DDR-Staatssicherheit. Entwicklung, Strukturen, Aktionsfelder (21984);
 
K. W. Fricke: Opposition u. Widerstand in der DDR (1984);
 
Systemat. Bibliogr. von Zeitungen, Ztschr. u. Büchern zur polit. u. gesellschaftl. Entwicklung der SBZ/DDR seit 1945. .., bearb. v. W. Völkel, Bd. 1 (1986 ff);
 
H. G. Lehmann: Chronik der DDR. 1945/49 bis heute (21988);
 
Jetzt oder nie - Demokratie! Leipziger Herbst '89. Zeugnisse, Gespräche, Dokumente, hg. v. R. Bohse u. a. (Leipzig 21989);
 
K. W. Fricke: Politik u. Justiz in der DDR. Zur Gesch. der polit. Verfolgung 1945-1968 (21990);
 
K. W. Fricke: MfS intern (1991);
 
C. Klessmann: Die doppelte Staatsgründung. D. G. 1945-1955 (51991);
 
H. Weber: DDR. Grundr. der Gesch. (Neuausg. 1991, Nachdr. 1992);
 
Eine dt. Revolution. Der Umbruch in der DDR, seine Ursachen u. Folgen, hg. v. G.-J. Glaeßner (21992);
 
H. Weber: Die DDR 1945-1990 (21993);
 
H. Zwahr: Ende einer Selbstzerstörung. Leipzig u. die Revolution in der DDR (21993);
 
M. Jäger: Kultur u. Politik in der DDR (1994);
 
Sozialgesch. der DDR, hg. v. H. Kaelble u. a. (1994);
 
Die DDR als Gesch., hg. v. J. Kocka u. M. Sabrow (1994);
 
Materialien der Enquete-Kommission »Aufarbeitung von Gesch. u. Folgen der SED-Diktatur in Dtl.«, hg. vom Dt. Bundestag, 9 Bde. in 18 Tl.-Bden. (1995);
 
Von der SBZ zur DDR, hg. v. H. Mehringer (1995);
 
A. Mitter u. S. Wolle: Untergang auf Raten. Unbekannte Kapitel der DDR-Gesch. (Neuausg. 1995);
 
D. Staritz: Die Gründung der DDR (31995);
 
H. Bahrmann u. C. Links: Chronik der Wende. Die Ereignisse in der DDR zwischen 7. Oktober 1989 u. 18. März 1990 (Neuausg. 1999);
 
W. Süß: Staatssicherheit am Ende. Warum es den Mächtigen nicht gelang, eine Revolution zu verhindern (21999);
 
E. Neubert: Gesch. der Opposition in der DDR 1949-1989 (Neuausgabe 22000).
 
BRD (1949-90):
 
A. Baring: Außenpolitik in Adenauers Kanzlerdemokratie (1969);
 
W. Besson: Die Außenpolitik der Bundesrep. (Neuausg. 1973);
 
H. U. Behn: Die Bundesrep. Dtl. Hb. der staatspolit. Landeskunde (1974);
 
Die zweite Rep., hg. v. R. Löwenthal u. H.-P. Schwarz (1974);
 
Akten zur Vorgesch. der Bundesrep. Dtl. 1945-49, hg. vom Bundesarchiv u. Inst. für Zeitgesch., 5 Bde. (1976-81; Nachdr. 9 Bde. 1989);
 
Hb. des polit. Systems der BRD, hg. v. K. Sontheimer u. H. H. Röhring (21978);
 
Vorgesch. der Bundesrep. Dtl., hg. v. J. Becker u. a. (1979);
 
Die Bundesrep. Dtl. Entstehung, Entwicklung, Struktur, hg. v. W.-D. Narr u. D. Thränhardt (1979);
 
M. Gräfin Dönhoff: Von Gestern nach Übermorgen. Zur Gesch. der Bundesrep. Dtl. (1981);
 
K. Düwell: Entstehung u. Entwicklung der Bundesrep. Dtl. 1945-1961 (1981);
 
Gesch. der Bundesrep. Dtl., hg. v. K. D. Bracher u. a., 5 Bde. (1981-87, Nachdr. 1994);
 
A. Baring: Machtwechsel. Die Ära Brandt-Scheel (21982);
 
H. K. Rupp: Polit. Gesch. der Bundesrep. Dtl. (21982);
 
H. G. Lehmann: Chronik der Bundesrep. Dtl. 1945/49 bis 1983 (21983);
 
B. M. Herbstrith: Daten zur Gesch. der Bundesrep. Dtl. (1984);
 
Ploetz. Die Bundesrep. Dtl., hg. v. T. Ellwein u. W. Bruder (21985);
 
Der Weg der Bundesrep. Von 1945 bis zur Gegenwart, hg. v. F. Schneider (1985);
 
A. Grosser: Das Dtl. im Westen (a. d. Frz., 21986);
 
E. Jesse: Die Demokratie der Bundesrep. Dtl. (71986);
 
Die Gesch. der Bundesrep. Dtl., hg. v. W. Benz, 4 Bde. (Neuausg. 1989-93);
 
H. Glaser: Kleine Kulturgesch. der Bundesrep. Dtl. 1945-1989 (21991);
 
K. Sontheimer: Die Adenauer-Ära (1991);
 
T. Ellwein: Krisen u. Reformen. Die Bundesrepublik seit den sechziger Jahren (21993);
 
T. G. Ash: Im Namen Europas. Dtl. u. der geteilte Kontinent (a. d. Engl., Neuausg. 1995);
 
W. Rudzio: Das polit. System der Bundesrep. Dtl. (41996);
 
G. A. Ritter: Über Dtl. Die Bundesrep. in der d. G. (1998);
 
W. Benz: Die Gründung der Bundesrep. Von der Bizone zum souveränen Staat (51999).
 
Dtl. (seit 1990):
 
G.-J. Glaeßner: Der schwierige Weg zur Demokratie. Vom Ende der DDR zur dt. Einheit (21992);
 
Die Treuhandanstalt. Das Unmögliche wagen, hg. v. Wolfram Fischer u. a. (1993);
 
W. Benz: D. G. seit 1945 (1999).
 
Deutsche, deutsche Einheit, deutsche Nation.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Deutschland: Die deutsche Einigung im 19. Jahrhundert
 
Achse Berlin-Rom: Partnerschaft von Hitler und Mussolini
 
Deutschland: Teilung Berlins und Deutschlands bis 1955
 
Deutschland: Das geteilte Deutschland 1955 bis 1985
 
deutsche Einheit: Der Fall der Berliner Mauer und der Weg zur Einheit
 


T: 45