BETRIEBSVERFASSUNG
Betriebsverfassung: übersetzung
Be|triebs|ver|fas|sung 〈f. 20〉 die gesetzlich fixierten Rechte u. Pflichten von Arbeitgeber u. Belegschaft eines Betriebes
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Be|triebs|ver|fas|sung, die:
Gesamtheit der Normen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- u. Arbeitnehmerseite im ↑ Betrieb (1 a) regeln.
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Betriebsverfassung,
die Gesamtheit der Regeln (z.B. im Betriebsverfassungsgesetz, in Betriebsvereinbarungen u. Ä.), die die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Betriebsrat einerseits, des Betriebsrates und der Betriebsversammlung als Organe der Belegschaft andererseits zum Gegenstand haben. Das Betriebsverfassungrecht ist getragen von der Idee der Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen der Betriebsleitung in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Die Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte werden vom Betriebsrat ausgeübt, eventuell auch von Ausschüssen (z. B. dem Wirtschaftsausschuss). Die Betriebsverfassung verfolgt den Zweck, den Schutz der Arbeitnehmer zu verbessern (Schutzfunktion) sowie betriebliche Demokratie und Partnerschaft zu fördern. Diese Prinzipien haben die Entwicklung des Mitbestimmungsrechts vorangetrieben und in allen entsprechenden Kodifikationen, auch im Ausland, Eingang gefunden.
Literatur:
G. Etzel: B.-Recht (51995);
B.-Gesetz, hg. v. W. Däubler u. a. (51996).
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Be|triebs|ver|fas|sung, die: Gesamtheit der Normen, die das Verhältnis zwischen Arbeitgeber u. Arbeitnehmer im ↑Betrieb (1 a) regeln.