ABWIMMELN
abwimmeln: übersetzung
ab|wim|meln ['apvɪml̩n], wimmelte ab, abgewimmelt <
tr.; hat (
ugs.):
(etwas Lästiges oder jmdn., der einem lästig ist) mit Beredsamkeit, durch Vorwände, Ausreden o. Ä. abweisen:
einen Auftrag abwimmeln; der Vertreter wurde an der Haustür abgewimmelt.
Syn.: abblitzen lassen (ugs.), abfahren lassen, ↑ abfertigen (ugs.), ↑ zurückweisen.
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ạb||wim|meln 〈V.tr.; hat; umg.〉 jmdn. od. etwas \abwimmeln als lästig abweisen, sich jmds. od. einer Sache entledigen [→ wimmeln]
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ạb|wim|meln <sw. V.; hat (ugs.):
(eine Person od. Sache, die als lästig empfunden wird) von sich schieben, abweisen:
eine Arbeit, einen Auftrag a.;
ich wimm[e]le den Frager ab.
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ạb|wim|meln <sw. V.; hat (ugs.): (eine Person od. Sache, die als lästig empfunden wird) von sich schieben, abweisen: eine Arbeit, einen Auftrag a.; ich wimm[e]le den Frager ab; Max hatte sich nicht a. lassen (Ossowski, Liebe ist 53); Um nicht in peinliche Verwicklungen ... hineingezogen zu werden, hatte er sich die „Leichensache Obereke“ abgewimmelt (Prodöhl, Tod 259).