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BAUSPERRE

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Bausperre: übersetzung

Bausperre,
 
Veränderungssperre, die zur Sicherung der Bauplanung ausgesprochene behördliche Verfügung (zuständig sind die Gemeinden), in einem bestimmten Bereich (Planbereich) keine oder nur bestimmte bauliche Veränderungen vorzunehmen (förmliche Bausperre, §§ 14 ff. Baugesetzbuch). Sie erfasst auch genehmigungsfreie Bauvorhaben. Die Bausperre tritt grundsätzlich nach zwei Jahren außer Kraft; ihre Verlängerung ist zulässig, verpflichtet aber nach vierjähriger Dauer zur Entschädigung durch die Gemeinde. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bausperre vor, ohne wirksam geworden zu sein, ist für die Dauer von 12 Monaten auch die Zurückstellung von Baugesuchen zulässig. Die förmliche Bausperre wird in der Praxis zuweilen durch eine faktische Bausperre unterlaufen (z. B. eine Bauvoranfrage bleibt 15 Monate unbeantwortet). Auch sie kann Entschädigungsansprüche begründen.


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f юр.
временное запрещение строительства


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