AUFFANGGESELLSCHAFT
Auffanggesellschaft: übersetzung
Auf|fang|ge|sell|schaft, die:
eine den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens fortführende Gesellschaft:
die Mitarbeiter wurden in einer A. weiterbeschäftigt.
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Auffanggesellschaft,
eine zum Zweck der Sanierung gegründete, den Geschäftsbetrieb eines insolventen Unternehmens fortführende Gesellschaft, in der Regel von dessen Gläubigern gegründet.