BODMEREI
Bodmerei: übersetzung
Bod|me|rei 〈f. 18〉 Vertrag über ein Darlehen, das der Kapitän im Interesse des Schiffseigentümers od. Ladungseigentümers vor der Reise gegen Zusicherung einer Prämie u. Verpfändung von Schiff u. (od.) Ladung aufnimmt; Sy Verbodmung [→ bodmen]
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Bodmerei
[niederdeutsch], Darlehensaufnahme durch den auf der Reise befindlicher Kapitän eines Seeschiffes gegen Verpfändung (»Verbodmung«) von Schiff oder Fracht in Notfällen; durch Kabel und Funk bedeutungslos. Die Bestimmungen des HGB über die Bodmerei wurden durch Gesetz vom 21. 6. 1972 aufgehoben.
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Bod|me|rei, die; -, -en [niederd. bodmerīe, zu: bodem = Schiffsboden] (Seew.): Beleihung, Verpfändung von Schiffen.