Значение слова "AUSWEISEN" найдено в 5 источниках

AUSWEISEN

найдено в "Universal-Lexicon"
ausweisen: übersetzung

legitimieren; des Landes verweisen; verweisen; deportieren; abschieben

* * *

aus|wei|sen ['au̮svai̮zn̩], wies aus, ausgewiesen:
1. <tr.; hat zum Verlassen des Landes zwingen:
einen Ausländer [aus Deutschland] ausweisen.
Syn.: abschieben, ausbürgern, aussiedeln, des Landes verweisen, verbannen, vertreiben.
2.
a) <+ sich> durch Dokumente seine Identität, seine Berechtigung zu etwas nachweisen:
können Sie sich ausweisen?; er konnte sich als Besitzer des Koffers ausweisen.
Syn.: sich legitimieren.
b) <tr.; hat bestätigen, dass etwas, jmd. etwas Bestimmtes ist oder eine bestimmte Eigenschaft hat:
der Pass wies ihn als gebürtigen Berliner aus.
3. <tr.; hat rechnerisch nachweisen:
die Statistik weist ein Wachstum von fünf Prozent aus; die Bank weist dieses Jahr hohe Verluste aus; ausgewiesene Überschüsse.
Syn.: zeigen.

* * *

aus||weisen 〈V.277; hat〉
I 〈V. tr.〉
1. jmdn. \ausweisen jmdm. den Aufenthalt verbieten, jmdn. fortschicken
2. jmdn. als etwas \ausweisen herausstellen, zeigen, erkennen lassen
● seine sachverständigen Kommentare wiesen ihn als Fachmann auf diesem Gebiet aus; jmdn. aus dem Lande \ausweisen; jmdn. aus der Schule \ausweisen
II 〈V. refl.〉 sich \ausweisen Personalausweis vorzeigen, Nachweis über seine Person erbringen, sich legitimieren ● er wies sich als Bankangestellter aus Düsseldorf, als der neue Besitzer des Autos aus; sich durch Ausweis, durch Pass \ausweisen; sich über Kenntnisse \ausweisen 〈schweiz.〉 Kenntnisse nachweisen

* * *

aus|wei|sen <st. V.; hat:
1. des Landes verweisen, jmdm. nicht länger den Aufenthalt in einem bestimmten Land gestatten:
einen Staatenlosen a.;
jmdn. als unerwünschte Person a.
2. (mithilfe eines ↑ Ausweises 1) seine, jmds. Identität nachweisen:
bitte weisen Sie sich aus!;
die Dokumente haben ihn als Unterhändler ausgewiesen.
3.
a) <a. + sich> sich erweisen:
sich als guter/(selten:) guten Geschäftsmann a.;
b) unter Beweis stellen:
sein Talent a.;
c) <a. + sich> (schweiz.) (Kenntnisse, Fähigkeiten) nachweisen:
sich über eine abgeschlossene handwerkliche Berufslehre a. können;
d) <a. + sich> (schweiz.) beweisen (2).
4. rechnerisch nachweisen, zeigen:
wie die Statistik ausweist;
ausgewiesene Überschüsse.
5. (Bauw.) für einen bestimmten Zweck vorsehen, zur Verfügung stellen:
ein Gelände als Gartenstadt a.;
der Bebauungsplan weist auch Grünflächen aus.
6.
a) offiziell als etw. bezeichnen, zu etw. erklären, deklarieren:
ein Gutachten, das das Haus als einsturzgefährdet ausweist;
b) kennzeichnen, angeben:
die Kosten werden separat ausgewiesen.

* * *

aus|wei|sen <st. V.; hat: 1. des Landes verweisen, jmdm. nicht länger den Aufenthalt in einem bestimmten Land gestatten: einen Staatenlosen a.; jmdn. als unerwünschte Person a. 2. [mithilfe eines Ausweises (1)] seine, jmds. Identität nachweisen: bitte weisen Sie sich aus!; die Dokumente haben ihn als Unterhändler ausgewiesen; Ü der (= ein Anglist) zwar hochschulpolitisch noch kaum hervorgetreten, aber als Mitglied des Bundes Freiheit der Wissenschaft eindeutig ausgewiesen war (Nuissl, Hochschulreform 67). 3. a) <a. + sich> sich erweisen: sich als guter/(selten:) guten Geschäftsmann a.; wenn man in der Gruppe eine Aktionsform zu sehen bereit ist, die sich an Erfolgen auszuweisen vermag (Hofstätter, Gruppendynamik 21); b) unter Beweis stellen: sein Talent a.; Dieses Ansehen hat er sich mehr noch als durch sein ausgewiesenes Können durch die Furchtlosigkeit ... erworben (Böll, Und sagte 152 [Nachwort]); c) <a. + sich> (schweiz.) (Kenntnisse, Fähigkeiten) nachweisen: Der Bewerber muss sich über eine abgeschlossene handwerkliche Berufslehre a. können (Basler Zeitung 9. 10. 85, 50); d) <a. + sich> (schweiz.) beweisen (2): Weltrekordhalter Bubka wies sich über Nervenstärke aus (NZZ 31. 8. 86, 33); der Platzklub ... wies sich auch über eine gute Raumaufteilung aus (NZZ 2. 9. 86, 37). 4. rechnerisch nachweisen, zeigen: wie die Statistik ausweist; amtliche Register wiesen aus, dass sie an diesem Tage in Paris geweilt hatten (Mostar, Unschuldig 25); ausgewiesene Überschüsse. 5. (Bauw.) für einen bestimmten Zweck vorsehen, zur Verfügung stellen: Zu den noch verfügbaren Flächen wurden schon neue Gebiete ausgewiesen, die in fünf bis zehn Jahren verkauft werden können (Hamburger Abendblatt 23. 5. 85, 23); obwohl auch hier der Bebauungsplan ... eine ganz andere Bebauung auswies (Stuttg. Zeitung 14. 10. 89, 34). 6. a) offiziell als etw. bezeichnen, zu etw. erklären, deklarieren: Auch das Saarland unterstützt eine Initiative des Bundesrats, wonach der Ausbau der A 8 ... als Bedarf ausgewiesen wird (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 24); Die einen erhoffen sich Entschädigungen, die anderen ein Gutachten, das ihre Häuser als einsturzgefährdet ausweist und staatliche Mittel verheißt (Fest, Im Gegenlicht 246); b) kennzeichnen, angeben: mit der Angabe der Verbraucherfrist, sie wird seit November 1986 generell ausgewiesen, kommen wir den Wünschen der Kunden entgegen (Freie Presse 17. 11. 83, 3); die Kosten für Eltern und Kinder werden nicht separat ausgewiesen (a & r 9, 1998, 136).


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


ausweisen*

I vt

1. высылать; выдворять (из пределов государства)

2. эк. (документально) доказать; засвидетельствовать; фин. показать (данные) в отчёте

3. стр. предусматривать (в плане застройки)

II sich ausweisen

1. (durch A) удостоверять свою личность (документом)

2. оказываться

er hat sich als guter Fachmann ausgewiesen — он оказался {зарекомендовал себя} хорошим специалистом



найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
1. * vt
1) высылать; выдворять (из пределов государства)
2) (документально) доказать; засвидетельствовать; показать (данные в отчёте)
der Abschluß weist ein Manko von 10.000 Mark aus — в финансовом отчёте показан дефицит в 10.000 марок
3) стр.предусмотреть (в плане застройки); отводить (строение, участок для какой-л. цели)
2. * (sich)
1) удостоверять свою личность; предъявлять свои документы
2) оказываться, подтверждаться
das wird sich ausweisen — это будет видно


найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
ausweisen: übersetzung

ausweisen, I) fortweisen: alqm ex urbe od. e civitate exire iubere od. abire iubere (aus der Stadt od. dem Staate gehen heißen). – alqm e patria exire iubere (aus dem Vaterlande gehen heißen). – alqm de provincia decedere iubere (aus der Provinz gehen heißen, z. B. ante noctem). – alqm exterminare urbeagroque (aus Stadt u. Land vertreiben). – Ist es = verbannen, s. d. – einen Schüler au. (aus der Schule), *alqm a scholis excludere. – ausgewiesen sein. patriā carere (das Vaterland entbehren müssen). – II) v. r.sich au., apparere. patēre (von Sachen, durch den Erfolg sich zeigen). – se alci probare (sich bei jmd. legitimieren, von Pers.). – sich tatsächlich au., daß etc., documentis apparere mit folg. Akk. u. Infin. – das wird sich au., hoc exitus docebit; iam apparebit.



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
ausweisen: translation

ausweisen v
1. show, demonstrate;
2. deport, expulse


T: 60