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DRUSCHINA

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Druschina
 
[russisch »Genossenschaft«], Družịna [-ʒ-] die, -/...nen, die Gefolgschaft der Fürsten im mittelalterlichen Russland, besonders im Kiewer Reich, die im 9. und 10. Jahrhundert noch vorwiegend aus Warägern bestand. Die Gefolgsleute (russisch družinniki) waren persönlich frei und bildeten den Rat des Fürsten, mit dem sie sich den Tribut der unterworfenen Stämme, die Beute aus Kriegszügen sowie den Gewinn aus dem Fernhandel teilten. Die zunächst sozial einheitliche Druschina teilte sich bald in eine ältere Druschina, der die mächtigen Bojaren mit eigenen Gefolgschaften angehörten und die dem Fürsten als Rat und in wichtigen Verwaltungsfunktionen diente, und die jüngere Druschina, deren Angehörige (»Bojarenkinder«) sich persönlich (als Krieger) beim Fürsten verdingten. Aus den Mitgliedern der Druschinen ging seit der Mitte des 11. Jahrhunderts der Land besitzende russische Adel hervor.

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Dru|schi|na [dru'ʃi:na, dru'ʒi:na], die; - [russ. družina, zu: drug = Gefährte, Freund] (hist.): Schutztruppe russischer Fürsten.


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