bevormunden: übersetzung
gängeln; am Gängelband führen; am Gängelband halten; entmündigen
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be|vor|mun|den [bə'fo:ɐ̯mʊndn̩], bevormundete, bevormundet <
tr.; hat:
einem andern vorschreiben, was er tun soll, wie er sich verhalten soll:
ich lasse mich nicht länger von dir bevormunden.
Syn.: ↑ gängeln (abwertend).
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be|vor|mun|den 〈V.tr.; hat〉
1. unter Vormundschaft stellen
2. 〈fig.〉 nicht selbstständig entscheiden lassen, gängeln
● ich lasse mich von dir nicht \bevormunden
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be|vor|mun|den <sw. V.; hat [im 16. Jh. für mhd. vormunden = Vormund sein]:
wie einen Unmündigen behandeln, in eigenen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden lassen:
sich von niemandem b. lassen;
viele Jugendliche fühlen sich von ihren Eltern bevormundet.
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be|vor|mun|den <sw. V.; hat [im 16. Jh. für mhd. vormunden = Vormund sein]: wie einen Unmündigen behandeln, in eigenen Angelegenheiten nicht selbst entscheiden lassen: sich von niemandem b. lassen; Dessen Liebe bestand offenbar nur darin, sie zu b. und ihr alle Freude an den schönen und großen Dingen zu nehmen (Kirst, 08/15, 127); Die Bürger ... wenden sich von der Gemeinschaft ab, fühlen sich von Brüssel gleichzeitig bevormundet und im Stich gelassen (Spiegel 23, 1993, 24).