ABSCHLAGSVERTEILUNG
Abschlagsverteilung: übersetzung
Abschlagsverteilung,
im Konkurs die Verteilung von Barbeständen der Konkursmasse unter die Konkursgläubiger schon vor der Schlussverteilung (§ 149 KO; bei Insolvenzverfahren, die nach dem 31. 12. 1998 beantragt werden, gilt § 187 Insolvenzordnung vom 5. 10. 1994).
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Ạb|schlags|ver|tei|lung, die: Verteilung von Abschlagszahlungen an die Konkursgläubiger.