ERMESSENSENTSCHEIDUNG
Ermessensentscheidung: übersetzung
Er|mẹs|sens|ent|schei|dung, die:
Entscheidung nach eigenem Ermessen.
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Er|mẹs|sens|ent|schei|dung, die: Entscheidung nach eigenem Ermessen: dass der Bekl. mit diesem Bescheid keine gebundene, sondern eine E. getroffen hat (NJW 19, 1984, 1138).