EINBRUCHDIEBSTAHLVERSICHERUNG
Einbruchdiebstahlversicherung: übersetzung
Einbruchdiebstahlversicherung,
Sachversicherung gegen Schäden durch Entwendung von versicherten Sachen mittels Einbruch aus einem Gebäude oder aus Räumen. Einfacher Diebstahl ist durch die Einbruchdiebstahlversicherung nicht abgedeckt; dazu bedarf es einer eigenen Diebstahlversicherung, wie z. B. die Fahrradversicherung. Für einfachen Diebstahl haften auch die Autokasko-, Garderoben-, Tier- und Transportversicherung. In der Regel ist die Einbruchdiebstahlversicherung in der Hausratversicherung mit enthalten.
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Ein|bruch|dieb|stahl|ver|si|che|rung, Einbruchsdiebstahlversicherung, die: Versicherungsschutz gegen Schäden durch Einbruchdiebstahl.