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DEUTSCHE DEMOKRATISCHE REPUBLIK: POLITIK DER ABGRENZUNG VON DER BUNDESREPUBLIK

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Deutsche Demokratische Republik: Politik der Abgrenzung von der Bundesrepublik
 
Der Beginn der 70er-Jahre markiert in der politischen Entwicklung der DDR einen doppelten Einschnitt. 1971 erfolgte der Führungswechsel in der Staatspartei, und am Ende des folgenden Jahres wurde der Grundlagenvertrag unterzeichnet. Die vermehrten Kontakte, die mit der Verbesserung der Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten enstanden waren, lösten bei der DDR-Führung Befürchtungen hinsichtlich der Stabilität des eigenen Staates aus. Gegenüber der Hervorhebung der Einheit der deutschen Nation und der gemeinsamen deutschen Geschichte und Kultur durch die Bundesrepublik stellte die SED-Spitze die grundsätzlichen Unterschiede im politischen und gesellschaftlichen System zwischen beiden deutschen Staaten heraus.
 
Bereits einen Monat nach dem erzwungenen Rücktritt Ulbrichts hatte sein Nachfolger, Erich Honecker, auf dem VIII. Parteitag der SED die Behauptung aufgestellt, »dass der Prozess der Abgrenzung zwischen beiden Staaten in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens immer tief gehender wird«.In der DDR entwickle sich die »sozialistische Nation«, während in der Bundesrepublik die »bürgerliche Nation« fortbestehe. Furcht vor gesamtdeutschen Hoffnungen in der DDR-Bevölkerung, die bei dem enthusiastischen Empfang Willy Brandts in Erfurt (siehe auch Ostpolitik: Treffen Willy Brandts mit Willi Stoph in Erfurt und Kassel) spürbar geworden waren, veranlassten die SED-Führung, am 7. Oktober 1974 weit reichende Verfassungsänderungen in Kraft zu setzen, die alle Bezüge auf eine gemeinsame deutsche Nation tilgten. In der »sozialistischen Verfassung« von 1968 (siehe auch Deutsche Demokratische Republik: Neue Verfassung vom 6. April 1968) war noch von der »ganzen deutschen Nation« (Präambel) die Rede gewesen, und die »Überwindung der vom Imperialismus der deutschen Nation aufgezwungenen Spaltung Deutschlands, die schrittweise Annäherung der beiden deutschen Staaten bis zu ihrer Vereinigung auf der Grundlage der Demokratie und des Sozialismus« (Art. 8) war als Ziel der Staatspolitik bezeichnet worden. Demgegenüber wurde nur sechs Jahre später betont, dass die »DDR ein fester Bestandteil der sozialistischen Staatengemeinschaft« sei »für immer und unwiderruflich« mit der Sowjetunion verbündet (Art. 6).
 
Angst vor unerwünschten Kontakten der Bevölkerung mit westlichen Korrespondenten führte zwischen 1974 und 1979 auch zu weiteren Verschärfungen des politischen Strafrechts. Die bloße Weitergabe von Informationen »zum Nachteil der Interessen der DDR« wurde bereits als »landesverräterische Nachrichtenübermittlung« mit Strafe bedroht, auch wenn die entsprechenden Auskünfte nicht der Geheimhaltung unterlagen. Eine exzessive Auslegung des Begriffs »Geheimnisträger«, die selbst noch den Pförtner einer Forschungseinrichtung einschloss, erlegte vielen DDR-Bürgern ein generelles Kontaktverbot gegenüber westdeutschen Besuchern auf. Die Veröffentlichung von Publikationen im Westen wurde nach einer Änderung des Devisen- und Zollgesetzes 1979 mit erheblich verschärften Strafen bedroht, wenn sie ohne Genehmigung der zuständigen Behörden erfolgte. Mit juristischen Mitteln versuchte die Partei- und Staatsführung auch die Berichterstattung über die DDR einzuschränken. Journalisten wurden strikten Arbeitsvorschriften unterworfen, die eine wesentliche Beeinträchtigung der Freiheit der Berichterstattung darstellten, indem Interviews und Befragungen jeder Art in einer Verordnung vom 11. April 1979 grundsätzlich als genehmigungspflichtig erklärt wurden. In Einzelfällen schreckte die SED auch vor der Ausweisung missliebiger Journalisten und der Schließung von Redaktionsbüros nicht zurück.
 
Den Vorsitz im Staatsrat und damit die Funktion des Staatsoberhaupts übernahm 1976 Erich Honecker, der bereits 1971 Walter Ulbricht im politisch entscheidenden Amt des Ersten Sekretärs des ZK der SED abgelöst hatte.


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