DELIBERATIVSTIMME
De|li|be|ra|tiv|stim|me 〈f. 19; in politischen Körperschaften〉 nur beratende Stimme; Ggs Dezisivstimme [zu lat. deliberatio „Überlegung, Erwägung“]
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Deliberativstimme
[lateinisch], Stimme, die bei einer Abstimmung nicht mitgezählt wird, deren Träger jedoch an der Beratung aktiv teilnehmen darf.
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De|li|be|ra|tiv|stim|me, die (Politik): nur beratende, aber nicht abstimmungsberechtigte Stimme in einer politischen Körperschaft.