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BETRIEBSERLAUBNIS

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Betriebserlaubnis: übersetzung

Be|triebs|er|laub|nis 〈f. 9Erlaubnis, eine techn. Anlage, Maschine, ein Kraftfahrzeug u. Ä. in Betrieb zu nehmen

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Be|triebs|er|laub|nis, die:
Erlaubnis zum Betrieb (2) von etw.:
die B. für das Kernkraftwerk wurde nicht erteilt.

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Betriebserlaubnis,
 
die nach der StVZO vorgesehene Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges.Für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge erfolgt die Betriebserlaubnis in Form einer allgemeinen Betriebserlaubnis, die der Hersteller für den jeweiligen Fahrzeugtyp zu beantragen hat. Auch zulassungsfreie Fahrzeuge bedürfen der Betriebserlaubnis, die als allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis zu beantragen ist und mitgeführt werden muss. Von der Betriebserlaubnis ist die Bauartgenehmigung zu unterscheiden, die für bestimmte Fahrzeugteile (z. B. Scheiben aus Sicherheitsglas) vorgeschrieben ist.

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Be|triebs|er|laub|nis, die: Erlaubnis zum ↑Betrieb (2) von etw.: Denn das in Berlin präsentierte Auto war lediglich eine Rohkarosse, ohne Bremsen, ohne Getriebe, ohne Motor, ohne B. (Zeit 15. 9.95, 46 ).


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f
разрешение на эксплуатацию


T: 44