BEIWOHNUNG
Beiwohnung: übersetzung
Bei|woh|nung 〈f. 20; selten〉 Zugegensein
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Bei|woh|nung, die; -, -en:
a) <o. Pl.> Zugegensein, Anwesenheit;
b) (bes. Rechtsspr.) Geschlechtsverkehr.
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Bei|woh|nung, die; -, -en: a) <o. Pl.> Zugegensein, Anwesenheit; b) (bes. Rechtsspr.) Geschlechtsverkehr: Eine B. bleibt außer Betracht, wenn es den Umständen nach offenbar unmöglich ist, dass das Kind aus dieser B. empfangen wurde (Medizin II, 57).