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DISPOSITIO ACHILLEA

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Dispositio Achillea,
 
Achilleisches Hausgesetz, Bezeichnung für das am 24. 2. 1473 von Kurfürst Albrecht III. Achilles von Brandenburg erlassene Hausgesetz zur Regelung der Erbfolge im Hause Hohenzollern. Danach erhielt der älteste Sohn des Kurfürsten gemäß der Goldenen Bulle die ungeteilte Mark Brandenburg samt der Kurwürde. Den beiden nachgeborenen Söhnen wurden die fränkischen Fürstentümer Ansbach und Kulmbach-Bayreuth erblich zugesprochen. Weitere Erbteilungen oder Veräußerungen des ererbten Besitzstandes verbot die Dispositio Achillea. Zugleich blieb der überkommene Besitz Darlehen zur gesamten Hand aller Linien. Die Regelungen, zunächst nur für Albrechts Nachfolge gedacht, wurden 1541 im »Regensburger Teilungsvertrag« zur Norm.


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