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DEUTSCHLAND: INTERZONENHANDEL/INNERDEUTSCHER HANDEL

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Deutschland: Interzonenhandel/innerdeutscher Handel
 
Mit dem später durch die Bezeichnung »innerdeutscher Handel« ersetzten Begriff »Interzonenhandel« war der Warenaustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR gemeint. Eine erste innerdeutsche Vereinbarung kam unmittelbar nach der Gründung der beiden deutschen Staatsgebilde am 8. Oktober 1949 im Frankfurter Abkommen zustande. Es hatte aber bereits seit 1946 verschiedene Interzonenvereinbarungen zwischen den von den westlichen Alliierten besetzten Zonen bzw. dem Vereinigten Wirtschaftsgebiet und der sowjetisch besetzten Zone gegeben.
 
Am 20. September 1951 wurden die Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland einschließlich West-Berlins und der DDR einschließlich Ost-Berlins neu geregelt. Das Berliner Abkommen wurde 1968 neu gefasst und war im Wesentlichen bis 1990 gültig. Zur Überwindung der Währungsunterschiede wurde die Bezeichnung »Verrechnungseinheit« (1 DM-West = 1 DMOst = 1 VE) geschaffen. Alle Zahlungen wurden über zentrale Verrechnungskonten bei der Deutschen Bundesbank bzw.der Staatsbank der DDR abgewickelt. Das bilaterale Verrechnungssystem funktionierte, zusätzlich hatten beide Zentralbanken einander einen zinslosen Überziehungskredit (Swing) eingeräumt. Abwicklungsorgane waren für die Bundesrepublik die »Treuhandstelle Industrie und Handel« (bis 1981 Treuhandstelle für den Interzonenhandel) in West-Berlin, für die DDR das Ministerium für Außenhandel in Ost-Berlin.
 
Der innerdeutsche Handel galt nicht als Außenhandel, war andererseits aber auch kein Binnenhandel. Er musste, da er selbstständige und unterschiedliche Währungsgebiete betraf, nach besonderen Regeln abgewickelt werden. Diese Sonderstellung des Interzonenhandels ist auch bei der Gründung der EWG berücksichtigt worden. Nach dieser Regelung wurde er in der EWG als Binnenhandel (innerdeutscher Handel) angesehen. Somit war die DDR als Nutznießer der EWG-Vergünstigungen ein Quasimitglied dieser Gemeinschaft.
 
Jährlich wurden Listen über die zu handelnden Warengruppen zusammengestellt. Die wichtigsten Warengruppen in den Lieferungen der Bundesrepublik waren Maschinen, elektrotechnische und chemische Erzeugnisse, bei den Lieferungen der DDR überwogen Textilien und Bekleidung, Land- und forstwirtschaftliche Produkte, Holzwaren und Mineralölerzeugnisse.


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