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BEFEHLEN

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befehlen: übersetzung

befehligen; kommandieren; dekretieren; anordnen; vorschreiben; bestimmen; verfügen; festlegen; reglementieren

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be|feh|len [bə'fe:lən], befiehlt, befahl, befohlen <tr.; hat:
1. (jmdm.) einen Befehl geben:
er befahl mir, mit ihm zu kommen; sie hat den Kindern befohlen, die Katze in Ruhe zu lassen.
Syn.: anordnen, anweisen, auferlegen, auffordern, aufgeben, auftragen, diktieren, erlassen, gebieten (geh.), verfügen, verhängen, verordnen, vorschreiben.
2. (an einen bestimmten Ort) kommen lassen, beordern:
er wurde zu seinem Vorgesetzten befohlen.
Syn.: bestellen, bitten, einberufen, kommen lassen, zitieren.

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be|feh|len 〈V.tr. 102; hat〉 jmdm. etwas \befehlen
1. einen Befehl od. Befehle erteilen, anordnen, vorschreiben
2. 〈poet.〉 anvertrauen, empfehlen
● „Komm her!“ befahl er; hier habe ich zu \befehlen! ● seine Seele Gott \befehlen 〈poet.〉; Gott befohlen! 〈geh.〉 (Abschiedsgruß); der Oberst hat befohlen, dass ... ● von dir lasse ich mir nichts \befehlen!; du hast mir gar nichts zu \befehlen!; er befahl ihn zu sich ließ ihn zu sich kommenwie Sie \befehlen! wie Sie wünschen! [<ahd. bifel(a)han „anvertrauen, übergeben, bergen, begraben“ <germ. *bifehan „anvertrauen, bergen, übergeben“; zu vorgerm. *pelk- „bergen“]

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be|feh|len <st. V.; hat [mhd. bevelhen, ahd. bifel(a)han = übergeben, anvertrauen, zu einem untergegangenen Verb mit der Bed. »(der Erde) anvertrauen, begraben«, dann = zum Schutz anvertrauen]:
1.
a) den Befehl, den Auftrag geben, etw. zu tun; etw. gebieten:
er befahl mir strengstes Stillschweigen;
den Soldaten wurde befohlen, die Brücke zu sprengen;
von Ihnen lasse ich mir nichts b.;
der Herr Baron befehlen? (gespreizt; was wünscht der Herr Baron?);
wie Sie befehlen (gespreizt; jawohl, wird erledigt!);
etw. in befehlendem (gebieterischem) Ton sagen;
Spr wer b. will, muss erst gehorchen lernen;
b) zu einem bestimmten Zweck an einen bestimmten Ort kommen lassen, beordern:
er wurde zum Rapport befohlen.
2. die Befehlsgewalt haben; gebieten:
über eine Armee b.
3. (geh. veraltet) unter jmds. Schutz stellen, anbefehlen, anvertrauen:
ich befehle meinen Geist in deine Hände (bibl.);
befiehl dem Herrn deine Wege (bibl.);
Gott befohlen! (Gott 1).

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be|feh|len <st. V.; hat [mhd. bevelhen, ahd. bifel(a)han = übergeben, anvertrauen, zu einem untergegangenen Verb mit der Bed. „(der Erde) anvertrauen, begraben“, dann = zum Schutz anvertrauen]: 1. a) den Befehl, den Auftrag geben, etw. zu tun; etw. gebieten: Jetzt aber hat der Kaiser brüsk befohlen, die Verhandlungen einzustellen (St. Zweig, Fouché 146); Nun befahl er dem Kutscher, in den Prater zu fahren (Doderer, Wasserfälle 105); den Soldaten wurde befohlen, die Brücke zu sprengen; er hätte rechtzeitig das Schließen der Mündungsklappen b. müssen (Ott, Haie 236); er befahl mir strengstes Stillschweigen; von Ihnen lasse ich mir nichts b.; der Herr Baron befehlen? (gespreizt; was wünscht der Herr Baron?); wie Sie befehlen (gespreizt; jawohl, wird erledigt!); etw. in befehlendem (gebieterischem) Ton sagen; Spr wer b. will, muss erst gehorchen lernen; ∙ Befehlen Sie Ihren Kaffee? (wünschen Sie, dass Ihnen Kaffee serviert wird?; Iffland, Die Hagestolzen I, 4); b) zu einem bestimmten Zweck an einen bestimmten Ort kommen lassen, beordern: Spät noch hatte Barbarossa seinen Kanzler ... zu einer Berichterstattung zu sich befohlen (Benrath, Konstanze 9); ..., nachdem er das Mittagessen auf sein Zimmer befohlen hatte (Langgässer, Siegel 518); Da wurde er nach Schneckengrün im Vogtland zu einem Lehrgang der Gebietsführerschule befohlen (Loest, Pistole 62). 2. die Befehlsgewalt haben, gebieten: über ein Heer, eine Armee b.; Sind sie sehr mächtig, die Leute, die über die Soldaten befehlen? (Simmel, Stoff 19). 3. (geh. veraltet) unter jmds. Schutz stellen, anbefehlen, anvertrauen: ich befehle meinen Geist in deine Hände (bibl.); befiehl dem Herrn deine Wege (bibl.); So befahlen wir unsere Seelen Gott (Hauptmann, Schuß 10); *Gott befohlen! (↑Gott 1).


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
1. * vt
1) приказывать, отдавать приказ, предписывать, велеть (кому-л.)
was befehlen Sie? — что прикажете?, чем могу служить?
befehlen Sie Suppe? — прикажете налить ( принести ) вам супу?
wie Sie befehlen! — как (вы) прикажете!
j-m etw. zu befehlen haben — иметь право приказывать кому-л. что-л.
du hast mir nichts zu befehlen — ты мне не указчик
wer hat hier zu befehlen ? — кто здесь распоряжается?; кто здесь хозяин?
von Ihnen lasse ich mir nichts befehlen — я не позволю вам распоряжаться мною
wie es die Sitte befiehlt — как велит ( того требует ) обычай
2) (über A) командовать, распоряжаться (кем-л., чем-л.)
3) передавать, вручать, поручать, доверять
sein Schicksal j-m befehlen — вверять кому-л.свою судьбу
Gott befohlen! — с богом!, всего хорошего!, счастливо оставаться!
4)
j-n befehlen zu (D) — вызывать ( посылать ) кого-л. куда-л. ( к кому-л. )
j-n zu sich befehlen — вызывать кого-л. к себе
zur Tafel befehlen — приглашать к столу
2. * vi
править, владеть
dem Land befehlen — править страной


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
befehlen: übersetzung

befehlen, iubere (im allg., wollen, daß etwas geschehen soll, Ggstz. vetare [verbieten, befehlen, daß nicht etc.]; sowohl iubere als Ggstz. vetare mit Akk. u. Infin., wenn eine Person genannt wird, der man befiehlt; od. mit bl. Infin. des Passiv., wenn die Person ungenannt bleibt). – imperare alci alqd od. mit ut od. ne u. Konj. (gebieten, infolge der übertragenen Macht u. Gewalt). – praecipere alci alqd od. mit ut u. Konj. (verfügen, verordnen, die Weisung geben). – praescribere alci alqd od. mit ut od. ne u. Konj. (vorschreiben; beide, praec. u. praescr., von Oberen und Eltern, die ihren Untergebenen Regeln des Verhaltens geben). – mandare alci alqd od.mit ut od. ne u. Konj. (auftragen, wobei die Art der Ausführung dem andern überlassen bleibt). – pronuntiare mit ut od. ne u. Konj. (als Befehl, Order, Weisung ausrufen lassen durch den Herold etc.). – edicere od. edictum proponere mit ut od. ne u. Konj. (öffentlich bekanntmachen vermittelst Anschlags, zur Nachachtung, v. der Obrigkeit). – sciscere, verb. sciscere iubereque, mit ut u. Konj. (ein Gesetz, eine Verordnung machen, daß etc., vom Volke). – decernere (einen Beschluß abfassen, daß etwas geschehen soll, vom Senat, Konsul). – sancire. edicto sancire mit ut od. ne u. Konj. (bei Strafe ge- od. verbieten). – zu b. haben, imperandi ius potestatemque habere: an einem Orte, alci loco u. (in) alqo loco praeesse od. praepositum esse (s. »befehligen« die Beispp.): jmdm. od. über jmd. b., imperium in alqm od. alqm sub imperio habere; est mihi imperium in alqm: von jmd. sich b. lassen, alci od. alcis imperio parēre, obtemperare. – befiehlst du etwas? num quid (me) vis? num quid fieri iubes?: befiehlst du sonst noch etwas? num quid aliud imperas? num quid ceterum me vis?



найдено в "Большом немецко-русском словаре"


befehlen* vt

1. приказывать, отдавать приказ, предписывать, велеть

was befehlen Sie? — что прикажете?, чем могу служить?

wie Sie befehlen! — как (вы) прикажете!

j-m etw. zu befehlen haben — иметь право приказывать кому-л. что-л.

du hast mir nichts zu befehlen — ты мне не указ(чик)

2. посылать, направлять (кого-л. куда-л., к кому-л.)

3. (über A) командовать, распоряжаться (кем-л., чем-л.)

◇ Gott befohlen! устарев. высок. — с богом! прощайте!



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