EXEKUTIVBEHÖRDE
Ex|e|ku|tiv|be|hör|de, die (Politik):
Behörde, die an der Ausübung der vollziehenden Gewalt beteiligt ist, Regierungs- bzw. Verwaltungsbehörde.
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Exe|ku|tiv|be|hör|de, die (Politik): Behörde, die an der Ausübung der vollziehenden Gewalt beteiligt ist, Regierungs- bzw. Verwaltungsbehörde.