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FEBRUARPATENT

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Februarpatent,
 
Bezeichnung für das am 26. 2. 1861 in Abänderung des Oktoberdiploms von Kaiser Franz Joseph I. auf Initiative des Staatsministers A. Ritter von Schmerling erlassene österreichisch-ungarische Staatsgrundgesetz. Es führte ein Zweikammersystem mit Herrenhaus (erbliche und ernannte Mitglieder) und Abgeordnetenhaus (von den Landtagen delegierte Mitglieder) ein.Diesem Reichsrat stand u. a. die Teilhabe an der Legislative zu. Da die gleichzeitig erlassenen, gesamtstaatlich ausgerichteten Landesordnungen die Kompetenzen der Kronländer stark einschränkten und der Wahlmodus den deutschen Zentralismus stützte, verweigerte Ungarn und zeitweise auch Galizien die Entsendung von Reichsratsabgeordneten. Die wachsende Ablehnung führte im September 1865 zur Aufhebung der auf dem Februarpatent beruhenden Verfassung, um zu einem Ausgleich mit Ungarn zu kommen. An die Stelle des Februarpatents trat im Dezember 1867 die Dezemberverfassung.


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