Bauerngerichte,
Bauernsprachen, Dorfgerichte, Heimgerichte, mittelalterliche und neuzeitliche Gerichte auf dem Land, die von einem Bauermeister (Heimbürgen) als Vorsitzender und 5-6 Bauerngenossen als Beisitzer abgehalten wurden. Sie entschieden über geringfügige, besonders den Besitzstand betreffende Streitigkeiten, unbedeutende Vergehen u. ä. Bauerngerichte gab es auch als städtische Bagatellgerichte (»burgericht«, »paurengericht«).
Literatur:
K. S. Bader: Studien zur Rechtsgesch. des mittelalterl. Dorfes, Tl. 2: Dorfgenossenschaft u. Dorfgemeinde (21974).