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FEUERWEHRABGABE

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Feuerwehrabgabe,
 
in Baden-Württemberg und Bayern (Feuerschutzabgabe), von männlichen Gemeindeeinwohnern zwischen dem 18. und dem 50. beziehungsweise 60. Lebensjahr als »Ausgleichsabgabe« für nicht geleisteten Feuerwehrdienst erhobene kommunale Abgabe. Die Feuerwehrabgabe wurde vom Bundesverfassungsgericht 1995 als verfassungswidrig bezeichnet. Sie diskriminiere u. a. die Männer und sei eine unzulässige Sonderabgabe. Da der Brandschutz alle Bürger betrifft, müsste auch von allen eine Feuerwehrabgabe erhoben werden. - In der Schweiz: Feuerwehrpflichtersatz.


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