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BEDECKUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Bedeckung: übersetzung

Be|dẹ|ckung 〈f. 20
I 〈unz.〉 das Bedecken
II 〈zählb.〉
1. Gegenstand zum Bedecken, Decke, Tuch, Brett, Deckel usw.
2. Schutz, Schutzdach
3. Kleidung
4. Schutz durch Militärpersonen, Polizei, Streitkräfte od. Kriegsschiffe
5. 〈Astron.〉 = Sternbedeckung
● die \Bedeckung abnehmen; unter \Bedeckung marschieren, fahren durch Streitkräfte usw. geschützt, bewacht

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Be|dẹ|ckung, die; -, -en:
1. [mhd. bedeckunge] das ↑ Bedecken (1).
2. Schutz, Bewachung:
jmdm. polizeiliche B. mitgeben.
3. etw., was zum ↑ Bedecken (1) von etw. verwendet wird:
eine B.aus Zweigen.
4. (österr.) finanzielle Abdeckung.

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Bedeckung,
 
1) Astronomie: Okkultation, teilweises oder vollständiges Verdecken eines Gestirns durch ein anderes, das die Sichtlinie vom Beobachter zum ersten Gestirn durchläuft; z. B. die Bedeckung der Sonne durch den Mond bei einer Sonnenfinsternis oder die Bedeckung eines Sterns durch den Mond. Derartige Sternbedeckungen dienen u. a. dem Studium der Mondbewegung und - unter Auswertung des Helligkeitsabfalls (-wiederanstiegs) zu Beginn (am Ende) der Bedeckung der Bestimmung des Sterndurchmessers. Tritt ein Gestirn in den Schatten eines anderen ein, z. B. ein Satellit in den Schatten des zugehörigen Planeten, spricht man von Verfinsterung (Finsternis).
 
 2) Meteorologie: Bewölkung.
 

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Be|dẹ|ckung, die; -, -en [1: mhd. bedeckunge]: 1. das Bedecken (1). 2. Schutz, Bewachung: jmdm. militärische, polizeiliche B. mitgeben; B. hatten sie keine, obwohl sonst die englischen Passagier- und Handelsschiffe eskortiert wurden (Domin, Paradies 132). 3. etw., was zum Bedecken (1) von etw. verwendet wird: weil sich ... die gegen Frühjahrsfröste schützenden -en besser anbringen lassen (NZZ 10. 8. 84, 31). 4. (österr.) Deckung (4 b).


найдено в "Enzyklopadie des Eisenbahnwesens"
Bedeckung: übersetzung

Bedeckung (covering with a tilt; bachâge; copertura) der in offenen Wagen verladenen Güter, das Anbringen von Decken (Plachen) zum Schutze gegen äußere Einflüsse. Die B. kann entweder obligatorisch sein und wird dann von der Eisenbahnverwaltung gefordert, oder der Versender selbst stellt freiwillig für einzelne in offenen Wagen verladene Güter zu deren Schutz Decken bei, oder er entleiht sie von der Bahnverwaltung (s. Decken- und Bindemittel).

Die Verwendung von Decken ist für eine Reihe von Gütern, die nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassen sind, in der Anlage 1 zum Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr und ebenso in den Betriebsreglements (Verkehrsordnung) ausdrücklich vorgeschrieben; so in den Betriebsreglements für die Eisenbahnen in Deutschland, Österreich, Ungarn, Belgien, Dänemark, Frankreich (Reglement für die Beförderung von gefährlichen – explosiven, leichtentzündlichen, giftigen u.s.w. – und ekelerregenden Gegenständen vom 12. Nov. 1897, Zeitschrift für den internationalen Eisenbahntransport, Nr. 4, von 1898), den Niederlanden, Rumänien und der Schweiz. In Italien haben die Tarife die bezüglichen Vorschriften festzusetzen. Im übrigen sind in den Tarifen Bestimmungen hierüber auch für Güter enthalten, die zwar nicht zu den nur bedingungsweise zur Beförderung zugelassenen Gegenständen gehören, die aber doch wegen ihrer Eigenschaften Unzuträglichkeiten während ihrer Beförderung herbeiführen können (vgl.§ 62 des Eisenbahnbetriebsreglements für Österreich und Ungarn und der deutschen Verkehrsordnung). Außerdem sind auch die Vorschriften der Zoll- und Steuerbehörden maßgebend. Die Überlassung von bahneigenen Decken an den Absender ist durch Tarifbestimmungen geregelt. Der Antrag ist im Frachtbrief zu stellen. Die Überlassung findet nur insoweit statt, als Decken verfügbar sind und ihre Beschädigung durch die verladenen Güter nach Ermessen der Eisenbahnverwaltung nicht zu befürchten ist. Das Auflegen der mietweise überlassenen Decken obliegt dem Absender. Decken, die Eigentum des Absenders sind, werden in der Regel auf dem Hinwege (mit der Sendung) frachtfrei und auf dem Rückwege (ohne Sendung) zu sehr ermäßigten Gebühren befördert. Die Tarife enthalten in der Regel auch die Bestimmung, daß die Eisenbahn, wenn sie dem Absender auf dessen Antrag im Frachtbriefe Decken überläßt, dadurch auch bei solchen Gütern, die nach den Tarifbestimmungen nicht in offenen Wagen zu befördern wären, keine weitergehende Haftpflicht übernimmt, als ihr bei Beförderung in offenen Wagen ohne Decken obliegt. Trotzdem haftet aber die Eisenbahn nach der herrschenden Ansicht, wenn sie ein Verschulden, z.B. durch Überlassung schadhafter Decken, trifft (vgl. Blume, Internationales Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr, Berlin 1910, zu Art. 31; Rinaldini, Eisenbahnbetriebsreglement, Wien 1909, zu § 66).

v. Rinaldini.



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -en
1) покрытие, прикрытие
2) воен. прикрытие; конвой, охрана
unter Bedeckung — под охраной, в сопровождении; под конвоем, под стражей
3) астр. покрытие, затмение
4) облачность
5) заражение (радиоактивными веществами)
6) австр. ком. покрытие, возмещение; страховка
7) уст. головной убор


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Bedeckung: übersetzung

Bedeckung, obductio (das Bedecken, z. B. capitis). – tegumentum (Decke, auch des Körpers). – velamen. velamentum. invo lucre (Hülle). – vestis (Bekleidung). – vestimentum (Kleidungsstück). – praesidium (Schutz, auch bes. = milites praesidiarii, d. i. die Soldaten zur Bedeckung). – custodia. custodes (Wache, Wächter; dah. unter B., cum custodibus); verb. custodia ac praesidium.



найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Bedeckung f =

покрытие; прикрытие



найдено в "Немецко-русском химическом словаре"
f
см. Bedeckungsfähigkeit


найдено в "Немецко-русском политехническом словаре"
f
перекрытие; покрытие


найдено в "Немецко-русском геологическом словаре"
чехол (вышележащих пород)


найдено в "Deutsch-Russisches Wörterbuch für Architektur"
f перекрытие, потолок.

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