EINBAHNIG
einbahnig: übersetzung
ein|bah|nig 〈Adj.〉 nur in einer Richtung, auf einer Fahrbahn befahrbar
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ein|bah|nig <Adj.> (Verkehrsw.):
für nur eine Verkehrsrichtung zugelassen:
-er Verkehr.
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ein|bah|nig <Adj.> (Verkehrsw.): für nur eine Verkehrsrichtung zugelassen: -er Verkehr; die Straße ist e.; ... dass ab Zwickau Ost die Autobahn nur e. ausgebaut ist (Freie Presse 24. 11. 89, 3).