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EXTERNER

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Externer: übersetzung

Ex|tẹr|ne(r) 〈f. 30 (m. 29)〉
1. Schüler(in) einer Schule, der (die) nicht im Internat wohnt; Ggs Interne(r)
2. Schüler(in), der (die) einer Schule zur Abschlussprüfung zugewiesen wird, die er (sie) vorher nicht besucht hat

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Ex|tẹr|ner, der Externe/ein Externer; des/eines Externen, die Externen/zwei Externe:
1. jmd., der von auswärts, von außerhalb kommt:
ich konnte die Prüfung als E.machen.
2. jmd., der nicht zu einer bestimmten Gruppe (wie Familie, Firma, Institution) gehört:
der Auftrag wird an einen Externen vergeben.

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Extẹrner,
 
1) ein Schüler, der eine Internatsschule besucht, ohne dem Internat anzugehören; 2) Abiturient, der sich der Abiturprüfung an einer Schule unterzieht, die er nicht besucht hat.


T: 32