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BLINDENBÜCHEREI

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Blindenbücherei: übersetzung

Blịn|den|bü|che|rei 〈f. 18Bücherei mit in Blindenschrift geschriebenen Büchern

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Blịn|den|bü|che|rei, die:
Einrichtung für blinde u. lesebehinderte Personen, die geeignetes Material unterschiedlicher Art, bes. Bücher in Blindenschrift, sammelt u. verleiht.

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Blindenbücherei,
 
Blindenbibliothek, Einrichtung, die für blinde und lesebehinderte Personen geeignete Medien sammelt, dieses Material erschließt und verleiht.Das Material ist durch Abtasten »lesbar«, entweder auf Papierträgern (z. B. gedruckte Texte und Musiknoten in Blindenschrift beziehungsweise Blindennotenschrift, Reliefpläne und -karten) oder auf so genannten »papierfreien Trägern« mittels Spezialgeräten (Blindenhilfsmittel), oder das Material ist hörbar (auf den üblichen Tonträgern gespeichert oder auf Spezialgeräten erzeugt). Die unentgeltliche Ausleihe erfolgt als Blindensendung. In Deutschland gibt es (1995) 15 Blindenhör- und Blindenschriftbüchereien; älteste bestehende deutsche Blindenbücherei ist die »Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig« (gegründet 1894); eine wissenschaftlich orientierte Blindenbücherei unterhält die Deutsche Blindenstudienanstalt in Marburg.
 
Literatur:
 
U. Scharmann: Punktschriftbibliotheken in der Bundesrep. Dtl. (1985).

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Blịn|den|bü|che|rei, die: Einrichtung für blinde u. lesebehinderte Personen, die geeignetes Material unterschiedlicher Art, bes. Bücher in Blindenschrift, sammelt u. verleiht.


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