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ÜBERGEBEN

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übergeben: übersetzung

aushändigen; überreichen; herüber reichen; widmen; überlassen; zueignen; zuwenden; spendieren; hingeben; gewähren; überantworten; beschenken; bescheren; schenken; ausliefern; reichen; rüberschieben (umgangssprachlich); geben; darbieten; weiterleiten; durchgeben; abgeben; überweisen; weitergeben; ersetzen; einsetzen; binden an; zuweisen; assoziieren; verwenden lassen; übereignen; zur Verfügung stellen; zur Nutzung überlassen; verborgen; nutzen lassen; hochwürgen; über die Zunge scheißen (derb); erbrechen; speiben (österr.); reihern (umgangssprachlich); Mageninhalt oral entleeren; speien; kotzen (derb); rückwärts essen (umgangssprachlich); brechen (umgangssprachlich); vomieren

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über|ge|ben [y:bɐ'ge:bn̩], übergibt, übergab, übergeben:
1. <tr.; hat
a) (jmdm. etwas) aushändigen und ihn damit in den Besitz von etwas setzen:
dem neuen Mieter den Wohnungsschlüssel übergeben; der Brief muss [ihr] persönlich übergeben werden.
Syn.: anvertrauen, aushändigen, ausliefern, geben, überantworten (geh.), überlassen, überreichen.
b) als Eigentum geben:
sie hat das Geschäft ihrem Sohn übergeben.
Syn.: schenken, übereignen, überlassen, überschreiben.
2. <tr.; hat
a) (jmdm. eine Aufgabe) übertragen, (die Weiterführung einer bestimmten Arbeit, die weitere Beschäftigung mit jmdm., etwas) überlassen:
die Angelegenheit dem Anwalt übergeben; der Verbrecher wurde der Polizei übergeben; das Museum der Öffentlichkeit übergeben.
Syn.: anvertrauen, ausliefern, überantworten (geh.), übertragen.
b) zur Nutzung freigeben:
eine Brücke dem Verkehr, ein Gebäude seiner Bestimmung übergeben.
Syn.: überlassen.
3. <tr.; hat dem Feind ausliefern:
die Stadt wurde nach schweren Kämpfen übergeben.
Syn.: überantworten (geh.).
4. <+ sich> erbrechen:
ich musste mich mehrmals übergeben.
Syn.: brechen.

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über|ge|ben 〈V.143; hat〉
I 〈V. tr.〉 jmdm. etwas \übergeben
1. etwas in jmds. Hände geben, ihm etwas bringen, aushändigen, ausliefern
2. jmdm. etwas als Eigentum geben
3. jmdm. etwas zur weiteren Bearbeitung geben, überlassen
● seinem Nachfolger das Amt (feierlich) \übergeben; jmdm. einen Brief, ein Geschenk, die Schlüssel \übergeben; dem Feind die Festung, die Stadt \übergeben; eine Rechtssache dem Gericht, dem Rechtsanwalt \übergeben; jmdm. ein Geschäft \übergeben; das Gebäude wurde heute der Öffentlichkeit \übergeben zugänglich gemacht
II 〈V. refl.〉 sich \übergeben sich erbrechen

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über|ge|ben <st. V.; hat [mhd. übergeben]:
1.
a) dem zuständigen Empfänger etw. aushändigen u. ihn damit in den Besitz von etw. bringen:
jmdm. einen Brief, das Geld ü.;
den Staffelstab an den nächsten Läufer ü.;
dem Eigentümer die Schlüssel ü.;
b) jmdm. etw. zum Aufbewahren geben, anvertrauen:
den Schlüssel einem Nachbarn ü.;
jmdm. etw. zu treuen Händen ü.;
c) etw. übereignen, 1übertragen (5 b):
er hat sein Geschäft dem Sohn übergeben;
Ü das Papier den Flammen ü. (geh.; verbrennen).
2.
a) jmdn., etw. einer Instanz o. Ä. zur Bearbeitung des entsprechenden Falles überlassen:
der Dieb wurde der Polizei übergeben;
ich werde die Angelegenheit meinem Anwalt ü.;
das Beweismaterial dem Gericht ü.;
b) jmdm. eine Aufgabe übertragen, die Weiterführung einer bestimmten Arbeit o. Ä. überlassen:
sein Amt ü.;
jmdm., an jmdn. die Führung ü.
3. aufgrund einer Kapitulation dem Gegner die Verfügungsgewalt über eine Stadt, Festung o. Ä. übertragen:
die Stadt wurde nach schweren Kämpfen [an den Feind] übergeben.
4. etw. zur Nutzung freigeben:
eine Straße dem Verkehr ü.;
das Gebäude seiner Bestimmung ü.
5. <ü. + sich> sich erbrechen:
die Passagiere mussten sich mehrmals ü.

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übergeben
 
[engl. to pass], ein Datenelement von einem Programmteil an einen anderen übermitteln. Hierzu zählt einerseits das Übergeben von Parameterwerten an Unterfunktionen, andererseits das Zurückgeben von Ergebnissen an den aufrufenden Prozess. Gewöhnlich werden nicht Variablen (d. h. Speicheradressen), sondern Werte übergeben. Adressen kann man mit Zeigern (Pointern) übergeben, sofern die verwendete Programmiersprache dies zulässt (C und Pascal verwenden Pointer, Fortran 77 nicht; Fortran 90 führte dann aber auch Pointer ein).

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über|ge|ben <st. V.; hat (ugs.): 1. über jmdn., etw. decken, breiten, legen: als sie fror, gab er ihr die Stola über. 2. *jmdm. einen/eins ü. (ugs.; jmdm. einen Schlag, Hieb versetzen).
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über|ge|ben <st. V.; hat [mhd. übergeben]: 1. a) dem zuständigen Empfänger etw. aushändigen u. ihn damit in den Besitz von etw. bringen: jmdm. einen Brief, ein Päckchen, das Geld ü.; den Staffelstab an den nächsten Läufer ü.; dem Eigentümer die Schlüssel ü.; sie übergab das Telefongespräch an den zuständigen Herrn; ... die Unterzeichner hätten den Text einer ... Nachrichtenagentur übergeben (zur Verfügung gestellt; Rolf Schneider, November 144); Ü die Zukunft unseres Landes, ... das wir unseren Kindern in bewohnbarem Zustand ü. (hinterlassen) wollen (Freie Presse 30. 12. 89, 6); die Worte mit dem Papier den Flammen zu ü. (geh.; zu verbrennen) und so auszulöschen (Loest, Pistole 26); b) jmdm. etw. zum Aufbewahren geben, anvertrauen: ich habe meinen Wohnungsschlüssel für die Zeit meiner Abwesenheit einem Nachbarn übergeben; jmdm. etw. zu treuen Händen ü.; c) etw. übereignen, 1übertragen (5 b): er hat sein Haus, das Geschäft seinem Sohn übergeben; er musste ... nach Marquette ..., um seine Praxis zu ü. und seine Sachen zu ordnen (Zuckmayer, Herr 116). 2. a) jmdn., etw. einer Instanz o. Ä. zur Bearbeitung des entsprechenden Falles überlassen: der Dieb wurde der Polizei übergeben; ich werde die Angelegenheit meinem Anwalt ü.; das Beweismaterial dem Gericht ü.; Er hat ihn dem obersten Reichsgericht ... zur Aburteilung übergeben (Thieß, Reich 281); Die Sekretärin ... übergab sie der Obhut einer Schwester (Sebastian, Krankenhaus 29); Ü der Segler ... übergab sich den Strömungen der beiden Ozeane, die ihn trugen und trieben (Schneider, Erdbeben 47); b) jmdm. eine Aufgabe übertragen, die Weiterführung einer bestimmten Arbeit o. Ä. überlassen: sein Amt ü.; jmdm., an jmdn. die Führung ü.; die Wache ü.; [Ruder] bei 280º ü.!; Tage darauf übergibt Jama seinem Nachfolger die Regentschaft (Schneider, Leiden 73). 3. aufgrund einer Kapitulation dem Gegner die Verfügungsgewalt über eine Stadt, Festung o. Ä. übertragen: die Stadt wurde nach schweren Kämpfen [an den Feind] übergeben; Vielleicht wird man auch nicht kämpfen. Das Land so ü. (Remarque, Triomphe 457). 4. etw. zur Nutzung freigeben: eine Brücke, eine Straße dem Verkehr ü.; das neue Gemeindezentrum wurde gestern seiner Bestimmung übergeben. 5. <ü. + sich> sich erbrechen: die Passagiere mussten sich mehrmals ü.; Still und geräuschlos übergab sie sich in eine kleine Papiertüte (Baum, Paris 155).


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