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DEUTSCHLAND: SOUVERÄNITÄTSVERTRAG UND DIE DEUTSCHE EINHEIT

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Deutschland: Souveränitätsvertrag und die deutsche Einheit
 
Die Zusage des sowjetischen Staatspräsidenten Michail Gorbatschow zum Verbleib des geeinten Deutschland in der NATO am 16. Juli 1990 (siehe auch Deutschland: Deutsche Frage und Weltmächte - Zwei-plus-vier-Konferenzen) gab den Weg frei für den Abschluss der »Zwei-plus-vier-Gespräche« über den zukünftigen Status des vereinten Deutschland. Bei diesen Vereinbarungen zwischen Gorbatschow und Kohl in Moskau erklärte der Kanzler seinerseits für das vereinigte Deutschland den Verzicht auf ABC-Waffen und verpflichtete sich, die Streitkräfte auf 370 000 Mann zu reduzieren. Solange noch sowjetische Truppen auf dem ehemaligen DDR-Gebiet stünden, würde es dort keine der NATO unterstellten Einheiten geben. Am 12. September unterzeichneten die Außenminister der USA, der Sowjetunion, Großbritanniens, Frankreichs und beider deutscher Staaten in Moskau den »Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland«.Die Außenminister vereinbarten, die Vier-Mächte-Rechte bereits am 3. Oktober 1990 - noch vor der Ratifizierung des Vertrages durch die Parlamente - zu suspendieren. Damit erhielt das vereinte Deutschland seine volle und uneingeschränkte Souveränität. Am 13. September unterzeichneten die Außenminister Genscher und Schewardnadse einen deutsch-sowjetischen Partnerschaftsvertrag. Mit feierlichen Zermonien und Freudenfesten begingen die Deutschen am 3. Oktober 1990 den Tag der deutschen Einheit, der fortan gesetzlicher Feiertag wurde. Bei einem Staatsakt in der Berliner Philharmonie bekräftigte Bundespräsident Richard von Weizsäcker: »In freier Selbstbestimmung vollenden wir die Einheit und Freiheit Deutschlands. Wir wollen in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt dienen«. Am 4. Oktober trat der Bundestag des vereinten Deutschland, um 144 von der Volkskammer entsandte Abgeordnete erweitert, im Berliner Reichstag zu seiner ersten Sitzung zusammen.


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