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ARNOLDSCHER PROZESS

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Ạrnoldscher Prozẹss,
 
Prozess des Müllers Günther Arnold aus Pommerzig (Neumark) gegen seinen Erbpachtherrn, Graf Schmettau. König Friedrich II., der Große glaubte, dass sich die Richter einer Rechtsbeugung zugunsten des Grafen schuldig gemacht hätten. Er kassierte das Urteil, ließ die Räte gefangen setzen und anklagen (1779). Da das Kammergericht die beschuldigten Richter freisprach, verurteilte der König die Räte durch königlichen Machtspruch zu Absetzung, Festungshaft und Schadensersatz. Nach Friedrichs Tod (1786) wurden die Richter bei Wiederaufnahme des Prozesses freigesprochen. Der Arnoldsche Prozess gilt als Hauptbeispiel der Kabinettsjustiz.


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