AUßENGANGHAUS
Außenganghaus: übersetzung
Außenganghaus,
Laubenganghaus, zwei- oder mehrgeschossiges Wohnhaus, in dem an einem offenen Gang in jedem Geschoss Wohnungen nebeneinander liegen. Die Außengänge sind über ein Treppenhaus zugänglich. Die Entfernung einer Wohnung von der Treppe darf 25 m nicht überschreiten.