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BUNDESBÜRGSCHAFTEN, BUNDESGARANTIEN UND SONSTIGE GEWÄHRLEISTUNGEN

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Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen,
 
in Deutschland bedingte Verpflichtungen des Bundes, die vorwiegend aus Gründen der Wirtschaftsförderung durch Vertrag einem anderen gegenüber eingegangen werden und bei denen die Leistungspflicht des Bundes von einem ungewissen zukünftigen Ereignis abhängt: Erfüllung der Verbindlichkeit eines Drittschuldners, falls dieser dazu nicht in der Lage ist (Bürgschaftsvertrag), oder Einstehen für einen bestimmten Erfolg, v.a. Deckung eines eventuellen Schadens (Garantievertrag). In erster Linie werden vom Bund außenwirtschaftliche Gewährleistungen übernommen zur Absicherung privatwirtschaftlich nicht versicherbarer wirtschaftlicher und politischer Risiken deutscher Exporteure und Auslandsinvestoren (v. a. Zahlungsunfähigkeit des Schuldners oder Uneinbringlichkeit der Forderung, bei bestimmten Währungen auch Wechselkursrisiko). Rechtlich gesehen sind diese Gewährleistungen im Bereich der Exportförderung ungeachtet der Bezeichnungen gemischte Verträge, die jeweils Bestandteile aus den privatrechtlichen Instituten der Bürgschaft, der Garantie und des Versicherungsvertrages enthalten: Ausfuhr- und Wechselkursgarantien sind Gewährleistungen bei Geschäften mit privatrechtlichem ausländischem Unternehmen, Ausfuhr- und Wechselkursbürgschaften sind Gewährleistungen bei Geschäften mit ausländischen Regierungen u. a. öffentlich-rechtlichen Schuldnern.
 
Derartige Gewährleistungen können in den Kategorien der Finanzwissenschaft am ehesten als »Eventualausgaben« zukünftiger Haushaltsjahre bezeichnet werden; ihre Übernahme bedarf daher einer der Höhe nach bestimmten Ermächtigung durch Gesetz. Die Summe der Bundesbürgschaften, Bundesgarantien und sonstige Gewährleistungen betrug (Stand 30. 6. 1995) 314,8 Mrd. DM, davon entfielen 180,1 Mrd. DM auf Ausfuhrgeschäfte, ausfuhrgebundene Finanzkredite und daraus resultierende Umschuldungen. Tatsächlich entstanden dem Bund in dem Gesamtzeitraum seit Beginn der Ausfuhrförderung (1950) bis zum 30. 6. 1995 für Schadensfälle im Außenwirtschaftsverkehr Ausgaben in Höhe von 52,5 Mrd. DM, davon 49,6 Mrd. DM für politische Schadensfälle. (Exportkreditversicherung)


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