FLURZWANG
Flurzwang: übersetzung
Flur|zwang 〈m. 1u; unz.〉 Zwang zu einer bestimmten Art der Bewirtschaftung eines Flurstücks
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Flurzwang,
für alle Grundbesitzer einer Gemarkung verbindliche Ordnung über gleichen Fruchtbau sowie über gleiche Saat- und Erntetermine. Ein Flurzwang fand sich v. a. zu Zeiten der Dreifelderwirtschaft in Gewann- und Haufendörfern, bei denen die Gemengelage des Grundbesitzes die Bestellung der einzelnen Zelgen von der vorherigen Regelung des Wegerechts abhängig machte. Der Flurzwang konnte auf Vereinbarung der Besitzer zustande kommen oder von einem Grundherrn erzwungen werden.
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Flur|zwang, der: Vorschrift, in einer 2↑Flur in bestimmter Abfolge bestimmte Feldfrüchte anzubauen.