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DAIMYŌ

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Daimyō: übersetzung

Daimyō,
 
Daimio [Kürzung von japanisch daimyōshu, »Besitzer von viel Namenland«, d. h. urbar gemachtem und mit Steuerprivilegien versehenem Land] der, -/-s, in Japan Ende der Heianzeit (Mitte 12. Jahrhundert) aufkommende allgemeine Bezeichnung für Großgrundbesitzer. Mit dem Erstarken des Kriegerstandes wurden mächtige Bushi mit großem Landbesitz und eigenen Truppen als Daimyō bezeichnet.Mit dem Einsetzen der Shōgunherrschaft (Anfang 13. Jahrhundert) kam eine erste Einteilung der Daimyōs nach ihrer Beziehung zur Sippe des Shōgun zustande, bei der auch die Größe des Besitzes berücksichtigt wurde, den die Daimyōs wie unabhängige Fürsten regierten. Die zur Zeit der Tokugawa-Shōgune durchgeführte Neuordnung der Feudalgesellschaft band die Daimyōs endgültig in die Hierarchie ein. Daimyō war nunmehr der Titel für den Träger eines Lehens von mindestens 10 000 Koku (Einheitsmaß für Körnerreis). Die Daimyōs waren zudem in Klassen eingeteilt, die sich nach den Beziehungen zur Sippe des Shōguns abstuften. In ihren Lehen hatten die Daimyōs die Gerichtshoheit inne und übten die Zivil- und die Militärverwaltung aus. Sie unterlagen jedoch strengen Kontrollen durch die Verwaltung des Shōguns. Im Verlauf der Meiji-Reformen gaben die Daimyōs 1869 ihre Lehen zurück und wurden in den neu geschaffenen Adel, der bis 1945 bestand, aufgenommen.


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