BUNDESGERICHT
Bundesgericht: übersetzung
Bụn|des|ge|richt 〈n. 11; Rechtsw.〉
1. ein in Bundesstaaten vom Gesamtstaat errichtetes Gericht im Gegensatz zu denen der Gliedstaaten
2. 〈BRD; Bez. für〉 oberstes Gericht
● Schweizerisches \Bundesgericht höchstes Gericht der Schweiz. Eidgenossenschaft
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Bụn|des|ge|richt, das:
in Bundesstaaten Gericht des Gesamtstaates, das unabhängig neben den Gerichten der Einzelstaaten besteht.
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Bụn|des|ge|richt, das: in Bundesstaaten Gericht des Gesamtstaates, das unabhängig neben den Gerichten der Einzelstaaten besteht.