ausbaden: übersetzung
aus|ba|den ['au̮sba:dn̩], badete aus, ausgebadet <
tr.; hat (
ugs.):
(für etwas, was man selbst oder ein anderer verschuldet hat) die Folgen tragen, auf sich nehmen müssen:
seine Frechheiten hatten wir auszubaden.
Syn.: aufkommen für, bezahlen für, ↑ büßen für, den Buckel hinhalten für (ugs.), den Kopf hinhalten für (ugs.), einstehen für, ↑ geradestehen für (ugs.), 2↑ haften für.
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aus||ba|den 〈V.tr.; hat〉 etwas \ausbaden müssen die Folgen von etwas (was man meist nicht selbst verschuldet hat) tragen müssen
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aus|ba|den <sw. V.; hat [früher musste im öffentlichen Bad der letzte Badegast das von mehreren Badenden benutzte Badewasser ausgießen u. das Bad säubern] (ugs.):
die Folgen tragen für etw., was man selbst od. (häufiger) ein anderer verschuldet hat:
das musst du allein a.;
er lässt sie die Sache a.
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aus|ba|den <sw. V.; hat [1: früher musste im öffentlichen Bad der letzte Badegast das von mehreren Badenden benutzte Badewasser ausgießen u. das Bad säubern]: 1. (ugs.): die Folgen tragen für etw., was man selbst od. (häufiger) ein anderer verschuldet hat <meist in Verbindung mit einem Modalverb, bes. mit „müssen“>: er musste den Ärger des Präsidenten a. (Springer, Was 202); So haben wir auszubaden, was die anderen verschuldeten (Meckel, Suchbild 85); Fehlplanungen im Krankenhausbereich sollen jetzt Bürger und Ärzte a. (Rheinische Post 12. 5. 84, 12); auch er ließ seinen Staatssekretär die Sache a. (Dönhoff, Ära 57). ∙ 2. gänzlich baden: Und haben wir im Traubensaft die Gurgel ausgebadet (Schiller, Räuber IV, 5).