BEGLEITSCHEIN
Begleitschein: übersetzung
Be|gleit|schein 〈m. 1; Kaufmannsspr.〉 einer (bes. unverzollten) Warensendung beigefügtes (bes. zollamtliches) Ausweis- od. Erklärungsschreiben; Sy Begleitadresse
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Be|gleit|schein, der (Zollw.):
auf Antrag ausgestellter Schein, durch den eine Ware direkt an ein Zollamt im Binnenland überwiesen wird.
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Be|gleit|schein, der (Zollw.): auf Antrag ausgestellter Schein, durch den eine Ware direkt an ein Zollamt im Binnenland überwiesen wird.