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ABLOSEN

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ablosen: übersetzung

versagen; scheitern; durchfallen

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ab|lö|sen ['aplø:zn̩], löste ab, abgelöst:
1.
a) <tr.; hat vorsichtig von seinem Untergrund lösen, entfernen:
die Briefmarken [von dem Papier] ablösen.
Syn.: abmachen, abnehmen, abtrennen.
b) <+ sich> sich (von etwas) loslösen:
die Farbe, Haut löst sich ab.
Syn.: abblättern, abgehen, abreißen, sich lösen.
2. <tr.; hat die Tätigkeit, die Arbeit (von jmdm.) übernehmen, an jmds. Stelle treten:
eine Kollegin ablösen; sie soll den derzeitigen Vorsitzenden ablösen (soll seinen Posten übernehmen); der Frühling löst den Winter ab (folgt auf den Winter).

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ạb||lö|sen 〈V.〉
I 〈V.tr.; hat〉
1. etwas \ablösen loslösen, von der Unterlage entfernen, vorsichtig abmachen (Festgeklebtes)
2. jmdn. \ablösen die Tätigkeit eines andern übernehmen
● Pfand \ablösen gegen Zahlung zurückerhalten; Rente \ablösen durch Kapitalabfindung ersetzen; Schuld \ablösen bezahlen; eine rechtliche Verpflichtung \ablösen gegen Entschädigung beseitigen; die Wache \ablösen durch andere Wachtposten ersetzen
II 〈V. refl.〉 sich \ablösen
1. von selbst abgehen
2. 〈Psych.〉 emotionale Unabhängigkeit u. Autonomie erlangen
● die Netzhaut löst sich ab; er hat sich von seinem Vater abgelöst

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ạb|lo|sen […lu:… ] <sw. V.; hat [zu engl. to lose = verlieren] (salopp):
versagen, keinen Erfolg haben.

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ạb|lö|sen <sw. V.; hat: 1. a) von seinem Untergrund lösen; abmachen: die Briefmarke vorsichtig, behutsam a.; er löste das Fleisch von den Knochen ab; b) <a. + sich> sich lösen: die Sohle hat sich abgelöst; Eine große Müdigkeit hatte mich plötzlich erfasst, mein Körper schien sich von mir abzulösen (Jens, Mann 131). 2. die Tätigkeit, den Dienst, die Stellung von jmdm. [im Wechsel] übernehmen: einen Kollegen [bei der Arbeit] a.; Eduard ... war damals plötzlich abgelöst und an die Front geschickt worden (Remarque, Obelisk 151); Drei Ärzte ... lösten hier einander ab (Plievier, Stalingrad 222); der Vorsitzende muss abgelöst (verhüll.; aus seinem Amt entfernt) werden; Ü der Frühling löst den Winter ab (folgt auf ihn). 3. (Geldw.) durch eine einmalige Zahlung tilgen, abgelten: eine Hypothek a.; eine Rente a. (durch eine Abfindung mit einer bestimmten Summe ersetzen). 4. (Psychol.) <sich a.> die ↑Ablösung (4) vollziehen: die Kinder beginnen sich abzulösen.


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