BESITZBÜRGERTUM
Besitzbürgertum: übersetzung
Be|sịtz|bür|ger|tum, das (meist abwertend): Gesellschaftsschicht der Besitzbürger: Teile der Schichten, die man als B. bezeichnen darf, ließen sich einreden, dass sie eine radikale Veränderung der wirtschaftlichen Ordnung zu befürchten hätten (W. Brandt, Begegnungen 581).